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Förderung für deutsch-koreanische 2+2 Forschungsprojekte zu Halbleitern und Künstlicher Intelligenz-basierter Assistenzrobotik

Wenn Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung ein deutsch-koreanisches 2+2 Verbundprojekt zu Halbleitern oder Assistenzrobotik planen, können Sie Zuschüsse beantragen. Die Förderung unterstützt forschungsintensive Entwicklungsvorhaben.

Quellendatum: 21.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Sie können eine Förderung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten. Dies gilt, wenn Sie als deutsche Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen mit Partnern aus der Republik Korea kooperieren. Ihr Vorhaben muss sich auf die Schlüsseltechnologien Halbleiter oder Künstliche Intelligenz-basierte Assistenzrobotik beziehen.

Die Zuwendung unterstützt Sie dabei, technische Innovationen zu entwickeln und Ihre Wettbewerbsfähigkeit oder wissenschaftliche Exzellenz auszubauen. Ihr Projekt muss als sogenanntes 2+2 Vorhaben konzipiert sein. Das bedeutet, dass auf beiden Seiten jeweils mindestens ein Unternehmen und eine wissenschaftliche Einrichtung beteiligt sein müssen.

Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten. Bei Antragstellung müssen sich Ihre Arbeiten bereits auf einem Technologiereifegrad der Stufe 3 oder 4 befinden. Das Ziel der Förderung ist eine signifikante Steigerung dieses Reifegrades.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Unternehmen bemessen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK). Für Hochschulen gelten die Richtlinien auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV). Hochschulen können bis zu 100% gefördert werden und erhalten zusätzlich eine 20% Projektpauschale. Für Unternehmen gelten die Förderquoten der europäischen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.

Einschränkung laut Text: nur Hochschulen

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Verbundprojekt zu Halbleitern mit koreanischen Partnern

Ein deutsches Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft plant zusammen mit einer deutschen Hochschule sowie einem Unternehmen und einer wissenschaftlichen Einrichtung aus der Republik Korea ein 2+2 Verbundprojekt zu Halbleitern. Die wissenschaftlichen Vorarbeiten befinden sich bereits auf Technologiereifegrad 3 oder 4. Vor Beginn der Arbeiten stellt das Unternehmen einen schriftlichen Beihilfeantrag, da für Unternehmen die Förderquoten der AGVO gelten.

Forschungseinrichtung entwickelt Assistenzrobotik weiter

Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland beteiligt sich mit einem deutschen Unternehmen an einem bilateralen Vorhaben zu Künstlicher Intelligenz-basierter Assistenzrobotik, gemeinsam mit einem koreanischen Unternehmen und einer koreanischen wissenschaftlichen Einrichtung. Die Kooperation wird in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt und das Vorhaben ist auf eine Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten ausgelegt. Ziel ist eine signifikante Steigerung des Technologiereifegrades.

Hochschule beantragt Zuschuss mit Projektpauschale

Eine staatlich anerkannte Hochschule reicht im Rahmen eines 2+2 Verbundprojekts einen Antrag ein und bestätigt dabei das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans. Die Hochschule kann bis zu 100 % gefördert werden und erhält zusätzlich eine 20 % Projektpauschale. Die Nutzung der Ergebnisse ist auf Deutschland, den Europäischen Wirtschaftsraum, die Schweiz oder die Republik Korea beschränkt.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit Sitz in Deutschland.
  • Bei Auszahlung der Zuwendung besitzen Sie als gewerblicher Partner eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; als Wissenschaftspartner dient das Vorhaben der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit.
  • Sie beteiligen sich an einem bilateralen Verbundprojekt, das im 2+2 Modus durchgeführt wird.
  • Am Verbundprojekt sind insgesamt mindestens 4 und höchstens 6 förderfähige Institutionen beteiligt, davon maximal 3 aus einem Land.
  • Aus jedem Land sind mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Einrichtung vertreten.
  • Ihre wissenschaftlichen Vorarbeiten befinden sich bei der Antragstellung bereits im Stadium des Technologiereifegrades der Stufe 3 oder 4.
  • Die Projektpartner regeln ihre Kooperation in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Bei Unternehmen muss das Vorhaben einen nachweisbaren Anreizeffekt gemäß Artikel 6 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) aufweisen, weshalb vor Beginn der Arbeiten ein schriftlicher Beihilfeantrag gestellt werden muss.
  • Hochschulen müssen bei Antragstellung das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans bestätigen.
  • Alle Partner stellen vertraglich sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen.
  • Sie nutzen die Ergebnisse des Vorhabens ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder der Republik Korea.

