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Förderung für Verbundprojekte der Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo) – 6. Förderaufruf

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert Forschungsverbünde, die Belastungen der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland empirisch untersuchen und praxisrelevante Ansätze für Schutz, Handlungsfähigkeit und organisationale Resilienz entwickeln.

Quellendatum: 27.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie ein Projekt zur Belastung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland planen, können Sie eine Förderung erhalten.

Sie können empirisch orientierte Forschungsprojekte zu aktuellen Fragestellungen der Wissenschaftsfreiheit durchführen. Dazu gehören Untersuchungen zu Strukturen, Regeln und Verfahren an Hochschulen. Ihr Vorhaben muss sich einem von 4 Schwerpunkten widmen. Diese umfassen

  • Anfeindungen und Gewalt,
  • die Wahl von Forschungsthemen,
  • organisationale Resilienz sowie
  • das Monitoring von Belastungen der Wissenschaftsfreiheit.

Sie können auch forschungsbasierte Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben wie Reallabore durchführen, wenn diese eng an die empirische Erkenntnisgewinnung gebunden sind. Zusätzlich können Sie als Einzel- oder Verbundvorhaben ein Begleitprojekt durchführen, das zentrale Vernetzungs- und Transferaufgaben übernimmt.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe Ihrer Zuwendung richtet sich nach dem Bedarf Ihres Projekts, da es keine festgelegte maximale Fördersumme gibt. Sie können bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erstattet bekommen. Wenn Sie an einer Hochschule oder Universitätsklinik forschen, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %. Sie können Mittel für Personal, für projektbezogene Reisen zu Arbeitstreffen und Konferenzen sowie für den Sachaufwand beantragen. Zu den Sachmitteln zählen beispielsweise Gebühren für das Forschungsdatenmanagement oder Open-Access-Publikationen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

Hochschulverbund untersucht Anfeindungen gegen Forschende

Antragsteller: Eine Universität beantragt die Förderung gemeinsam mit einer außeruniversitären Forschungseinrichtung als Verbundvorhaben.

Ausgangslage: An mehreren Hochschulen berichten Forschende von Anfeindungen, die ihre Arbeit belasten. Belastbare empirische Daten dazu fehlen bisher.

Vorhaben: Der Verbund untersucht im Schwerpunkt Anfeindungen und Gewalt empirisch, welche Strukturen, Regeln und Verfahren an Hochschulen Forschende schützen. Daraus entwickelt er übertragbare Ansätze und bereitet sie über ein Transferkonzept für Zielgruppen auf. Die Forschungsdaten stehen nach Projektabschluss zur Nachnutzung bereit.

Förderung: Gefördert werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss Personal, projektbezogene Reisen zu Arbeitstreffen und Konferenzen sowie Sachaufwand, etwa für Forschungsdatenmanagement oder Open-Access-Publikationen. Möglich sind bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann der Verbund bis zu 250.000 Euro erhalten; eine feste Höchstsumme nennt der Text nicht.

Eigenanteil: Nicht gefördert werden wirtschaftliche Tätigkeiten und rein lokal ausgerichtete Einzelmaßnahmen ohne plausible Übertragbarkeit.

Was ein Betrieb davon hat: Ein Betrieb, etwa ein Wissenschaftsverlag, kann als Nutzer von den Transferformaten und den nachnutzbaren Forschungsdaten profitieren. Ein direkter Antrag ist für Betriebe nicht vorgesehen.

Weg zum Antrag:

  1. Verbund mit mindestens 2 antragsberechtigten Partnern bilden und Transferkonzept erarbeiten
  2. Absichtserklärungen aller inhaltlich beteiligten Partner einholen und Antrag beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt einreichen
  3. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
  4. Bei Bewilligung eine schriftliche Kooperationsvereinbarung abschließen

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule und Öffentliche Einrichtung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Forschungsverbund untersucht Anfeindungen gegen Wissenschaftler

Eine Hochschule bildet mit weiteren antragsberechtigten Partnern ein Verbundvorhaben, das Anfeindungen und Gewalt gegen Forschende empirisch untersucht. Das Projekt enthält ein Transferkonzept mit Zielgruppen und Formaten sowie Absichtserklärungen aller beteiligten Partner. Gefördert werden bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Hochschule erhält zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %.

