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Förderung von Projekten zum Thema ?KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Software-intensive Systeme (SWS)

Wenn Sie risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei Einzel- und Verbundvorhaben in dem Bereich Software-intensive Systeme (SWS).

Sie können eine Förderung erhalten, wenn ihr Vorhaben auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt oder Daten-, Informations- und Kommunikationstechnologie-Wirtschaft ausgerichtet ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union und im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und Unternehmen, die nicht die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

KMU entwickelt software-intensives System

Ein kleines Unternehmen aus der Automatisierungsbranche plant ein industrielles Forschungsvorhaben zu einem software-intensiven System für den Maschinenbau. Es beantragt als KMU eine Förderung und kann normalerweise bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen zuzüglich eines KMU-Bonus. Die endgültige Förderhöhe entscheidet die Bewilligungsstelle.

Verbundvorhaben mit Hochschule und KMU

Ein mittleres Unternehmen aus dem Bereich Logistik initiiert und koordiniert ein Verbundvorhaben zu Software-intensiven Systemen und bindet eine Hochschule als Partnerin ein. Die Hochschule kann für ihren Anteil bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, bei einem nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent. Die Zusammenarbeit regeln beide Partner in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Außeruniversitäre Einrichtung als Verbundpartnerin

Ein forschendes KMU aus dem Bereich Gesundheit und Medizintechnik plant ein vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben und bezieht eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in ein Verbundprojekt ein. Das KMU initiiert und koordiniert das Vorhaben, da es in erster Linie den beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen Nutzen stiften soll. Die Förderung wird für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren gewährt, über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union und im Rahmen von Verbundprojekten auch

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Verbände und Vereine sowie
  • sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und
  • Unternehmen, die nicht die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Projekt ist ein industrielles Forschungsvorhaben oder ein vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben mit einem hohen wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Risiko.
  • Ihr Vorhaben ist ein Einzelvorhaben von einem kleinen und mittleren Unternehmen oder ein Verbundvorhaben, an dem kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind.
  • In erster Linie wird das Vorhaben den beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen Nutzen stiften.
  • Maßgeblich wird das Vorhaben von einem forschenden KMU initiiert und koordiniert.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 15.11.2021, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 20.12.2021, B6, geändert durch Bekanntmachung vom 12.12.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 21.12.2023, B10; berichtigt durch Bekanntmachung vom 12.12.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 16.1.2024, B4.

Ablauf

Interessierte Unternehmen wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe sind Projektskizzen bei dem vom BMFTR beauftragten Projektträger einzureichen.

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer unter Nutzung des TAN-Ver­fahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Die elektronische Einreichung wird empfohlen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“ vom 15.11.2021, zuletzt geändert durch die zweite Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“
vom: 31.10.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 20.12.2021 B6

In der 1. Verfahrensstufe sind Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Diese können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Letzter Stichtag war der 15.10.2025.

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“
vom: 12.12.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 21.12.2023 B10

Weblink zur 1. Änderung

Berichtigung der Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“
vom: 16.01.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 16.01.2024 B4

Weblink zur Berichtigung der 1. Änderung

Zweite Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“
vom: 31.10.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 12.11.2024 B2

Weblink zur 2. Änderung

Dritte Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“
vom: 15.04.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 30.04.2025 B8

Weblink zur 3. Änderung

Vierte Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“
vom: 07.11.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 01.12.2025 B3

Weblink zur 4. Änderung

Schlagwörter: Kommunikation Informationstechnologie Kommunikationssystem IT Forschung Industrie 4.0

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/kmu-innovativ-ikt-30771.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – KMU-Programm: Unternehmen normalerweise 50 % plus KMU-Bonus; 100 % nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch); Mobilität
Branche
Dienstleistungen; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Information und Kommunikation; Mikrosysteme

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-498 (Anrufzeiten: Dienstag 09:00 – 11:00 Uhr, Donnerstag 13:00 – 15:00 Uhr)
Fax +49 30 310078-141
kmui-ikt@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de

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