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Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

Wenn Sie zukunftsfähige Innovationsfelder im Rheinischen Revier aus- und aufbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 06.02.2024 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Der Fördergeber unterstützt Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt zu einem Innovationsfeld im Rheinischen Revier.

Gefördert werden verbindlich zusammenarbeitende regionale Verbünde aus wissenschaftlichen Partnerinnen und Partnern, Unternehmen sowie weiteren Einrichtungen, die Konzepte für einen nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandel entwickeln und umsetzen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Verbundprojekt zwischen Unternehmen und Hochschule

Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rheinischen Revier entwickelt gemeinsam mit einer Hochschule ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt zu einem Innovationsfeld der Region. Für das wirtschaftliche Vorhaben erhält das Unternehmen normalerweise bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Die Zusammenarbeit wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.

KMU im Verbund mit Forschungspartner

Ein kleines oder mittleres Unternehmen aus dem Rheinischen Revier beteiligt sich an einem Verbundprojekt mit einer außeruniversitären Forschungseinrichtung. Da das Unternehmen die KMU-Kriterien der EU erfüllt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Fördersatz einen Bonus erhalten. Das Vorhaben muss seine Wirkung im Rheinischen Revier entfalten.

Hochschule führt nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben durch

Eine Hochschule im Rheinischen Revier beantragt gemeinsam mit einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Verbundprojekt zu einem regionalen Innovationsfeld. Für ihr nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben kann sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • An Ihrem Verbundprojekt müssen mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Partnerin oder ein wissenschaftlicher Partner (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) beteiligt sein.
  • Alle Verbundpartnerinnen und Verbundpartner sind grundsätzlich im Rheinischen Revier, Nordrhein-Westfalen, in den Fördergebieten des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) angesiedelt.
  • Ihr Vorhaben entfaltet seine Wirkung im Rheinischen Revier.
  • Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Antragsverfahren

Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 17.11.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 2.2.2024, B5.

Ablauf

Das Förderverfahren ist mehrstufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte per E-Mail eine Skizze bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Skizze aufgefordert, ein Konzept für die Förderung vorzulegen. Für die Erstellung Ihres förmlichen Förderantrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier
vom: 17.02.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 19.03.2026 B3

Weblink zur Bekanntmachung

Schlagwörter: FuE Strukturwandel Rheinisches Revier Innovationsfeld Wirtschaftsstruktur Wertschöpfungspotenzial Innovationmanagement Kooperationsmanagement

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/umsetzung-investition-kohle-rheinisches-revier.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/außeruniversitäre Einrichtungen; Unternehmen normalerweise 50 % plus KMU-Bonus.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenoffen)
Branche
Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenoffen)
Forschung und Entwicklung; Kooperationen und Netzwerke

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Projektträger Jülich (PtJ)
Postfach 610247
10923 Berlin
Tel. +49 30 20199473
ptj-struktur@fz-juelich.de
www.ptj.de/

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