Programme · Bund · BMBF
Förderung von KMU „KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing“
Wenn Sie als Unternehmen in den Technologiefeldern Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche Vorhaben in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing. Ihr Vorhaben kann als technologieübergreifendes und anwendungsbezogenes, industriegeführtes Forschungsvorhaben gefördert werden und auch als vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben. Ihr Vorhaben muss für die zukünftige Positionierung beteiligter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) am Markt von Bedeutung sein.
Das BMBF fördert
- Einzelvorhaben Ihres KMU sowie
- Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften.
Mögliche Anwendungsfelder sind
- Maschinen- und Anlagenbau,
- Automatisierungstechnik,
- Elektroindustrie,
- IKT-Wirtschaft,
- Medizintechnik,
- Energietechnik,
- Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens sowie
- das Hoch- und Höchstleistungsrechnen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger einreichen.
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR, Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
KMU forscht an autonomem Fahren
Ein kleines Unternehmen der Automobilelektronik entwickelt eine risikoreiche Lösung für vernetztes und autonomes Fahren als Einzelvorhaben. Es reicht zunächst eine Projektskizze beim Projektträger ein und erhält bei positiver Bewertung normalerweise bis zu 50 Prozent seiner förderfähigen Kosten, zuzüglich eines möglichen KMU-Bonus unter bestimmten Voraussetzungen.
Verbund entwickelt High-Performance-Computing-Anwendung
Ein mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert ein Verbundprojekt mit einer Hochschule zum Hoch- und Höchstleistungsrechnen. Die Zusammenarbeit wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt, die Hochschule kann für ihr Vorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Forschungseinrichtung beteiligt sich an Elektronikvorhaben
Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung beteiligt sich an einem Verbundvorhaben im Anwendungsfeld Elektroindustrie, das von einem KMU koordiniert wird. Bei einem wirtschaftlichen Vorhaben erhält die Einrichtung normalerweise bis zu 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten; bei einem nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben käme zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent in Betracht.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
- mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR,
- Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland
sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch
- Hochschulen und
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- An Ihrem Projekt müssen ein oder mehrere KMU beteiligt sein.
- Ihr Vorhaben hat ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko und übertrifft den Stand der Technik deutlich.
- Die Ergebnisse verwerten Sie vorrangig in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz.
- Verbundvorhaben müssen durch ein KMU initiiert und koordiniert werden.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Antragsverfahren
Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 14.1.2021, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 22.1.2021, B9; geändert durch Bekanntmachung vom 24.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 8.2.2024, B3.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von KMU „KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing“
vom: 30.04.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 14.05.2025 B4
Stichtage für die elektronische Einreichung von Projektvorschlägen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Schlagwörter: Mobilität Mikroelektronik Forschungsförderung Mittelstandsförderung Elektronik autonom Computing
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/kmu-innovativ-elektronik-autonomes-fahren-bund.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – KMU-Programm: Unternehmen normalerweise 50 % plus KMU-Bonus; 100 % nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Unternehmen
- Förderbereich
- Digitalisierung; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Mobilität; Smart Cities und Regionen
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Information und Kommunikation; Mikrosysteme; Mobilität und Verkehr
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 351 486 7972-0
KMUinnovativ-EEE@vdivde-it.de
vdivde-it.de/de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.