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Förderung für Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen

Wenn Sie im Rahmen einer Nachwuchsforschungsgruppe zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen forschen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 30.11.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt wissenschaftliche Nachwuchsgruppen zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen auf der Grundlage des Rahmenprogramms Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3).

Gefördert werden Forschungsarbeiten von interdisziplinär zusammengesetzten sozial-ökologischen Nachwuchsgruppen. Die Nachwuchsgruppen arbeiten interdisziplinär mit den Natur- und Ingenieurswissenschaften zusammen, beziehen Erkenntnisse und Problemstellungen der Praxis ein und sind offen und anschlussfähig.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren.

  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

Hochschule baut Nachwuchsgruppe zu resilienten Stadt-Umland-Regionen auf

Antragsteller: Eine Hochschule in Deutschland beantragt die Förderung für eine sozial-ökologische Nachwuchsgruppe.

Ausgangslage: Eine promovierte Nachwuchswissenschaftlerin am Beginn ihrer Laufbahn möchte untersuchen, wie Stadt und Umland gemeinsam nachhaltiger und widerstandsfähiger werden. Dafür fehlt ihr bislang eine eigene Forschungsgruppe.

Vorhaben: Die Hochschule richtet eine interdisziplinäre Nachwuchsgruppe mit eigenem Forschungskonzept ein, die sozialwissenschaftliche Fragen mit Natur- und Ingenieurswissenschaften verbindet. Die Gruppe bezieht Problemstellungen aus der Praxis ein. Eine in inter- und transdisziplinärer Forschung erfahrene Mentorin begleitet die Gruppe.

Förderung: Gefördert werden die Forschungsarbeiten der Nachwuchsgruppe als Zuschuss für höchstens 5 Jahre. Als Hochschule kann sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro wäre das eine Förderung von bis zu 250.000 Euro. Bei nichtwirtschaftlicher Forschung ist zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % möglich. Die Entscheidung trifft der Fördergeber.

Eigenanteil: Die Hochschule stellt als aufnehmende Einrichtung die notwendige Infrastruktur für die Gruppe selbst bereit. Zu nicht förderfähigen Ausgaben gilt: Der Programmtext nennt dazu nichts.

Was ein Betrieb davon hat: Ein Betrieb aus der Region kann als Praxispartner eigene Problemstellungen einbringen. Er erhält so Zugang zu Forschungsergebnissen zu nachhaltigen Stadt-Umland-Regionen.

Weg zum Antrag:

  1. Bedingungen prüfen: Promotion der Leitung, eigenes Forschungskonzept, interdisziplinäre Zusammensetzung, Mentorin
  2. Skizze nach der Richtlinie beim zuständigen Bundesministerium einreichen
  3. Bei Verbundprojekten die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln
  4. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Hochschule beantragt Nachwuchsgruppe zu Stadt-Umland-Themen

Eine Hochschule beantragt die Förderung für eine interdisziplinäre sozial-ökologische Nachwuchsgruppe zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen. Die Gruppe wird von einer promovierten Nachwuchswissenschaftlerin geleitet, deren Promotionsprüfung zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung nicht länger als 4 Jahre zurückliegt. Gefördert werden bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren.

Außeruniversitäre Einrichtung stellt Infrastruktur bereit

Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung beantragt die Förderung für eine Nachwuchsgruppe, die mit Natur- und Ingenieurswissenschaften zusammenarbeitet und Praxiswissen einbezieht. Die Einrichtung stellt den angestellten Mitgliedern der Gruppe die notwendige Infrastruktur zur Verfügung und die Zusammenarbeit im Verbundprojekt wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt. Eine erfahrene Mentorin unterstützt die Gruppe auf dem Gebiet der inter- und transdisziplinären Forschung.

Universitätsklinik erhält zusätzliche Projektpauschale

Eine Universitätsklinik plant ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben im Rahmen einer sozial-ökologischen Nachwuchsgruppe zu resilienten Stadt-Umland-Regionen. Zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben kann sie eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten. Die Nutzung der Ergebnisse ist auf Deutschland, den europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz beschränkt.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder
  • vergleichbare Institutionen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Projekt weist ein eigenes Forschungskonzept sowie eine interdisziplinäre Zusammensetzung auf.
  • Sie sind als Leiterin oder Leiter der Nachwuchsgruppe spätestens bei Projektstart promoviert und stehen am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn, Ihre Promotionsprüfung liegt zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung nicht länger als 4 Jahre zurück.
  • Alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sind durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen.
  • Die Nachwuchsgruppe wird von einer auf dem Gebiet der inter- und transdisziplinären Forschung erfahrenen Mentorin oder einem erfahrenen Mentor unterstützt.
  • Die aufnehmende Einrichtung stellt den angestellten Mitgliedern einer Nachwuchsgruppe die notwendige Infrastruktur zur Verfügung.
  • Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nutzen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 16.11.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 24.11.2023, B6.

Richtlinie des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 10.12.25, BAnz

Ablauf

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der 1. Stufe reichen Sie bitte eine Projektskizze bei dem beauftragten DLR Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und förmlichen Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Hinweise zum Verfahren

Bitte reichen Sie Ihre Projektskizzen zu folgenden Fristen ein:

  • 30.10.2026
  • 29.04.2028

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen“
vom: 16.11.2023
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 24.11.2023 B6

Weblink zur Richtlinie (externer Link)

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen“
vom: 01.12.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 10.12.2025 B3

Weblink zur Richtlinie (externer Link)

Schlagwörter: FuE Sozial-ökologisch Ingenieurswissenschaft Geisteswissenschaft Nachhaltigkeitsforschung Transdisziplinarität Interdisziplinarität

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/nachhaltige-resiliente-stadt-umland-regionen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss)

„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis 100 %; nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Geprüft am
27.09.2026

Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch); Städtebau und Stadterneuerung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel. +49 228 38211501
contact-dlr@dlr.de
projekttraeger.dlr.de/de

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