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Förderung von internationalen Projekten im Bereich „Neue Materialien und Grüne Transition“ (Southeast Asia – Europe Joint Funding Scheme)
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Projekte zu neuen Materialien für eine grüne Transformation. Dafür können Zuschüsse von bis zu 150.000 EUR gewährt werden.
Quellendatum: 09.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen (nichtwirtschaftlich)) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie müssen Ihr Vorhaben in einem Verbund durchführen. Dieser muss mindestens 3 Partner aus Europa und Südostasien umfassen.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Forschungsarbeiten. Der Fokus liegt auf neuartigen Materialien wie Nanomaterialien oder biobasierten Strukturen. Ziel ist die Stärkung der Ressourcensouveränität durch Innovationen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bietet folgende Unterstützung:
- Sie erhalten Zuschüsse von bis zu 150.000 EUR für den deutschen Projektteil.
- Ihre Vorhaben können eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten haben.
- Das Programm fördert Personal-, Sach- und Reisemittel.
Als Unternehmen erhalten Sie anteilige Zuschüsse für Ihre Kosten. Für Hochschulen, die ein nichtwirtschaftliches Vorhaben planen, kann eine Förderung von bis zu 100 % Ihrer Ausgaben gewährt werden. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 %.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule und Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Sonstige und bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 150.000 €.
Einschränkung laut Text: nur Hochschulen (nichtwirtschaftlich)
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
KMU forscht an neuartigen Nanomaterialien
Ein mittelständisches Unternehmen aus Norddeutschland beteiligt sich an einem internationalen Konsortium mit Partnern aus Europa und Südostasien. Für die Forschungsarbeiten an Nanomaterialien erhält der deutsche Projektteil Zuschüsse von bis zu 150.000 EUR. Das Vorhaben kann eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten haben.
Hochschule erhält Förderung für Materialforschung
Eine Hochschule übernimmt im Verbund ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben zu biobasierten Strukturen mit Partnern aus Europa und Südostasien. Für ihre Ausgaben kann eine Förderung von bis zu 100 % gewährt werden, zusätzlich erhält sie eine Projektpauschale in Höhe von 20 %. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft die zuständige Stelle.
Konsortium mit Koordinator reicht Antrag ein
Ein Forschungsverbund benennt einen Projektkoordinator und schließt zwischen den beteiligten deutschen Partnern eine schriftliche Kooperationsvereinbarung nach dem BMFTR-Vordruck Nr. 0110. Beteiligt ist unter anderem ein kleines Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland, das anteilige Zuschüsse für Personal-, Sach- und Reisemittel beantragt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie führen ein multilaterales Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch.
- Ihr Projekt wird von einem internationalen Konsortium umgesetzt.
- Das Konsortium umfasst mindestens 3 Partner aus 3 verschiedenen Ländern.
- Mindestens ein Partner stammt aus Europa und ein weiterer aus Südostasien.
- Für das Gesamtprojekt wird ein koordinierender Partner (Projektkoordinator) benannt.
- Die beteiligten deutschen Projektpartner schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
- Für diese Vereinbarung ist der BMFTR-Vordruck Nr. 0110 zu verwenden.
- Antragstellende in Deutschland müssen über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Forschungseinrichtung in Deutschland verfügen.
Ablauf
Die Förderung durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) können Sie in zwei Stufen beantragen.
1. Stufe:
- Die Projektskizze muss in englischer Sprache und in schriftlicher und/oder elektronischer Form bis zum 31.03.2026 eingereicht werden.
- Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem „PT-Outline“ (siehe weiterführende Links) zu nutzen.
- Begutachtung: Ein internationaler Kreis von Gutachtern bewertet die Skizzen. Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich.
2. Stufe:
- Bei einer positiven Bewertung kann ein förmlichen Antrag gestellt werden. Hierfür nutzen Sie das elektronische System easy-Online (siehe weiterführende Links).
- Entscheidung: Nach der abschließenden Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Förderung.
Hinweise zum Verfahren
Die Projektskizze muss bis zum 31.03.2026 eingereicht werden.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Stufe 1 (Projektskizze):
- Eine Projektskizze in englischer Sprache ist über das elektronische System PT-Outline (siehe weiterführende Links) einzureichen.
- Eine einseitige Zusammenfassung der Projektskizze in deutsch.
- Lebensläufe der beteiligten Forschenden.
- Angaben zu bisherigen wissenschaftlichen Arbeiten bzw. relevanten Vorleistungen.
- Verpflichtungserklärungen von Projektpartnern, die keine eigene Förderung beantragen.
Stufe 2 (Förmlicher Antrag):
- Es ist ein förmlicher Förderantrag über das elektronische System easy-Online (siehe weiterführende Links) zu stellen.
- Detaillierte Vorhabenbeschreibung mit maximal 12 Seiten.
- Ausführlicher Arbeits- und Zeitplan.
- Darstellung der geplanten Verwertung der Projektergebnisse.
- Detaillierte Angaben zur Finanzierung des Projekts.
Konzept zur Wissenschaftskommunikation und Verbreitung der Ergebnisse.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung - Richtliniezur Förderung von internationalen Projekten in Wissenschaft und Forschung zwischen Südostasien und Europa im Bereich „Neue Materialien und Grüne Transition“ im Rahmen des Southeast Asia – Europe Joint Funding Scheme
vom: 12.02.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 20.02.2026 B3
Schlagwörter: Green Transition Südostasien, Materialforschung Förderung, ASEAN Kooperation, Nachhaltige Materialinnovationen, Internationale Forschungskooperation, Wissenschaft Forschungsprojekt,
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/neue-materialien-gruene-transition.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss)
nur Hochschulen (nichtwirtschaftlich)
„Für Hochschulen, die ein nichtwirtschaftliches Vorhaben planen, kann eine Förderung von bis zu 100 % Ihrer Ausgaben gewährt werden.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen mit nichtwirtschaftlichem Vorhaben; Unternehmen erhalten anteilige Zuschüsse ohne Prozentangabe.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit; Sonstige
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Nachwachsende Rohstoffe; Werkstoffe
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel. +49 2203 601-0
contact-dlr@DLR.de
www.dlr.de/pt
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.