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Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“
Wenn Sie als KMU oder mittelständisches Unternehmen an einem innovativen Projekt in den Bereichen Produktion, Dienstleistung und Arbeit forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium unterstützt Sie als KMU oder mittelständisches Unternehmen bei risikoreichen vorwettbewerblichen und unternehmensgetriebenen Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben. Sie bearbeiten in Ihrem Projekt Fragestellungen im Bereich der unternehmerischen, wettbewerblichen Wertschöpfung.
Sie erhalten die Förderung beispielsweise, wenn Sie folgende Themen adressieren:
- neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion,
- neue Fertigungstechnologien und Prozessketten,
- neue Methoden und Werkzeuge der Produktentstehung,
- Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität,
- Flexibilisierung der Produktion,
- Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0),
- Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen,
- Kundenbezogene, neuartige und komplexe Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme,
- neue Geschäftsmodelle, beispielsweise Monetarisierung von Daten, Blockchain-Technologien, B2B-Plattformen,
- neue Formen der Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken und Wertschöpfungssystemen,
- neue Formen der Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung,
- Anpassung von Unternehmen und Mitarbeitenden an den Wandel,
- Innovationen für indirekte Bereiche, beispielsweise Verwaltung, Personalmanagement, Vertrieb,
- Wissensmanagement und Wissensorganisation für die Produktion,
- Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Belegschaft, lebenslanges Lernen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise 2 Jahren, für ESF-Plus-kofinanzierte Projekte von bis zu 30 Monaten.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als KMU können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.
- Für die Oktoberstichtage gilt: Die Höhe der Förderung unterscheidet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF Plus:
- bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben für das Zielgebiet für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier),
- bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Für ESF-kofinanzierte Projekte kann die Beihilfeintensität für KMU um 20 % erhöht werden, für mittelständische Unternehmen um 10 %.
Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR) sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 40 % höchstens 20.000 €.
Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
- mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR)
sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihr Vorhaben lässt eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche beziehungsweise gesellschaftliche Verwertungsperspektive erkennen und geht in der Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinaus.
- Sie bauen Ihr Vorhaben auf neuesten Forschungsergebnissen auf.
- Ihr Vorhaben lässt sich dem Programm „Zukunft der Wertschöpfung“ zuordnen und ist für die Positionierung der Unternehmen am Markt von wesentlicher Bedeutung.
- Für Verbundprojekte legen Sie Ihre Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vor.
- Wenn Sie ein Verbundprojekt durchführen, stellen Sie sicher, dass das Verhältnis zwischen KMU und institutionellen Partnern angemessen ist und die Summe der Zuwendungen an die beteiligten KMU grundsätzlich mehr als 60 % der Gesamtzuwendungen beträgt.
- Die Ergebnisse Ihres Projekts nutzen Sie nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Ablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
- In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Karlsruhe ein.
- In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
Hinweise zum Verfahren
Einreichungsstichtage sind alle 6 Monate, jeweils am 15.04. und am 15.10. des jeweiligen Jahres.
Hiervon ausgenommen sind der
- der 15.10.2026,
- der 15.04.2027 und
- der 15.10.2027.
Zu diesen drei Stichtagen sind keine Einreichungen möglich.
Eingereichte Skizzen werden grundsätzlich dem nächstfolgenden Stichtag zugeordnet.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ sowie der Oktober-Stichtag zusätzlich im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“
vom: 28.06.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 26.07.2023 B3
Änderung von Bekanntmachungen
vom: 22.11.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 30.11.2023 B5
Weblink zur Änderungsbekanntmachung
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ sowie der Oktober-Stichtag zusätzlich im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“
vom: 08.01.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 23.01.2025 B5
Weblink zur Änderungsbekanntmachung
Dritte Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ sowie der Oktober-Stichtag zusätzlich im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“
vom: 09.10.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 15.10.2026 B1
Schlagwörter: Produktionsforschung Anlagenbau Fahrzeugbau Optik Elektrotechnik Informationstechnik
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/kmu-innovativ-produktionsforschung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 40 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – KMU-Programm: Unternehmen normalerweise 50 % plus KMU-Bonus (ESF-Stichtage 40/60 % je Region); 100 % nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Produktion und Dienstleistungen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel. +49 721 608-26567
info@ptka.kit.edu
www.ptka.kit.edu/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.