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Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
Wenn Sie zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 06.05.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die sich thematisch im Forschungsfeld „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in 2 Modulen:
- Einzelvorhaben von Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse erhöhen (Modul 1) sowie
- risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von jungen Start-ups in Deutschland (Modul 2). Die technologieübergreifenden und anwendungsbezogenen Vorhaben sind als „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/-Forschungseinrichtung und als Einzelvorhaben eines Start-ups förderfähig.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für 18 Monate bis 3 Jahre.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
- Start-ups erhalten pro Projekt maximal 400.000 EUR bei einer dreijährigen Laufzeit.
Ihren Antrag stellen Sie in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze jährlich jeweils zum 15. Januar und 15. Juli bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind in Modul 1: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind, Modul 2: Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, über innovative Technologien beziehungsweise Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeitenden- beziehungsweise Umsatzwachstum aufweisen oder anstreben (Start-ups), kleine und … (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 400.000 €.
Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Hochschulteam erhöht Reifegrad interaktiver Technologien
Ein Forschungsteam an einer Hochschule beantragt im Modul 1 ein Einzelvorhaben zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität. Als Hochschule kann das Team bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Zunächst reicht das Team eine Projektskizze bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.
Start-up und Hochschule forschen im Tandem
Ein Start-up, das weniger als 5 Jahre am Markt ist, plant gemeinsam mit seiner Mutter-Hochschule ein risikoreiches Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Modul 2. Das Vorhaben wird als Tandem-Vorhaben eingereicht, wobei das Start-up als Einzelvorhaben förderfähig ist und pro Projekt höchstens 400.000 EUR bei einer dreijährigen Laufzeit erhalten kann. Beide Partner reichen zunächst eine Projektskizze ein, bevor über einen förmlichen Antrag entschieden wird.
KMU forscht mit möglichem Bonus
Ein kleines oder mittleres Unternehmen entwickelt im Rahmen des Forschungsprogramms eine interaktive Technologie für die Pflege. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhält es meistens bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss, unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich ein KMU-Bonus gewährt werden. Ob und in welcher Höhe der Zuschuss bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle nach Prüfung des Antrags.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind in
- Modul 1: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind,
- Modul 2: Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, über innovative Technologien beziehungsweise Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeitenden- beziehungsweise Umsatzwachstum aufweisen oder anstreben (Start-ups), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit maximal 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von maximal 100 Millionen EUR sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz.
- Sie sind bereit, projektübergreifend mit anderen Verbünden zusammenzuarbeiten.
- Alle relevanten rechtlichen, ethischen und sozialen Aspekte werden angemessen berücksichtigt.
- Nach der Fertigstellung der Demonstratoren werden Sie als Projektpartner die Forschungsergebnisse zu einer breiten Anwendung bringen.
Hinweise zum Verfahren
Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen endete am 15.07.2025.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
vom: 20.04.2021
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 29.04.2021 B6
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
vom: 21.05.2021
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 02.06.2021 B7
Weblink zur Änderungsbekanntmachung
Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
vom: 07.06.2022
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 15.06.2022 B6
Weblink zur Änderungsbekanntmachung
Dritte Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
vom: 05.02.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 21.03.2024 B7
Weblink zur Änderungsbekanntmachung
Vierte Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
vom: 01.07.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 10.07.2024 B7
Weblink zur Änderungsbekanntmachung
Fünfte Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
vom: 24.06.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 18.07.2025 B1
Schlagwörter: Start-up Entwicklungsförderung Forschungsförderung Intelligente Mobilität Digitale Gesellschaft Gesundes Leben
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/start-interaktiv.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/außeruniversitäre Einrichtungen; Start-ups/Unternehmen meistens 50 % plus KMU-Bonus.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Digitalisierung; Forschung und Innovation (themenoffen); Forschung und Innovation (themenspezifisch); Mobilität
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Gründung von Technologieunternehmen
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Information und Kommunikation
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-0
Fax +49 30 310078-141
interaktive-technologien@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.