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Förderung von Forschungsverbünde zur Prävention von Darmkrebs in jüngeren und künftigen Generationen
Wenn Sie im Bereich der Darmkrebsforschung bei jungen Menschen tätig sind, können Sie als Verbundprojekt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 11.09.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Forschungsverbünde, die schnelle Fortschritte in der Forschung bei jungen Menschen mit Darmkrebs erzielen können.
In Forschungsverbünden befassen Sie sich mit folgenden Themen:
- Ursachenforschung zum Anstieg der Häufigkeit von Darmkrebs bei jüngeren Menschen,
- Entwicklung und Testung von Vorgehensweisen in der Sekundärprävention von Darmkrebs, insbesondere Früherkennungsverfahren,
- Forschung zur Tertiärprävention von Darmkrebs, zum Beispiel relevante Faktoren bei jüngeren Patienten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von meistens bis zu 4 Jahren. Nach einer Zwischenevaluation ist die Förderung für weitere 4 Jahre möglich.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektskizze beim DLR Projektträger ein. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Hochschule koordiniert Verbund zur Ursachenforschung
Eine Hochschule bildet mit Partnern aus Wissenschaft und medizinischer Praxis einen Forschungsverbund zur Ursachenforschung des Anstiegs von Darmkrecs bei jüngeren Menschen. Sie reicht zunächst eine Projektskizze beim DLR Projektträger ein und stellt nach positiver Bewertung einen förmlichen Antrag. Als Hochschule kann sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Unternehmen entwickelt Früherkennungsverfahren im Verbund
Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sich an einem Forschungsverbund, der neue Vorgehensweisen zur Früherkennung von Darmkrebs bei jungen Patienten testet. Für sein wirtschaftliches Vorhaben kann es bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. Das Vorhaben muss dabei nationale und internationale Standards zur Qualitätssicherung einhalten.
Forschungseinrichtung untersucht Tertiärprävention
Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung untersucht im Rahmen eines Verbunds relevante Faktoren der Tertiärprävention bei jüngeren Darmkrebspatienten. Sie weist ihre Erfahrung in Forschung und Entwicklung nach und bindet Partner aus medizinischer Praxis und Gesellschaft ein. Je nach Ausgestaltung des Vorhabens kann sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben oder, bei einem wirtschaftlichen Vorhaben, bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Sie müssen Ihre Erfahrung in der Forschung und Entwicklung nachweisen.
- Sie halten nationale und internationale Standards zur Qualitätssicherung von präklinischer und klinischer Forschung ein.
- Der Forschungsverbund muss erforderliche Partner aus Wissenschaft, medizinischer Praxis und Gesellschaft einbeziehen.
- Sie müssen Ihre Ergebnisse schnell und präzise veröffentlichen, um einen Transfer in die Praxis zu ermöglichen.
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen und
- Forschungseinrichtungen.
Antragsverfahren
Bekanntmachung der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 19.8.2020, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 10.9.2020, B5.
Hinweise zum Verfahren
Projektskizzen konnten Sie bis spätestens 20.01.2021 einreichen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur Prävention von Darmkrebs in jüngeren und künftigen Generationen
vom: 19.08.2020
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 10.09.2020 B5
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur Prävention von Darmkrebs in jüngeren und künftigen Generationen
vom: 22.12.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 07.02.2024 B11
Weblink zur 1. Änderung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur Prävention von Darmkrebs in jüngeren und künftigen Generationen
vom: 25.07.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 11.08.2025 B2
Weblink zur 2. Änderung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Darmkrebs, Krebsforschung, junge Menschen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/praevention-darmkrebs-juengere-kuenftige.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/außeruniversitäre Einrichtungen; Unternehmen meistens 50 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Gesundheit und Medizin
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel. +49 2203 601-0
contact-dlr@DLR.de
www.dlr.de/pt
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.