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Förderung von Projekten zum Thema „Internationale Verbundvorhaben mit der Ukraine“ (Luke)
Möchten Sie ein Forschungsprojekt mit Partnern in der Ukraine umsetzen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert internationale Verbundvorhaben in Bereichen wie Energie oder Gesundheit mit bis zu 200.000 EUR.
Quellendatum: 12.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Initiative „Linking Ukraine to the European Research Area“ (LUKE) unterstützt den Wiederaufbau und die Modernisierung des ukrainischen Innovationssystems.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie Teil eines internationalen Konsortiums sind, das zu den festgelegten Schwerpunkten forscht. Die Förderung durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) richtet sich an deutsche Partner in den Bereichen Energie, Cybersicherheit, Medizin- und Gesundheitsforschung sowie Geistes- und Sozialwissenschaften. Ihr Vorhaben muss das Ziel verfolgen, die Ukraine enger in europäische Wissensströme zu integrieren und wissenschaftliche Potenziale vor Ort zu stärken.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gewährt Ihnen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. In der Regel erhalten Sie für Ihr Vorhaben bis zu 200.000 EUR bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Gefördert werden Ihre Personalkosten, Sachmittel, Geräte sowie Reisen. Auch Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation sind förderfähig. Wenn Sie an einer Hochschule tätig sind, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf Ihre projektbezogenen Ausgaben. Durch die Kooperation erweitern Sie Ihre internationalen Netzwerke und tragen aktiv zum Wiederaufbau der Ukraine sowie zur technologischen Souveränität in Europa bei.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Sonstige.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Hochschule koordiniert Verbundprojekt zur Energieforschung
Eine Hochschule in Deutschland übernimmt die Rolle des Projektkoordinators für ein Konsortium aus mindestens 3 förderfähigen Partnern aus 3 verschiedenen an der Luke-Ausschreibung beteiligten Ländern, darunter ein Partner mit Sitz in der Ukraine. Gefördert werden bis zu 200.000 EUR bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten für Personalkosten, Sachmittel, Geräte und Reisen, zusätzlich erhält die Hochschule eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf ihre projektbezogenen Ausgaben. Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft das BMFTR.
Forschungseinrichtung kooperiert zur Cybersicherheit mit Ukraine
Eine Forschungseinrichtung schließt sich mit Partnern aus einem weiteren beteiligten Land sowie mit einem Partner in der Ukraine zu einem Konsortium zusammen, um ein Vorhaben im Bereich Cybersicherheit umzusetzen. Alle Verbundpartner schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung auf dem Vordruck Nr. 0110 des BMFTR ab, und das Vorhaben sieht vor, dass die Ergebnisse in Deutschland und der Ukraine genutzt werden. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt bis zu 200.000 EUR.
Unternehmen beteiligt sich an Gesundheitsforschung mit Ukraine
Ein Unternehmen aus der Medizin- und Gesundheitsforschung wirkt als Partner in einem internationalen Konsortium mit, das den vorgeschriebenen Kriterien der Luke-Ausschreibung entspricht, und ein anderer Partner übernimmt die Rolle des Projektkoordinators. Gefördert werden Personalkosten, Sachmittel, Geräte, Reisen sowie Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation, nicht jedoch die übliche Grundausstattung der beteiligten Einrichtungen. Über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet das BMFTR.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Damit Sie eine Förderung erhalten können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie bilden ein Konsortium aus mindestens 3 förderfähigen Partnern aus 3 verschiedenen an der Luke-Ausschreibung beteiligten Ländern.
- Mindestens einer Ihrer Partner hat seinen Sitz in der Ukraine.
- Sie benennen einen Projektkoordinator für das Gesamtkonsortium, der den Antrag zentral einreicht.
- Sie schließen mit allen Verbundpartnern eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
- Für diese Vereinbarung nutzen Sie zwingend den Vordruck Nr. 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
- Sie weisen nach, dass die Projektergebnisse in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz, der Ukraine, der Republik Moldau oder der Türkei genutzt werden.
Ausschlussgründe:
Sie können keine Förderung erhalten, wenn es sich um ein rein nationales Projekt ohne ukrainische Beteiligung handelt. Vorhaben ohne Bezug zu den Schwerpunkten Energie, Cybersicherheit, Gesundheit sowie Geistes- und Sozialwissenschaften sind ebenfalls ausgeschlossen. Zudem wird die übliche Grundausstattung Ihrer Einrichtung nicht gefördert.
Ablauf
Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen:
1. Stufe
- Einreichung der Skizze: Projektskizzen müssen bis zum 15.05.2026 eingereicht werden. Zur Erstellung der Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem „PT-Outline“ (siehe weiterführende Links) zu nutzen.
- Auswahlphase: Die Projektskizzen werden nach Kriterien wie Forschungsqualität und Durchführbarkeit durch einen internationalen Gutachtenkreis bewertet.
2. Stufe
- Antragsphase: Bei positiver Bewertung der Skizzen wird der Antragsteller dazu aufgefordert, den vollständigen Förderantrag über das elektronische Antragssystem "easy-Online" (siehe weiterführende Links) einzureichen.
- Bewilligung: Nach der abschließenden Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Förderung.
Hinweise zum Verfahren
Die Antragstellung durch Einreichung der Projektskizze ist bis zum 15.05.2026 möglich.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen je nach Verfahrensstufe ein:
1. Stufe (Projektskizze):
- Elektronische Projektskizze in englischer Sprache über das Skizzentool Projektträger-Outline (PT-Outline) (siehe weiterführende Links).
- Angaben zum Projekttitel, Akronym und zu allen Partnern.
- Detaillierte Vorhabenbeschreibung und Arbeitsplan.
- Finanzierungsplan (aufgeschlüsselt nach Kostenarten für jeden Partner).
2. Stufe (Förmlicher Antrag):
- Förmlicher Förderantrag über das elektronische System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Detaillierte Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache (maximal 12 Seiten).
- Ausführliche Arbeits- und Zeitplanung.
- Finanzierungsplan (auf Ausgabenbasis AZA oder Kostenbasis AZK).
- eine Bestätigung über einen vorhandenen Forschungsdatenmanagementplan.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzlich geregelte Bearbeitungsfrist. Da eine internationale Begutachtung stattfindet, sollten Sie jedoch mit einer Dauer von mehreren Monaten zwischen den einzelnen Verfahrensschritten rechnen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Internationale Verbundvorhaben mit der Ukraine“ im Rahmen der Europäisch-Ukrainischen Initiative Luke
vom: 04.02.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 27.02.2026 B1
Schlagwörter: luke ukraine wiederaufbau forschung förderung internationale forschungskooperation wissenschaftliche zusammenarbeit verbundprojekt linking ukraine european research area
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/luke-international-verbundsvorhaben-ukraine.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Sonstige
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Gesundheit und Medizin; Information und Kommunikation; Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel. +49 2203 601-0
contact-dlr@DLR.de
www.dlr.de/pt
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.