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Förderung im Rahmen „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“

Wenn Sie im Bereich der sozialen und technologischen Innovationen für eine nachhaltige Stadt forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 09.11.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen, Forschungseinr., Kommunen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie beim Aufbau stadtregionaler Transformationscluster für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Gefördert werden Verbundprojekte, die sozial-innovative Ansätze einer nachhaltigen Stadtentwicklung in urbanen und stadtregionalen Räumen identifizieren, in experimentellen Forschungsformaten entwickeln, erproben und erforschen. Hierzu veröffentlicht das BMFTR voraussichtlich alle 2 Jahre einen Förderaufruf. Diese spezifischen Förderaufrufe beziehen sich auf eines oder mehrere der folgenden Module:

  • Modul 1: Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen,
  • Modul 2: Soziale Innovationen für die „grüne“ Stadt,
  • Modul 3: Soziale Innovationen für nachhaltige, vitale und multifunktionale Stadtkerne,
  • Modul 4: Soziale Innovationen für urbane Produktion, regionale Wertschöpfung und wirtschaftliche Resilienz,
  • Modul 5: Soziale Innovationen für nachhaltige urbane Mobilität und Verkehrsinfrastrukturen,
  • Modul 6: Zukunftsthemen für eine sozial-innovative und nachhaltige Stadtentwicklung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.
  • Als Kommune können Sie normalerweise bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen und Länder, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gesellschaftliche Organisationen, beispielsweise Stiftungen, Vereine und Verbände. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen, Forschungseinr., Kommunen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Kommune koordiniert Verbund für grüne Stadtquartiere

Eine Kommune bildet gemeinsam mit einer Hochschule und einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einen Forschungsverbund zum Modul „Soziale Innovationen für die grüne Stadt“. Als Kommune kann sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Die Zusammenarbeit im Verbund wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.

Hochschule erforscht nachhaltige Gebäudebestandserneuerung

Eine Hochschule beteiligt sich an einem Verbundprojekt zur klimafreundlichen Gebäudebestandserneuerung in einem Stadtquartier, zusammen mit einer Kommune und weiteren Partnern aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Für ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben kann sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 %. Der Verbund besteht aus mindestens 3 und nicht mehr als 6 Antragstellenden.

Unternehmen entwickelt Lösungen für urbane Mobilität

Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sich mit einer Kommune, einer außeruniversitären Forschungseinrichtung und weiteren Akteuren an einem Verbundprojekt zu nachhaltiger urbaner Mobilität. Für sein wirtschaftliches Vorhaben erhält es normalerweise bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Erfüllt das Unternehmen die EU-Kriterien für KMU, kann es unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Bonus erhalten.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Einrichtungen der Kommunen und Länder,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • gesellschaftliche Organisationen, beispielsweise Stiftungen, Vereine und Verbände.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Forschungsverbund besteht aus mindestens 3 und nicht mehr als 6 Antragstellenden.
  • Ihr Forschungsverbund setzt sich unter anderem aus Akteuren der Wissenschaft aus verschiedenen Disziplinen, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zusammen.
  • Es ist mindestens eine Kommune und eine Hochschule/außeruniversitäre Forschungseinrichtung an dem Verbund beteiligt.
  • Die Antragstellenden bringen die Bereitschaft zur Mitwirkung bei begleitenden, integrativen und evaluierenden Maßnahmen mit.
  • Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 2.11.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 8.11.2023, B2.

Ablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem DLR-Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Hinweise zum Verfahren

Für den Förderaufruf Drohnengestützte soziotechnische Innovationen und Geschäftsmodelle für klimafreundliche Mobilität und nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung sind bis spätestens 01.04.2026 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte
vom: 02.11.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 08.11.2023 B2

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der 1. Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger zunächst zu einem in den jeweiligen Förderaufrufen angegebenen Datum Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das Antragssystem „easy-online“ (siehe weiterführende Links) vorzulegen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Förderaufruf Drohnengestützte soziotechnische Innovationen und Geschäftsmodelle für klimafreundliche Mobilität und nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung
vom 02.11.2023
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe sind bis spätestens 01.04.2026 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Antragssystem „easy-online“ (siehe weiterführende Links) vorzulegen. In der 2. Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten und ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Der Förderaufruf bezieht sich insbesondere auf die Themen-Module 5 und 6 der oben genannten Rahmenbekanntmachung. Projekte müssen neben den Anforderungen dieses Aufrufs die Fördervoraussetzungen der Rahmenbekanntmachung erfüllen.

Weblink zum Förderaufruf

Schlagwörter: FuE Energiewende Klimaschutz Ressourcenschutz Klimaanpassung Klimaneutralität Nachhaltigkeit Transformation Reallabor Gebäudebestandserneuerung Flächennutzung Stadtquartier Siedlungsbereich

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/soziale-innovationen-nachhaltige-staedte.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen, Forschungseinr., Kommunen

„Als Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % für Hochschulen/außeruniversitäre Einrichtungen und Kommunen; Unternehmen normalerweise 50 %.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Branche
Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Mobilität und Verkehr; Umwelt- und Naturschutz; Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel. 0228 38212055
transformationscluster@dlr.de
projekttraeger.dlr.de/de

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