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Förderung im Rahmen des nationalen Programms für raumfahrtbasierte Anwendungen mit Galileo und zur Förderung von NewSpace

Sie möchten neue Anwendungen mit dem Satellitennavigationssystem Galileo entwickeln oder die New Space-Technologie vorantreiben? Das Bundesministerium unterstützt Ihre Forschungsprojekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Quellendatum: 03.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die innovative Produkte, Dienstleistungen oder Technologien auf Basis der Daten und Dienste des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo, dem globalen Satellitennavigationssystem (GNSS) der Europäischen Union (EU) sowie NewSpace-Innovationen entwickeln. Typische Anwendungsbereiche sind beispielsweise digitale Lösungen für die Logistik, die moderne Landwirtschaft, Rettungseinsätze, das autonome Fahren oder die Integration von künstlicher Intelligenz (KI). Die Vorhaben sollen die technologische Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Raumfahrtbranche stärken.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung):

  • Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Kostenbasis AZK): Die Zuordnung erfolgt nach den Regeln der EU-Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die maximale Förderquote (Beihilfeintensität) beträgt:
    • Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung.
    • Bis zu 25 % der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung.
    • Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien.
    • Boni für kleinere Akteure: Kleine Unternehmen erhalten einen Aufschlag von 20 %, mittlere Unternehmen einen Aufschlag von 10 %. Bei einer wirksamen Zusammenarbeit (zum Beispiel im Verbund) oder der weiten Verbreitung der Ergebnisse kann die Förderung um weitere 15 % auf insgesamt maximal 80 % angehoben werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen wird vorausgesetzt.
  • Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Ausgabenbasis AZA):
    • Nichtwirtschaftliche Vorhaben können mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
    • Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Deckung ihrer indirekten Kosten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 25 % höchstens 12.500 €.

Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Mittelständisches Unternehmen entwickelt Logistiklösung mit Galileo

Ein mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beantragt Fördermittel für die experimentelle Entwicklung einer digitalen Logistiklösung auf Basis von Galileo-Daten. Gefördert werden bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, zuzüglich eines Aufschlags von bis zu 10 % für mittlere Unternehmen. Die Bewilligungsstelle prüft zudem, ob eine angemessene Eigenbeteiligung sichergestellt ist.

Hochschule erforscht NewSpace-Technologie im Verbund

Eine Hochschule beantragt Fördermittel für ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben zur NewSpace-Technologie. Gefördert werden bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, außerdem erhält die Hochschule eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Deckung indirekter Kosten. Die Hochschule verpflichtet sich zu allgemeinverständlicher Wissenschaftskommunikation und macht die Ergebnisse grundsätzlich im Open Access zugänglich.

Kleines Unternehmen prüft Durchführbarkeit einer KI-Anwendung

Ein kleines Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland beantragt eine Durchführbarkeitsstudie zur Integration von künstlicher Intelligenz in eine Galileo-basierte Anwendung. Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, zuzüglich eines Aufschlags von bis zu 20 % für kleine Unternehmen. Das Vorhaben darf vor der förmlichen Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein:

  • Ihr Vorhaben muss das europäische Satellitennavigationssystem Galileo nutzen.
  • Sie müssen eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
  • Sie müssen in der Lage sein, die für das Projekt erforderliche angemessene Eigenbeteiligung aufzubringen.
  • Ihr Projekt muss über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.
  • Das Vorhaben darf vor der offiziellen Antragstellung noch nicht begonnen haben.
  • Das Projekt muss thematisch, zeitlich sowie finanziell klar von anderen Vorhaben abgrenzbar sein.
  • Hochschulen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur allgemeinverständlichen Wissenschaftskommunikation einzuplanen und darzulegen.
  • Hochschulen müssen die Forschungsergebnisse grundsätzlich im Open Access unentgeltlich elektronisch zugänglich machen.

