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Förderung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen für internationale Verbundvorhaben zur genetischen Diversität

Sie forschen zur genetischen Diversität von Kulturpflanzen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert internationale Verbundvorhaben wissenschaftlicher Einrichtungen. Erhalten Sie Zuschüsse für Forschung zur agrarökologischen Transition.

Quellendatum: 30.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Sie können eine Förderung für internationale Forschungsprojekte zur genetischen Diversität von Kulturpflanzen erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) stärkt damit die agrarökologische Transition. Gefördert werden Vorhaben, die zur Resilienz und Leistungsfähigkeit von Nutzpflanzen beitragen.

Im Fokus steht die Nutzung von Genotypen für spezifische Umweltbedingungen. Sie untersuchen dabei agroökologisch relevante Phänotypen und genetische Anpassungsmechanismen. Auch die Pflanzenzüchtung für resilientere Sorten unter Stressbedingungen ist ein wichtiger Bestandteil. Sie erforschen dabei Interaktionen zwischen Pflanzen und Mikrobiomen.

Als Hochschule oder Forschungseinrichtung arbeiten Sie in transnationalen Verbundprojekten zusammen. Diese müssen Partner aus den Staaten der „European Partnership AGROECOLOGY“ einbinden. Die Ergebnisse Ihrer Forschung müssen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz nutzbar sein. Das BMFTR finanziert Ihre projektbezogenen Ausgaben auf Ausgabenbasis (AZA). Zusätzlich erhalten Sie eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung und Hochschule. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Hochschule erforscht genetische Diversität von Kulturpflanzen

Eine Hochschule mit einer Einrichtung in Deutschland beantragt ein internationales Verbundvorhaben zur genetischen Diversität von Kulturpflanzen. Der Verbund umfasst Partner aus mindestens zwei weiteren Teilnehmerstaaten der European Partnership AGROECOLOGY, mit denen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung geschlossen wird. Gefördert werden die projektbezogenen Ausgaben auf Ausgabenbasis, zusätzlich wird eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Forschungseinrichtung untersucht Pflanzen-Mikrobiom-Interaktionen

Eine Forschungseinrichtung in Deutschland arbeitet in einem transnationalen Verbund an Interaktionen zwischen Pflanzen und Mikrobiomen sowie an genetischen Anpassungsmechanismen. Die Ergebnisse sollen im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz nutzbar sein, und es wird ein Forschungsdatenmanagementplan vorgelegt. Über die Bewilligung der Zuschüsse entscheidet das BMFTR.

Verbund entwickelt resilientere Sorten unter Stressbedingungen

Eine Hochschule beantragt gemeinsam mit Partnern aus mindestens zwei weiteren Teilnehmerstaaten ein Vorhaben zur Pflanzenzüchtung für resilientere Sorten unter Stressbedingungen. Die Zusammenarbeit wird durch eine schriftliche Kooperationsvereinbarung geregelt. Die projektbezogenen Ausgaben werden auf Ausgabenbasis gefördert, ergänzt um eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie benötigen eine Einrichtung in Deutschland für die nichtwirtschaftliche Tätigkeit.
  • Ihr Verbund umfasst Partner aus mindestens zwei weiteren Teilnehmerstaaten.
  • Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit den Partnern ab.
  • Die Ergebnisse sind im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz nutzbar.
  • Sie legen einen Forschungsdatenmanagementplan vor.

Ablauf

Das Antragsverfahren für diese Förderung ist dreistufig angelegt.

  • Schritt 1: Reichen Sie zuerst eine Ideenskizze elektronisch beim Förderaufruf-Portal „Agroecology“ (siehe weiterführende Links) ein.
    • Internationale Gutachter bewerten Ihre Skizze nach Exzellenz und Auswirkung.
  • Schritt 2: Reichen Sie nach einer Einladung eine detaillierte Projektskizze ein.
    • Nach erneuter positiver Prüfung werden Sie zur förmlichen Antragsstellung aufgefordert.
  • Schritt 3: Stellen Sie den förmlichen Antrag über das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
    • Der Projektträger Jülich prüft Ihren Antrag und erlässt den Bescheid.

Hinweise zum Verfahren

  • Frist Ideenskizze: Die Antragstellung war bis zum 18.02.2026 um 14:00 Uhr möglich.
  • Frist Projektskizze: Die Einreichung erfolgt bis zum 08.07.2026 nach Aufforderung.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie für das dreistufige Verfahren folgende Unterlagen ein:

1. Stufe: Ideenskizze (Pre Proposal): In dieser ersten Phase muss der Verbundkoordinator eine Ideenskizze elektronisch einreichen. Hierfür ist zwingend die vorgeschriebene Vorlage zu nutzen, die auf der Website des Förderaufruf-Portals „Agroecology“ (siehe weiterführende Links) bereitgestellt wird.

2. Stufe: Projektskizze (Full Proposal): Wenn die Ideenskizze erfolgreich war, wird der Koordinator zur Einreichung einer detaillierteren Projektskizze eingeladen. Auch in dieser Stufe muss eine spezifische Vorlage der genannten Internetseite verwendet werden.

3. Stufe: Förmlicher Förderantrag: In der dritten Stufe müssen die deutschen Partner der positiv bewerteten Projekte einen förmlichen Antrag über das elektronische System „easy-Online“ stellen. Die Projektskizze wird dabei um folgende Unterlagen und Angaben ergänzt: Ein deutscher Vorhabentitel, eine deutschsprachige Kurzfassung (max. 1 DIN-A4-Seite), eine detaillierte Meilensteinplanung (inkl. Abbruchkriterien) und ein umfassender Verwertungsplan. Ein detaillierter Finanzierungsplan, der Ausgaben bzw. Kosten für Personal, Investitionen, Verbrauchsmaterial, Reisen und Aufträge aufschlüsselt. Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung sowie ein Ablaufplan für die Erstellung der Kooperationsvereinbarung. Bestätigung eines Forschungsdatenmanagementplans. Dokumentation der Prüfung von Missbrauchsrisiken (Dual Use) sowie Risiken für die Wissenschaftsfreiheit. Nachweis einer grundsätzlichen Übereinkunft über Kooperationskriterien gemäß BMFTR-Vordruck Nr. 0110.

Bearbeitungsdauer

Die Begutachtung der ersten Stufe nimmt etwa fünf Monate ein. Das gesamte Verfahren beansprucht aufgrund internationaler Prüfungen mehrere Monate.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie zum Thema „Förderung der pflanzlichen genetischen Diversität zur Beschleunigung der agrarökologischen Transition“
vom: 27. 11. 2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
BAnz AT 08.12.2025 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Pflanzenzüchtung; Genetische Vielfalt; Bioökonomie-Förderung; Agrarökologische Transition; Kulturpflanzen; Forschungsförderung.

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/pflanzliche-genetische-diversitaet.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Biowissenschaften; Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Projektträger Jülich (PtJ)
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
Tel. +49 2461 61-2626
ptj@fz-juelich.de
www.ptj.de/

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