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Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: „BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“

Wenn Sie an der Entwicklung von Batterien forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 22.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Einzelvorhaben an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Batterietechnologien adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbstständigkeit von Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforschern geeignet sind. 

Förderfähig sind Vorhaben zu material-, prozess- und recyclingbasierten Fragestellungen von wiederaufladbaren, elektrochemischen Energiespeichern (Sekundärbatterien) mit den Anwendungsschwerpunkten Elektromobilität, stationäre Systeme und weitere industrierelevante Anwendungen. Ihre Projektideen können Sie zu folgenden Forschungsschwerpunkten einreichen:

  • Material- und Produktionsprozessforschung,
  • Skalierungsforschung und Digitalisierung,
  • ressourcenschonende Batteriekreisläufe,
  • aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, jedoch maximal 2.150.000 EUR.

Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

Universität baut Nachwuchsgruppe für Batterierecycling auf

Antragsteller: Eine Universität in Norddeutschland beantragt die Förderung als aufnehmende Einrichtung für eine Nachwuchsgruppe.

Ausgangslage: Eine promovierte Wissenschaftlerin möchte eine eigene Arbeitsgruppe leiten und Recyclingverfahren für Sekundärbatterien erforschen. Der Hochschule fehlen dafür die Mittel für Personal und Sachausgaben.

Vorhaben: Die Nachwuchsgruppe untersucht im Schwerpunkt ressourcenschonende Batteriekreisläufe, wie sich Materialien aus Batterien der Elektromobilität zurückgewinnen lassen. Es handelt sich um vorwettbewerbliche, anwendungsorientierte Forschung mit hohem wissenschaftlich-technischem Risiko. Die Förderung ist an die Leitung der Nachwuchsgruppe gebunden.

Förderung: Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben des Einzelvorhabens als Zuschuss mit bis zu 100 %, höchstens 2.150.000 Euro. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann die Universität eine Förderung von bis zu 250.000 Euro erhalten. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Bewilligungsstelle.

Eigenanteil: Die Universität stellt die erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung und unterstützt das Vorhaben. Zu nicht förderfähigen Ausgaben gilt: Der Programmtext nennt dazu nichts.

Was ein Betrieb davon hat: Ein Recyclingbetrieb oder Batteriehersteller kann mittelbar profitieren, etwa als Gesprächspartner der Nachwuchsgruppe oder als Nutzer der Forschungsergebnisse und künftiger Fachkräfte.

Weg zum Antrag:

  1. Bedingungen im Programmtext und beim BMFTR klären, etwa zur Promotion der Gruppenleitung
  2. Projektidee zu einem der Forschungsschwerpunkte einreichen, unter Berücksichtigung des Forschungsstands
  3. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Hochschule richtet Nachwuchsgruppe zur Batterieforschung ein

Eine Hochschule beantragt für eine Nachwuchswissenschaftlerin, die vor kurzem promoviert hat, die Förderung einer Nachwuchsgruppe zur Material- und Produktionsprozessforschung an Sekundärbatterien. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.150.000 EUR, über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Die Hochschule stellt die erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten bereit und unterstützt das Vorhaben.

Außeruniversitäre Einrichtung erforscht ressourcenschonende Batteriekreisläufe

Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung beantragt ein Vorhaben zu ressourcenschonenden Batteriekreisläufen mit Anwendungsschwerpunkt Elektromobilität. Die Leitung der Nachwuchsgruppe liegt bei einem Wissenschaftler, dessen Promotion in den letzten 6 Jahren erfolgte. Über die Bewilligung und Höhe der Förderung entscheidet die Bewilligungsstelle.

Universitätsklinik plant Projekt mit Projektpauschale

Eine Universitätsklinik beantragt ein Forschungsvorhaben zur Skalierungsforschung und Digitalisierung im Bereich Sekundärbatterien. Zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben kann eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent beantragt werden. Die Klinik sorgt als aufnehmende Einrichtung für die notwendigen Arbeitsbedingungen des Vorhabens.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre grundlegenden, anwendungsorientierten Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs müssen durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sein.
  • Ihre aufzunehmenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen in den letzten 6 Jahren eine Promotion erlangt haben und Arbeitsgruppen anführen und leiten können. Die Promotion kann länger zurückliegen, wenn Zeiten der Kindererziehung nachgewiesen werden.
  • Bei der Projektplanung müssen Sie den nationalen und internationalen Forschungsstand berücksichtigen und außerdem Standards zur Qualitätssicherung der Forschung einhalten.
  • Als aufnehmende Einrichtung stellen Sie die für das Projekt erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung und unterstützt das Forschungsvorhaben.

Ablauf

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis zum 15. November eines Jahres (letztmalig bis zum 15.11.2025) bei dem Projektträger Jülich ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: „BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“ im Rahmen des Dachkonzepts „Batterieforschung“ und des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“
vom: 30.08.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung Bekanntmachung
BAnz AT 22.09.2023 B2

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Änderung der Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: „BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“ im Rahmen des Dachkonzepts „Batterieforschung“ und des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“
vom: 09.09.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 02.10.2024 B3

Weblink zur Änderungsbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Zweite Änderung der Bekanntmachung – Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: „BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“ im Rahmen des Dachkonzepts „Batterieforschung“ und des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“
vom: 17.09.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 26.09.2025 B4

Weblink zur Änderungsbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Nachwuchsforscher Energiespeicher Sekundärbatterie Material Zellkomponenten Materialsynthese Zelldesign Monitoring Prozesssimulation Ressourcenschonung Zellfertigung Recyclingverfahren BattFutur

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/nachwuchsgruppen-batterieforschung-batt-futur.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss)

„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, jedoch maximal 2.150.000 EUR.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis 100 %; nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Geprüft am
27.09.2026

Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Werkstoffe

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Projektträger Jülich (PtJ)
52425 Jülich
Tel. +49 2461 61-2626
Fax +49 2461 61-5837
ptj@fz-juelich.de
www.ptj.de/

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