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Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“

Wenn Sie im Bereich der Bioökonomie Nachwuchsgruppen aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften unterstützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 20.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben von Nachwuchsgruppen aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften, die den Wandel zu einer Bioökonomie forcieren.

Sie bekommen die Förderung, wenn Sie Nachwuchsgruppen ein verlässliches und attraktives Umfeld bieten, um sich intensiv mit Themen der Bioökonomie zu beschäftigen. Es werden Projekte zu neuen Errungenschaften in Know-how, Verfahren, Technik oder Software gefördert, die den Wandel zu einer nachhaltigen Bioökonomie unterstützen, beispielsweise zu folgenden Themen:

  • Entwicklung von Innovationen und wegweisenden Forschungsansätzen auf dem Weg zur Transformation von einer erdöl- zu einer biobasierten Wirtschaftsform,
  • Entwicklung von innovativen biobasierten Produkten für die Bioökonomie,
  • effiziente Nutzung von Biomassen für energetische oder stoffliche Zwecke unter Berücksichtigung der Herausforderungen des Erhalts von Ökosystemleistungen und Ernährungssicherung,
  • Verbesserung eines Gliedes oder mehrerer Glieder einer Wertschöpfungskette insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte,
  • Entwicklung von neuen Werkzeugen und Methoden zur Realisierung einer nachhaltigen Bioökonomie im Sinne des Klimaschutzes,
  • Entwicklung von Kreislauf-unterstützenden Modellen und Ansätzen für eine biobasierte Kreislaufwirtschaft.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektskizze bei dem beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Hochschule richtet Nachwuchsgruppe zur Bioökonomie ein

Eine Hochschule beantragt eine Förderung, um einer Nachwuchsgruppe aus den Ingenieurwissenschaften ein verlässliches Arbeitsumfeld für ein Vorhaben zur biobasierten Kreislaufwirtschaft zu bieten. Die Hochschule stellt die erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten bereit und benennt eine Mentorin zur Unterstützung der Gruppenleitung. Für das nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben kann sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Außeruniversitäre Einrichtung entwickelt biobasierte Produkte

Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung reicht beim Projektträger Jülich eine Projektskizze zur Entwicklung innovativer biobasierter Produkte ein. Die Nachwuchsgruppenleitung hat ihre Promotionsprüfung erst vor kurzem abgeschlossen und wird von einer Mentorin begleitet. Nach positiver Bewertung der Skizze legt die Einrichtung einen förmlichen Förderantrag über das System easy-Online vor.

KMU verbessert Wertschöpfungskette mit Nachwuchsgruppe

Ein kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland beantragt eine Förderung für ein wirtschaftliches Vorhaben zur Verbesserung einer Wertschöpfungskette hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten. Es erhält meistens bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss und kann als KMU unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Bonus erhalten. Die Nutzung der Ergebnisse ist auf Deutschland, den EWR und die Schweiz beschränkt.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Vorhaben ist im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit Bezug zur industriellen Umsetzung angesiedelt und kann neue Impulse zur Lösung unterschiedlicher Herausforderungen der nachhaltigen Bioökonomie liefern. 
  • Die Promotionsprüfung der Nachwuchsgruppenleitung sollte zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung nicht länger als 4 Jahre zurückliegen.
  • Sie als aufnehmende Einrichtung stellen der Nachwuchsgruppe die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung und unterstützen die Leitung der Gruppe.
  • Die Nachwuchsgruppenleitung wird von mindestens einer Mentorin oder einem Mentor unterstützt.
  • Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz nutzen.

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 29.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 12.2.2024, B8.

Hinweise zum Verfahren

Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze zu den folgenden Stichtagen ein:

  • 15.04.2024
  • 15.04.2025
  • 15.04.2026

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“
vom: 29.01.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 12.02.2024 B8

Projektskizzen konnten zu den folgenden Stichtagen eingereicht werden:

  • 15.04.2024
  • 15.04.2025
  • 15.04.2026

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“
vom: 09.01.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 20.01.2025 B7

Weblink zur Änderungsbekanntmachung

Schlagwörter: FuE Transformation biobasiert Bioökonomie Biomasse Ökosystemleistung Ernährungssicherung Wertschöpfungskette Nachhaltigkeit Klimaschutz Kreislaufwirtschaft Nachwuch

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/kreativer-nachwuchs-biooekonomie.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/außeruniversitäre Einrichtungen; Unternehmen meist 50 % plus KMU-Bonus.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Branche
Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Biowissenschaften

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Projektträger Jülich (PtJ)
52425 Jülich
Tel. +49 30 20199-3122
ptj-biokreativ@fz-juelich.de
www.ptj.de/

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