Ausschlussgründe:

  • Sie haben mit den Arbeiten am Projekt bereits vor Einreichung des schriftlichen Beihilfeantrags begonnen (gilt für gewerbliche Partner).
  • Sie gelten als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Definition nach Artikel 2 Absatz 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
  • Sie sind einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund eines früheren Beschlusses zur Feststellung der Unzulässigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe bisher nicht nachgekommen.
  • Über Ihr Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet, beziehungsweise Sie sind zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet.

Ablauf

Das Verfahren zur Gewährung der Zuwendung ist zweistufig angelegt und wird elektronisch abgewickelt. Sie können sich jederzeit an den zuständigen Projektträger wenden, um sich fachlich oder administrativ beraten zu lassen.

Stufe 1: Projektskizze

  • Sie stimmen sich mit Ihren Verbundpartnern und den koreanischen Partnern ab und erstellen eine gemeinsame Projektskizze.
  • Sie reichen die Projektskizze bis zum angegebenen Stichtag über das elektronische Skizzenportal von easy-Online ein (siehe weiterführende Links).
  • Sie fügen der Skizze die Absichtserklärungen (Letter of Intent) aller Partner als Anhang bei.
  • Der Projektträger bewertet die Skizze anhand der formalen und fachlichen Kriterien. Sie erhalten das Auswahlergebnis schriftlich mitgeteilt.

Stufe 2: Förmlicher Förderantrag

  • Nach positiver Bewertung werden Sie vom Projektträger schriftlich aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
  • Sie erstellen den förmlichen Förderantrag (auf Ausgabenbasis AZA/AZAP oder auf Kostenbasis AZK) im elektronischen Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
  • Sie fügen dem Antrag eine detaillierte deutsche Vorhabenbeschreibung sowie Erläuterungen zu Ihrem Finanzierungs- oder Kostenplan bei. Wissenschaftliche Partner fügen zudem den Forschungsdatenmanagementplan bei.
  • Sie reichen den Antrag elektronisch (per Signatur oder TAN-Verfahren) und gegebenenfalls zusätzlich in Papierform ein.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft den Antrag abschließend. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen oder elektronischen Zuwendungsbescheid.
  • Erst nach Erhalt des Bescheids dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen und rufen die Gelder projektbegleitend ab.

Hinweise zum Verfahren

Die Vorlage von Projektskizzen (Verfahrensstufe 1) ist bis spätestens 04.11.2026 möglich.

Unterlagen

Für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze):

  • Gemeinsame Projektskizze im Umfang von maximal 12 Seiten (die Projektskizze kann in englischer Sprache eingereicht werden; in diesem Fall müssen Sie zwingend eine einseitige deutsche Zusammenfassung beifügen)
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) aller beteiligten Projektpartner im Anhang

Für die zweite Verfahrensstufe (förmlicher Förderantrag):

  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache im Umfang von maximal 12 Seiten
  • Ausführliche Arbeits- und Zeitplanung
  • Detaillierte Angaben und Erläuterungen zur Finanzierung auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP) oder Kostenbasis (AZK)
  • Für gewerbliche Partner: Erklärung des Antragstellers zu seiner Einstufung als KMU gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
  • Für wissenschaftliche Partner: Bestätigung über das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans
  • Entwurf beziehungsweise Nachweis einer grundsätzlichen Übereinkunft über Kooperationskriterien (gemäß BMFTR-Vordruck Nr. 0110)
  • Nachweise zur Bonität und zur beihilferechtlichen Konformität auf Anforderung der Bewilligungsbehörde

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Korea unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft (2+2-Projekte) zu den Themen „Halbleiter und KI-basierte Assistenzrobotik“
vom: 20.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 11.08.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Halbleiterförderung KI-Roboter Kooperation Zwei-plus-Zwei-Projekt FuE-Zuschuss BMFTR DLR-Projektträger Technologiereifegrad AZA-Ausgabenbasis AZK-Kostenbasis easy-Online

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/korea-2plus2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss)
nur Hochschulen

„Hochschulen können bis zu 100% gefördert werden und erhalten zusätzlich eine 20% Projektpauschale.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, korrigiert – 100 % nur Hochschulen; Unternehmen nach AGVO-Förderquoten (Wert nicht genannt), 20 % ist Projektpauschale.
Geprüft am
27.09.2026

Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Information und Kommunikation

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
eiz@dlr.de
projekttraeger.dlr.de/de

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