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Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips
Wenn Sie im Bereich der Elektroniksysteme einschließlich interdisziplinärer Aspekte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 26.03.2024 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Partnerschaft „Gemeinsames Unternehmen Chips“ (GU Chips).
Gefördert werden folgende Projekte im Bereich der Mikroelektroniksysteme einschließlich interdisziplinärer Aspekte:
- industriegetriebene, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben mit einer ausreichenden Innovationshöhe,
- Vorhaben zum Kapazitätsaufbau mit hoher Anschlussfähigkeit an die europäische Industrie im Bereich Elektronikkomponenten und -systeme,
- Vorhaben zum Aufbau von Kompetenzzentren und deren europaweite Vernetzung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Gemeinsame Unternehmen Chips veröffentlicht meistens jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Das Förderverfahren kann einstufig oder zweistufig sein. In der 1. Stufe reichen Sie eine gemeinschaftliche Projektskizze in elektronischer Form und englischer Sprache für das Gesamtvorhaben ein.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Unternehmen forscht an Elektroniksystemen im Verbund
Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Norddeutschland beteiligt sich an einem industriegetriebenen, vorwettbewerblichen Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben im Bereich Elektronikkomponenten und -systeme. Es reicht gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern eine Projektskizze beim Gemeinsamen Unternehmen Chips ein und weist nach, dass das Vorhaben ohne Förderung nicht durchführbar ist. Als Unternehmen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhält es meistens bis zu 50 Prozent seiner förderfähigen Kosten als Zuschuss, über die Bewilligung entscheidet das Gemeinsame Unternehmen Chips.
Hochschule baut Kompetenzzentrum auf
Eine Hochschule plant den Aufbau eines Kompetenzzentrums im Bereich Mikroelektroniksysteme und dessen europaweite Vernetzung. Für ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben kann sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Die Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern regelt sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Kleines Unternehmen mit Bonus im Verbund
Ein kleines Unternehmen aus der Halbleiterbranche beteiligt sich an einem Verbundvorhaben zum Kapazitätsaufbau mit Anschlussfähigkeit an die europäische Industrie. Da es die Kriterien der EU für KMU erfüllt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu seinem Fördersatz einen Bonus erhalten. Der Mehrwert der Forschungsergebnisse wird anhand einer geeigneten Anwendung, etwa eines Demonstrators, dargestellt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen und
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Das Vorhaben wurde von Gemeinsame Unternehmen Chips ausgewählt.
- Ihr industriegetriebenes, vorwettbewerbliches Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben ist wissenschaftlich-technisch und wirtschaftlich risikoreich und Sie können es ohne Förderung nicht durchführen.
- Bei Ihrem industriegetriebenen Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben wird der gesamte Arbeitsaufwand mindestens 50 Personenjahre betragen, von denen die deutschen Partnerinnen und Partner mindestens 10 Prozent beitragen.
- Ihr Vorhaben zum Kapazitätsaufbau könnten Sie ohne Förderung nicht durchführen.
- Der Mehrwert der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse wird anhand einer geeigneten Anwendung dargestellt, zum Beispiel als Demonstrator.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Ablauf
Das nationale Förderverfahren des BMFTR ist zweistufig. In der 1. Phase erfolgt parallel zum europäischen Verfahren eine Bewertung und Priorisierung der Vorschläge aus deutscher Perspektive.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Hinweise zum Verfahren
Die Fristen zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf der BMFTR-Internetseite mit Informationen für nationale Projektteilnehmer zu den Förderbekanntmachungen.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips
vom: 07.03.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 19.03.2024 B6
Die Fristen zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf der BMFTR-Internetseite mit Informationen für nationale Projektteilnehmer zu den Förderbekanntmachungen.
Bekanntmachung der Änderung der Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips
vom: 26.03.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 03.04.2025 B5
Schlagwörter: FuE Mikroelektronik Innovation Work Programm ECS Strategic Research and Innovation Agenda ECS-SRIA
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/mikroelektronikforschung-gu-chips.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/außeruniversitäre Einrichtungen; Unternehmen meist 50 % plus KMU-Bonus.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Branche
- Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Information und Kommunikation
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-0
Fax +49 30 310078-141
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www.vdivde-it.de
Weiterführende Links
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