Ausschlussgründe

  • Es darf kein vorzeitiger Vorhabenbeginn vor der förmlichen Antragstellung vorliegen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie sich am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten befanden, aber im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 zu einem Unternehmen in Schwierigkeiten wurden.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren unzulässigen Beihilfe nicht nachgekommen sind.

Ablauf

Das Antragsverfahren zur Bewilligung der Förderung ist zweistufig aufgebaut.

Stufe 1: Das Skizzenverfahren

  • Sie erstellen und reichen eine aussagekräftige Projektskizze elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Die Deutsche Raumfahrtagentur bewertet Ihre eingereichte Projektskizze nach den definierten fachlichen Auswahlkriterien.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der Raumfahrtagentur über das fachliche Auswahlergebnis.
  • Bei einer positiven Bewertung erhalten Sie eine Aufforderung zur förmlichen Antragstellung.

Stufe 2: Das förmliche Antragsverfahren

  • Sie erstellen den förmlichen Förderantrag elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Sie reichen den elektronisch generierten Antrag zusätzlich in unterzeichneter Papierform bei der Deutschen Raumfahrtagentur ein.
  • Die Deutsche Raumfahrtagentur prüft Ihre eingereichten Unterlagen abschließend und entscheidet über die Bewilligung.
  • Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Hinweise zum Verfahren

Sie können Ihren Antrag bis zum Ende der Laufzeit der Förderrichtlinie einreichen. Die Förderrichtlinie läuft am 30.06.2027 ab.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Erste Stufe (Projektskizze)

  • Projektskizze mit maximal 10 Seiten
  • Deckblatt mit dem Vorhabenthema, den geschätzten Gesamtkosten und der geplanten Laufzeit.
  • Eine tabellarische Finanzplanung, aufgeteilt nach Kosten- beziwhungsweise Ausgabenarten (zum Beispiel Personal, Reisen, Material und Unteraufträge).
  • Darstellung der klaren Vorhabenziele und der wissenschaftlichen Teilziele des Einzelvorhabens.
  • Einordnung des Vorhabens in den Fördergegenstand sowie eine Beschreibung des konkreten Anwendungsfalls.
  • Darstellung des Stands von Wissenschaft und Technik sowie der Alleinstellungsmerkmale des Ansatzes.
  • Darstellung eigener Vorarbeiten und der fachlichen Kompetenzen.
  • Beschreibung des Forschungsbedarfs, des Lösungsansatzes und des wissenschaftlichen Vorgehens.
  • Ein grober Projektablaufplan inklusive Arbeitspaketen, Meilensteinen und einem Balkenplan.
  • Eine erste Einschätzung zum Verwertungsplan und zur Nachhaltigkeit des Projekts.

Zweite Stufe (Förmlicher Antrag)

  • Der förmliche Förderantrag mit detailliertem Projektablaufplan und konkreter Budgetierung.
  • Eine schriftliche Kooperationsvereinbarung (bei Verbundvorhaben).
  • Die Bestätigung über einen integrierten Datenmanagementplan im Verwertungsplan.
  • Nur für Unternehmen: Eine formale Selbsterklärung zur Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU-Erklärung).

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Vorhaben im Rahmen des nationalen Programms für raumfahrtbasierte Anwendungen mit Galileo und zur Förderung von NewSpace
vom: 07.08.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 25.08.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Galileo-Förderung Hochschule; NewSpace Forschung; Satellitennavigation Universität; Galileo-Forschungsprojekt; Raumfahrt

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/raumfahrtbasierte-anwendung-galileo-newspace.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 25 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Ausgabenbasis AZA): … Nichtwirtschaftliche Vorhaben können mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur nichtwirtschaftliche Vorhaben von Hochschulen/Forschungseinrichtungen; Unternehmen 25–50 %, mit Boni maximal 80 %.
Geprüft am
27.09.2026

bis zu 50 % (Darlehen)

„Die finanzielle Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung): … Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Luft- und Raumfahrt

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Deutsche Raumfahrtagentur im DLR e. V.
DLR Projektträger
Königswinterer Straße 522 – 524
53227 Bonn
www.dlr.de/de/ar

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