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Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen
Sie engagieren sich in der Hochschulpolitik? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihre zentralen Veranstaltungen und Workshops.
Quellendatum: 20.01.2022 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihre Maßnahmen, um studentisches Engagement bei der Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Themen von bundesweiter Bedeutung zu unterstützen.
Gefördert werden zum Beispiel
- Workshops,
- Kongresse,
- Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, entweder als Festbetragsfinanzierung oder für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder Beeinträchtigung auch als Anteilsfinanzierung an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der Förderung beträgt
- als Festbetragsfinanzierung für jeden geplanten teilnehmenden Studierenden bis zu 45,00 EUR pro ganzen Maßnahmetag, höchstens jedoch für maximal 200 Studierende pro Maßnahme und Maßnahmetag und maximal 5 Tage und
- als Anteilsfinanzierung für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder Beeinträchtigung, wobei die Zuwendung als prozentualer Anteil an den geplanten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bewilligt und auf einen Höchstbetrag begrenzt wird.
Die Förderung erfolgt in Förderrunden. Eine Förderrunde umfasst 12 Monate.
Das Förderverfahren ist einstufig. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind auf Dauer angelegte studentische Verbände und rechtsfähige Organisationen, deren Engagement Studierenden gilt. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Studentischer Verband organisiert hochschulpolitischen Kongress
Ein auf Dauer angelegter studentischer Verband beantragt Fördermittel für einen mehrtägigen Kongress zu einem hochschulpolitischen Thema von bundesweiter Bedeutung. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung mit bis zu 45,00 EUR pro teilnehmendem Studierenden und ganzem Maßnahmetag, höchstens jedoch für maximal 200 Studierende pro Maßnahme und Maßnahmetag und maximal 5 Tage. Die Ergebnisse werden nach der Veranstaltung im Internet veröffentlicht.
Workshop-Reihe für Studierende mit Beeinträchtigung
Eine rechtsfähige Organisation, deren Engagement Studierenden gilt, plant Workshops speziell für Studierende mit Behinderung oder Beeinträchtigung. Für diese Zielgruppe kann die Zuwendung als Anteilsfinanzierung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bewilligt werden, begrenzt auf einen Höchstbetrag. Die Veranstaltung findet innerhalb der Bundesrepublik Deutschland statt und dauert mindestens 6 Zeitstunden pro Maßnahmetag.
Diskussionsveranstaltung statt interner Mitgliederversammlung
Ein studentischer Verband beantragt Mittel für eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zu einem hochschulpolitischen Thema, an der täglich mindestens 40 Studierende teilnehmen. Nicht gefördert würden dagegen interne Mitgliederversammlungen oder reine Werbeveranstaltungen. Die Maßnahme beginnt frühestens am 01.10.2026 und ist auf maximal 5 Tage begrenzt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind auf Dauer angelegte studentische Verbände und rechtsfähige Organisationen, deren Engagement Studierenden gilt.
Sie müssen folgende Bedingungen für eine Förderung erfüllen:
- Ihr Verband ist auf Dauer angelegt und rechtsfähig.
- Die Maßnahme beginnt frühestens am 01.10.2026.
- Die Dauer ist auf maximal 5 Tage begrenzt.
- Ein Maßnahmetag dauert mindestens 6 Zeitstunden.
- Veranstaltungstage mit 3 bis 6 Stunden zählen als halbe Maßnahmetage.
- Es nehmen täglich mindestens 40 Studierende an der Veranstaltung teil.
- Das Thema hat eine bundesweite Bedeutung für die Hochschulpolitik.
- Die Ergebnisse werden nach der Maßnahme im Internet veröffentlicht.
- Die Durchführung findet innerhalb der Bundesrepublik Deutschland statt.
Folgende Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen:
- Veranstaltungen mit rein studienfachbezogenem Schwerpunkt.
- Allgemeine Kulturveranstaltungen oder rein berufliche Weiterbildungen.
- Interne Mitgliederversammlungen oder reine Werbeveranstaltungen.
- Organisationen, die extremistische Bestrebungen fördern.
Ablauf
Das Verfahren für Ihre Förderung folgt diesem chronologischen Ablauf:
- Informieren Sie sich über Vordrucke beim DLR-Projektträger.
- Erstellen Sie Ihren Förderantrag im System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Wählen Sie zwischen dem TAN-Verfahren oder der Papierform mit Unterschrift um den Antrag einzureichen.
- Der DLR-Projektträger prüft Ihren Antrag inhaltlich und administrativ.
- Sie erhalten bei Erfolg einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Hinweise zum Verfahren
- Antragsfrist: Die Antragstellung ist bis zum 01.04.2026, um 12:00 Uhr möglich.
- Ausschlussfrist: Später eingehende Anträge berücksichtigt das BMFTR nicht.
- Förderzeitraum: Geplante Maßnahmen müssen zwischen dem 01.10.2026 und dem 30.09.2027 beginnen.
- Richtlinienablauf: Diese Förderrichtlinie des BMFTR ist bis zum 30.09.2027 gültig.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen für Ihren Antrag ein:
- Förmlicher Antrag nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) über „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Detaillierte Vorhabenbeschreibung nach vorgegebenem Vordruck des BMFTR.
- Kalkulationsblatt (Vordruck): Detaillierte Darstellung der geplanten Finanzierung.
- Nachweis der Rechtsfähigkeit: Zum Beispiel ein aktueller Vereinsregisterauszug.
- Nachweis der Vertretungsbefugnis: Dokument zur Zeichnungsberechtigung der einreichenden Person.
- Zusammenfassung bei mehreren Maßnahmen (Vordruck): Hier geben Sie Ihre Prioritäten an.
Für den Verwendungsnachweis benötigen Sie zusätzlich:
- Sachbericht über die Durchführung.
- Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben.
- Unterschriebene Teilnehmendenlisten für jeden Veranstaltungstag.
- Nachweis der Ergebnisveröffentlichung im Internet.
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung erfolgt nach dem Stichtag innerhalb weniger Monate.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen
vom: 09.12.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 23.01.2026 B3
Schlagwörter: Studierende Rechte Pflichten Engagement Hochschulpolitik Hochschulthemen Studentisches Engagement Hochschulpolitik Kongressförderung Studierendenverbände Hochschulpolitische Partizipation Vernetzung Studierender
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/massnahmen-studentischer-verbaende.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Hochschule; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Studienförderung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel. +49 228 3821-1760
studentischeverbaende@dlr.de
www.dlr.de/pt
Weiterführende Links
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