Begleitprojekt übernimmt Vernetzung und Transfer

Eine öffentliche Forschungseinrichtung beantragt ein Begleitprojekt, das Vernetzungs- und Transferaufgaben für mehrere Verbünde zur Wissenschaftsfreiheit bündelt. Anders als bei den übrigen Vorhaben ist hierfür kein Verbund mit weiteren antragsberechtigten Partnern erforderlich. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Personal-, Reise- und Sachmittel.

Reallabor erprobt organisationale Resilienz an Hochschulen

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Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie führen Ihr Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich durch.
  • Sie planen Ihr Projekt als Verbundvorhaben mit mindestens 2 antragsberechtigten Partnern (Ausnahme: Begleitprojekt).
  • Sie integrieren ein Transferkonzept in Ihr Vorhaben, das Zielgruppen und Transferformate beschreibt.
  • Sie legen eine Absichtserklärung von allen inhaltlich beteiligten Partnern vor.
  • Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab, wenn Ihr Verbundprojekt gefördert wird.
  • Sie betreiben ein eigenes Forschungsdatenmanagement und stellen Ihre Daten nach Projektabschluss zur Nachnutzung zur Verfügung.

Ausschlussgründe:

  • Sie erhalten keine Förderung für rein lokal ausgerichtete Einzelmaßnahmen, bei denen keine plausible Übertragbarkeit erkennbar ist.
  • Sie erhalten keine Förderung für wirtschaftliche Tätigkeiten.

Ablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Stufe 1: Projektskizze

  • Sie reichen Ihre gemeinsame Projektskizze elektronisch über das Portal „easy-Online" (siehe weiterführende Links) beim Projektträger ein.
  • Pro Verbundvorhaben stimmen Sie sich ab und reichen nur 1 Skizze ein.
  • Ein Expertengremium bewertet Ihre Skizze nach festgelegten Kriterien.

Stufe 2: Förderantrag

  • Wenn Ihre Skizze positiv bewertet wurde, werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
  • Jeder Verbundpartner reicht einen eigenen Förderantrag über das Portal “easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein.
  • Ihr Antrag wird geprüft.
  • Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Hinweise zum Verfahren

Die Antragstellung für die erste Stufe ist bis zum 18.09.2026 möglich.

Wenn Sie nach einer positiven Bewertung zur 2. Stufe zugelassen werden, erhalten Sie eine gesonderte Frist für die Einreichung Ihres förmlichen Förderantrags. Wenn Sie Interesse an der Durchführung des Begleitprojekts haben, müssen Sie dieses ebenfalls bis zum 18.09.2026 per E-Mail bekunden.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Stufe 1 (Projektskizze):

  • Projektskizze mit maximal 11 Seiten (bei Verbundvorhaben: 12 Seiten)
  • Kurzdarstellung der beruflichen Werdegänge der Projektleitungen
  • Publikationsliste mit maximal 5 themenbezogenen Publikationen der letzten 5 Jahre
  • Angaben zu laufenden Drittmittelvorhaben
  • Absichtserklärung von allen beteiligten Partnern
  • Kurze Literaturliste

Stufe 2 (Förderantrag):

  • Formular AZA oder AZK
  • Gemeinsame Vorhabenbeschreibung
  • Ressourcenbezogener detaillierter Arbeitsplan und Meilensteinplan
  • Detaillierter Finanzierungsplan mit Erläuterungen und Kalkulationsbelegen
  • Darstellung der Arbeitspakete je Einzelvorhaben
  • Stellungnahme zu den Auflagen aus der 1. Verfahrensstufe (falls zutreffend)

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)"
vom: 20.10.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 10.11.2023 B4

Weblink zur Förderbekanntmachung

Förderaufruf von Modul C der Rahmenbekanntmachung im Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“: Forschungsaktivitäten anlässlich vorhandener besonderer Informations-/Beratungsbedarfe der Rahmenbekanntmachung
vom: 18.06.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Weblink zum Förderaufruf

Schlagwörter: Wissenschaftsforschung; Hochschulforschung; Wissenschaftsfreiheit; WiHo; Forschungsförderung; Verbundprojekt; Begleitprojekt; Transferkonzept

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/wiho-aufruf-6.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss)

„Sie können bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erstattet bekommen.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Programm nur für Hochschulen/Forschungseinrichtungen, 100 % ist Regelfall; Hochschulen zusätzlich 20 % Projektpauschale.
Geprüft am
27.09.2026

Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-377
wihoforschung@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de

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