Programme · Bund · BMBF

Förderung für Projekte zum Thema KMU-innovativ: Medizintechnik (Hightech Agenda)

Wenn Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) in einem Verbund mit Forschungseinrichtungen und Kliniken Medizinprodukte erforschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Damit deutsche Unternehmen ihrem Ruf als Innovationsführer auf dem Weltmarkt auch weiterhin gerecht werden können, hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Fachprogramm Medizintechnik das Ziel gesetzt, die mittelständisch geprägte Medizintechnik-Branche in Deutschland zu stärken und neue Wachstumspotenziale zu erschließen.

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind in der Medizintechnik in vielen Bereichen Vorreiter des technologischen Fortschritts. Die mit Forschung und Entwicklung verbundenen Risiken sind allerdings für KMU in der Medizintechnik vielfach schwerer zu schultern. Mit der Maßnahme „KMU-innovativ: Medizintechnik“ werden daher besonders innovative und risikoreiche Forschungsprojekte von KMU unterstützt, die ohne eine Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten. Insbesondere können hierbei auch die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung und, falls erforderlich, eine klinische Erprobung gelegt werden.

Für eine Förderung sollten die angestrebten Ergebnisse Ihrer Forschungs- und Entwicklungsarbeiten einen belegten medizinischen oder versorgungsseitigen Bedarf decken beziehungsweise zur Steigerung der Effizienz in der Gesundheitsversorgung beitragen sowie eine Umsetzung im 1. oder 2. Gesundheitsmarkt erwarten lassen. Als KMU sollen Sie durch die Förderung zu mehr Anstrengungen in Forschung und Entwicklung sowie zu verstärkter Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen und Kliniken angeregt werden.

Für „KMU-innovativ: Medizintechnik“ stellt das BMBF eine Fördersumme von 30.000.000 EUR pro Jahr zur Verfügung.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, die die EU-Definition für KMU erfüllen. – Sie müssen ihre Einstufung gegenüber der Bewilligungsbehörde erklären. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

KMU entwickelt Medizinprodukt im Forschungsverbund

Ein mittelständisches Unternehmen der Medizintechnik-Branche beantragt gemeinsam mit einer Hochschule und einer Klinik ein Forschungsprojekt zu einem neuen Medizinprodukt. Das Unternehmen tritt als koordinierender Partner und Hauptverwerter auf und beschreibt nachvollziehbar, wie das Produkt nach Projektende in den Markt gebracht werden soll. Die Zusammenarbeit der Partner wird schriftlich festgehalten.

Kleinstunternehmen führt anspruchsvolles Einzelprojekt durch

Ein Kleinstunternehmen mit entsprechenden nachgewiesenen Kompetenzen beantragt ein anspruchsvolles Einzelprojekt zur Entwicklung eines Medizinprodukts. Eine Förderung ist möglich, da das Unternehmen die EU-Definition für KMU erfüllt und seine Einstufung gegenüber der Bewilligungsbehörde erklärt. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Forschungseinrichtung kooperiert mit KMU in klinischer Studie

Eine Forschungseinrichtung beantragt im Verbund mit einem mittelständischen Unternehmen ein Projekt, bei dem eine klinische Studie durch eine klinische Einrichtung in Deutschland durchgeführt wird. Die Studie wird in einer öffentlich zugänglichen Datenbank registriert und die Daten werden veröffentlicht. Die Forschungseinrichtung stellt dar, wie sich das Projekt von etwaigen grundfinanzierten Aktivitäten abgrenzt.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, die die EU-Definition für KMU erfüllen. – Sie müssen ihre Einstufung gegenüber der Bewilligungsbehörde erklären.
  • Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 100.000.000 EUR. „
  • Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kliniken im Rahmen von Projekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen.

Zusätzlich müssen alle antragsberechtigten Einrichtungen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. – Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. – Forschungseinrichtungen, die bereits vom Bund oder den Ländern grundfinanziert werden, können zusätzliche Projektförderungen erhalten, wenn sie den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten klar darstellen.

Es gelten darüber hinaus die folgenden Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Die Partner Ihres Projekts müssen ihre Zusammenarbeit schriftlich festhalten. – Es muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte Kriterien des BMBF vorliegen (vergleiche BMBF-Vordruck Nr. 0110).
  • Projekte ohne Beteiligung von Unternehmen sind ausgeschlossen. – Der koordinierende Partner Ihres Projektes sollte ein KMU oder mittelständisches Unternehmen sein und als Hauptverwerter auftreten. “
  • Sie müssen nachvollziehbar beschreiben, wie das Medizinprodukt nach Abschluss des Projekts in den Markt gebracht wird. „
  • Wenn Sie als KMU ein anspruchsvolles Einzelprojekt durchführen, kann dies gefördert werden, wenn Ihr KMU entsprechende Kompetenzen nachweisen kann. “
  • Alle Partner müssen sicherstellen, dass keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen. „
  • Klinische Studien müssen von einer klinischen Einrichtung in Deutschland durchgeführt und die Daten veröffentlicht werden. “

Klinische Studien müssen rechtliche und internationale Standards erfüllen und in öffentlich zugänglichen Datenbanken registriert werden.

Ablauf

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links). Über dieses Portal haben Sie die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form einzureichen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der 1. Verfahrensstufe müssen Sie dem beauftragten Projektträger zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in elektronischer Form vorlegen.
Bei Verbundprojekten müssen Sie die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorlegen.
Es wird empfohlen, vor Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem beauftragten Projektträger aufzunehmen, um die Passfähigkeit zur Fördermaßnahme zu prüfen.

Sofern Ihre Projektskizze positiv bewertet wurde, werden Sie in der 2. Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen (siehe dazu Abschnitt 7 der Förderrichtlinie).

Hinweise zum Verfahren

Stichtage für die elektronische Einreichung von Projektvorschlägen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Wiederein­reichungen sind möglich, geänderte Abschnitte sind im Vergleich zu der Vorgängerversion kenntlich zu machen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr für den aktuellen Stichtag berücksichtigt werden.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren:

  1. In der 1. Phase ist die Abgabe der Projektskizze notwendig.
  2. In der 2. Phase ist dann die Abgabe der formalen Anträge notwendig.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Abschnitt 7 der Förderrichtlinie.

Bearbeitungsdauer

Das Auswahlergebnis wird circa 3 Monate nach Vorlage der Projektskizze zum 15. April beziehungsweise 15. Oktober mitgeteilt. Über die Bewilligung einer Förderung wird innerhalb von circa 3 Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen entschieden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zum Themenfeld „KMU-innovativ: Medizintechnik“
vom: 30.07.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 09.08.2024 B4

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der 1. Verfahrensstufe sind den beauftragten Projektträgern zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in digitaler Form vorzulegen. Stichtage für die Einreichung von Projektvorschlägen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Wiederein­reichungen sind möglich, geänderte Abschnitte sind im Vergleich zu der Vorgängerversion kenntlich zu machen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr für den aktuellen Stichtag berücksichtigt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Medizin Medizintechnik Gesundheit Forschung Innovation Technik KMU Digitalisierung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/kmu-innovativ-medizintechnik-bund-86930.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Keine Förderquote im Text.

Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – Nur Gesamtbudget 30 Mio. EUR/Jahr genannt, keine Quote.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
Förderbereich
Digitalisierung; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Gesundheit und Soziales
Branche
Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Gesundheit und Medizin

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

VDI Technologiezentrum GmbH
Bülowstraße 78
10783 Berlin
Tel. +49 30 275 9506-41
KMU-innovativ-Medizintechnik@vdi.de
www.vditz.de

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten