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Förderung von Projekten zum Thema „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“

Wenn Sie sich an Forschungsprojekten zum Cluster 3-Arbeitsprogramm der EU beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 19.01.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihre Aktivitäten zur Teilnahme an dem europäischen Forschungsprogramm „Horizont Europa“ in Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“. Dies umfasst unter anderem folgende Aktivitäten, die zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags erforderlich sind:

  • Sie befassen sich mit dem vorgesehenen Förderinstrument,
  • Sie arbeiten frühzeitig an der Aufstellung eines Konsortiums,
  • Sie arbeiten an einer themenspezifische Netzwerkbildung,
  • Sie arbeiten den EU-Antrag aus oder
  • Sie bereiten die finale Einreichung des EU-Antrags vor.

Primär werden Einzelvorhaben mit deutscher Koordination des EU-Antrags gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.

Sie erhalten pro Projekt bis zu 120.000 EUR.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem beauftragten Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen, andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der Sicherheitsforschung, Kommunen, Verbände und Non-Profit-Organisationen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Forschungseinrichtung bereitet EU-Antrag vor

Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung möchte sich an einem Thema des Cluster 3-Arbeitsprogramms von Horizont Europa beteiligen und arbeitet an der Aufstellung eines Konsortiums sowie an der Ausarbeitung des EU-Antrags. Sie beantragt dafür einen Zuschuss beim BMBF für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten und erhält bis zu 120.000 EUR. Die Projektskizze reicht sie zunächst beim beauftragten Projektträger ein.

Unternehmen koordiniert Antrag zur Sicherheitsforschung

Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft plant, einen EU-Antrag mit deutscher Koordination im Bereich zivile Sicherheit einzureichen. Es nutzt die Förderung, um sich frühzeitig mit dem vorgesehenen Förderinstrument zu befassen und eine themenspezifische Netzwerkbildung voranzutreiben. Für die Einreichung der Projektskizze und des späteren Antrags verwendet es das elektronische Antragssystem easy-Online.

Kommune unterstützt Sicherheitsforschungs-Netzwerk

Eine Kommune mit Bezug zu Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben beteiligt sich an der Vorbereitung eines Vorhabens zum Cluster 3-Thema Zivile Sicherheit für die Gesellschaft. Sie arbeitet an der finalen Einreichung des EU-Antrags und verpflichtet sich, die Forschungsergebnisse im Open Access zugänglich zu machen. Über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet die zuständige Stelle nach Prüfung der Projektskizze.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der Sicherheitsforschung,
  • Kommunen,
  • Verbände und Non-Profit-Organisationen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Vorhaben muss einen Bezug zum Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ von Horizont Europa aufweisen.
  • Soweit ein offizielles Arbeitsprogramm für das Folgejahr zum Einreichungsstichtag vorliegt, müssen Sie einen konkreten Bezug zu einem der für das Folgejahr avisierten Topics herstellen.
  • Sie müssen Ihre Forschungsergebnisse so veröffentlichen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 21. Dezember 2020, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 11. Januar 2021, B3; geändert durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 17. Januar 2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 24. Januar 2022, B5.

Ablauf

Das Verfahren ist mehrstufig angelegt.

Dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH sind die Antragsunterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form spätestens zu den nachfolgend benannten Stichtagen vorzulegen. Eine Kontaktaufnahme mit den Ansprechpersonen der Nationalen Kontaktstelle Sicherheit (NKS) vor der Antragseinreichung sowie eine begleitende Beratung während der Projektlaufzeit sind zwingend notwendig.

Hinweise zum Verfahren

Einreichungstag für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2027 ist der 13.05.2026.

Das im Rahmen dieser Förderrichtlinie beantragte Vorhaben muss ein spezifisches Topic aus dem europäischen Arbeitsprogramm des Folgejahres adressieren. Mit dem Stichtag im Jahr 2026 ist dies für das Arbeitsprogramm 2027 möglich. Liegt zum mit dieser Förderrichtlinie vorgegebenen Einreichungsstichtag das Arbeitsprogramm für Cluster 3 nicht final vor, können dennoch Projektanträge eingereicht werden. Diese müssen sich ausschließlich auf einen Themenbereich des Clusters 3 beziehen. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die sich auf den Themenbereich der Cybersicherheit beziehen, sind von der Förderung ausgeschlossen. 

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ im Rahmen des Programms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“
vom: 21.12.2020
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 11.01.2021 B3

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ im Rahmen des Programms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“
vom: 17.01.2022
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 24.01.2022 B5

In der 1. Verfahrensstufe konnten dem beauftragten Projektträger bis spätestens dem 30.04.2021 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2022), 30.04.2022 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2023), 30.04.2023 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2024) und 30.04.2024 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2025) Projektskizzen vorgelegt werden.

In der 2. Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Weblink zur Änderungsbekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger deutscher Antragstellerin der europäischen Sicherheitsforschung“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Lebenin einer resilienten Gesellschaft“
vom: 19.08.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Einreichungstag für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2027 ist der 13.05.2026.

Zur Erstellung von Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (siehe weiterführende Links). Das im Rahmen dieser Förderrichtlinie beantragte Vorhaben muss ein spezifisches Topic aus dem europäischen Arbeitsprogramm des Folgejahres adressieren. Mit dem Stichtag im Jahr 2026 ist dies für das Arbeitsprogramm 2027 möglich. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Weblink zur Förderbekanntmachung

Schlagwörter: FuE EU-Antrag Horizon Cluster Sicherheitsforschung sifo Sicherheitsaufgaben BOS Förderinstrumente Cybersicherheit KI Digitalisierung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/wege-zur-innovation.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Branche
Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Sicherheitsforschung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Tel. +49 211 6214-401
vditz@vdi.de
www.vditz.de

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