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Förderung für Projekte zum Thema „Stärkung maritimer Sicherheit und Verbesserung des Schutzes maritimer Infrastrukturen“

Möchten Sie maritime Infrastrukturen vor Sabotage schützen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Verbundprojekte für die Sicherheit von Seewegen und Offshore-Anlagen. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten.

Quellendatum: 28.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Sie arbeiten an einer Hochschule, in einer Forschungseinrichtung, einer Behörde oder einem Unternehmen? Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Programm unterstützt Sie, wenn Sie in einem Verbundprojekt zur zivilen maritimen Sicherheit forschen. Ziel ist es, Seewege und kritische Infrastrukturen wie Offshore-Windenergieanlagen oder Unterseekabel besser zu schützen.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Projekte in verschiedenen Schwerpunktbereichen. Dazu zählt die KI-basierte Einsatzunterstützung für Rettungsteams. Auch robuste Verfahren zur Positionsbestimmung bei gestörten Satellitensignalen sind wichtig. Ein weiterer Fokus liegt auf unbemannten Systemen zur Überwachung über und unter Wasser. Ihre Projektergebnisse sichern die Versorgung der Bevölkerung und die Stabilität des internationalen Seehandels. Die Laufzeit der jeweiligen Vorhaben ist auf einen Zeitraum von 3 Jahren angelegt.

Die Höhe der Förderung hängt von Ihrer Einrichtung ab.

  • Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen übernimmt das Bundesministerium bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Als Hochschule erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf Ihre Aufwände auf Ausgabenbasis (AZA).
  • Wenn Sie ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind, erhalten Sie bis zu 50 % Ihrer Kosten für industrielle Forschung auf Kostenbasis (AZK).
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzliche Aufschläge erhalten.

Leopoldina und Deutsche Forschungsgemeinschaft haben eine „Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ veröffentlicht (siehe weiterführende Links). Hochschulen sind aufgefordert, die Empfehlungen zu beachten und eigenverantwortlich umzusetzen. Insbesondere sind sie gehalten, mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und die in der Empfehlung genannten Schritte einzuleiten. Gleiches gilt auch für die übrigen Zuwendungsempfänger.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Hochschule erforscht Positionsbestimmung bei gestörten Satellitensignalen

Eine Hochschule beantragt gemeinsam mit weiteren Partnern ein Verbundprojekt zu robusten Verfahren der Positionsbestimmung bei gestörten Satellitensignalen. Die Zusammenarbeit wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt. Gefördert werden bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, zusätzlich erhält die Hochschule eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf ihre Aufwände auf Ausgabenbasis.

Unternehmen entwickelt unbemannte Systeme zur Überwachung

Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sich als Partner an einem Verbundprojekt zur Entwicklung unbemannter Systeme zur Überwachung über und unter Wasser. Für die industrielle Forschung werden bis zu 50 % der Kosten auf Kostenbasis übernommen, kleine und mittlere Unternehmen können zusätzliche Aufschläge erhalten. Das Vorhaben ist mit einer Laufzeit von 3 Jahren angelegt, die Ergebnisse dürfen ausschließlich in Deutschland, dem EWR oder der Schweiz genutzt werden.

Forschungseinrichtung baut KI-Unterstützung für Rettungsteams

Eine Forschungseinrichtung führt zusammen mit weiteren Partnern ein Verbundprojekt zur KI-basierten Einsatzunterstützung für Rettungsteams durch. Sie weist eine Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung nach und hat vor Antragstellung noch nicht mit dem Projekt begonnen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden bis zu 100 % übernommen; über die endgültige Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie führen Ihr Vorhaben als Verbundprojekt mit mehreren Partnern durch.
  • Sie regeln die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie weisen eine Betriebsstätte oder Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung nach.
  • Sie nutzen Ihre Forschungsergebnisse ausschließlich in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz.
  • Sie beteiligen keine Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus Ländern der Staatenliste gemäß § 13 Sicherheitsüberprüfungsgesetz am Vorhaben.
  • Sie haben noch nicht mit dem Projekt begonnen, bevor Sie den Förderantrag gestellt haben.
  • Sie nutzen für die Zusammenarbeit bevorzugt den Vordruck Nummer 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Ausschlussgründe: Sie erhalten keine Förderung, wenn sich Ihr Unternehmen bereits in Schwierigkeiten befindet. Vorhaben sind ausgeschlossen, wenn die Ergebnisse außerhalb von Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz verwertet werden. Personen aus Ländern der einschlägigen Staatenliste dürfen keinen Einblick in die Forschungsprozesse erhalten.

Ablauf

Das Verfahren ist zweistufig angelegt.

1. Stufe

  • Sie reichen zuerst eine Projektskizze elektronisch ein. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) zu nutzen. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ein­zureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
  • Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sowie die Vorlagen für die Skizzenerstellung (Verbundskizze) werden online durch den Projektträger (siehe weiterführende Links) bereitgestellt.

2. Stufe

  • Nach positiver Bewertung erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zum förmlichen Antrag.
  • Sie erstellen Ihren detaillierten Antrag über das elektronische Antragsportal ?easy-Online" (siehe weiterführende Links).
  • Nach positiver Bewertung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

Es wird empfohlen, vor der Skizzeneinreichung Kontakt mit der VDI Technologiezentrum GmbH aufzunehmen.

Hinweise zum Verfahren

Die Antragstellung für Projektskizzen ist bis zum 05.06.2026 möglich.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Stufe 1 (Projektskizze):

  • Unterschriebene Verbundskizze mit maximal 15 DIN-A4-Seiten.
  • Formlose Bestätigungen bei der Einbindung assoziierter Partner.
  • Kurze Darstellung der Prüfung auf eine mögliche Förderung durch die Europäische Union (EU).

Stufe 2 (Förmlicher Antrag):

  • Förmlicher Förderantrag über das elektronische System ?easy-Online" (siehe weiterführende Links).
  • Detaillierte Beschreibung des Verbundprojekts.
  • Finanzierungsplan auf Ausgabenbasis (AZA) oder Kostenbasis (AZK).
  • Nachweis der Kooperationsvereinbarung gemäß Vordruck Nummer 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Stärkung maritimer Sicherheit und Verbesserung des Schutzes maritimer Infrastrukturen“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“
vom: 25.03.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 24.04.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Zivile Sicherheitsforschung Schutz maritimer Infrastrukturen Offshore-Windenergieanlagen Unterseekabel Gefahrenabwehr auf See

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/starkung-maritime-sicherheit.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen übernimmt das Bundesministerium bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen; Unternehmen bis zu 50 % plus KMU-Aufschläge.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Schifffahrt und Meerestechnik

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Tel. +49 211 6214-401
Fax +49 211 6214-182
sifo@vdi.de
www.vditz.de

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