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Förderung für ein wissenschaftliches Begleitvorhaben zur Erkennung, Abwehr und Bewältigung hybrider Bedrohungen

Sie möchten Forschungsprojekte zu hybriden Bedrohungen vernetzen und deren Ergebnisse sichtbar machen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert ein wissenschaftliches Begleitvorhaben zur Koordination über 4 Jahre als Zuschuss.

Quellendatum: 28.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen, Forschungseinr., Behörden) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Sie arbeiten in einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder einer Behörde? Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Programm unterstützt Sie bei einem wissenschaftlichen Begleitvorhaben zur Erkennung und Abwehr hybrider Bedrohungen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihr Vorhaben. Ziel ist es, die Ergebnisse von Forschungsprojekten zusammenzuführen, zu vernetzen und an Politik, Wirtschaft sowie Gesellschaft zu kommunizieren. Sie entwickeln dafür eine Kommunikationsstrategie, richten partizipative Formate aus und etablieren ein Wissensmanagement. Sie können das Begleitvorhaben ausdrücklich als Einzelvorhaben durchführen.

Die Art Ihrer Förderung hängt von Ihrer Einrichtung ab:

  • Als Unternehmen erhalten Sie einen anteiligen Zuschuss zu Ihren projektbezogenen Kosten auf Kostenbasis (AZK).
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie einen zusätzlichen Bonus erhalten.
  • Als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Behörde wird Ihr nichtwirtschaftliches Vorhaben auf Ausgabenbasis (AZA) gefördert. Das Bundesministerium kann hierbei bis zu 100 % Ihrer Ausgaben übernehmen.
  • Als Hochschule erhalten Sie bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %.

Die Laufzeit Ihres Vorhabens beträgt bis zu 4 Jahre.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.

Einschränkung laut Text: nur Hochschulen, Forschungseinr., Behörden

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Forschungseinrichtung koordiniert Begleitvorhaben zu hybriden Bedrohungen

Eine Forschungseinrichtung mit Sitz in Deutschland beantragt das wissenschaftliche Begleitvorhaben als Einzelvorhaben. Sie führt Ergebnisse verschiedener Forschungsprojekte zusammen, entwickelt eine Kommunikationsstrategie und etabliert ein Wissensmanagement. Das nichtwirtschaftliche Vorhaben wird auf Ausgabenbasis gefördert, das Bundesministerium kann dabei bis zu 100 % der Ausgaben übernehmen.

Hochschule erhält Förderung mit Projektpauschale

Eine Hochschule übernimmt die Koordination partizipativer Formate im Rahmen des Begleitvorhabens und grenzt das Projekt klar von ihren institutionell grundfinanzierten Aktivitäten ab. Für ihr nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben erhält sie zusätzlich zur Förderung auf Ausgabenbasis eine Projektpauschale von 20 %. Die Laufzeit des Vorhabens beträgt bis zu 4 Jahre.

KMU beteiligt sich an Kommunikation der Ergebnisse

Ein kleines oder mittleres Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland beteiligt sich an dem Begleitvorhaben und unterstützt die Vernetzung von Forschungsergebnissen zu hybriden Bedrohungen. Es erhält einen anteiligen Zuschuss zu seinen projektbezogenen Kosten auf Kostenbasis sowie zusätzlich den KMU-Bonus. Voraussetzung ist unter anderem, dass kein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt und die AGVO-Vorgaben erfüllt sind.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie unterhalten zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie sichern einen vertraulichen Umgang mit allen Daten und Informationen zu, die in den flankierten Forschungsvorhaben erhoben oder offengelegt werden.

Für Unternehmen:

  • Sie erfüllen die Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • Es liegt keine offene Rückforderungsanordnung der Europäischen Union (EU) gegen Sie vor.
  • Wenn Sie den Förderbonus für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Anspruch nehmen wollen, müssen die Voraussetzungen der Definition für kleine und mittlere Unternehmen der Europäischen Union (EU) erfüllt sein.

Für grundfinanzierte Hochschulen und Forschungseinrichtungen:

  • Sie grenzen das beantragte Projekt klar von Ihren institutionell grundfinanzierten Aktivitäten ab.

Ausschlussgründe: Vorhaben, an denen Personen mit Staatsangehörigkeit eines Landes der Staatenliste nach § 13 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) beteiligt sind, können Sie nicht fördern lassen.

Ablauf

Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen.

  • Stufe 1: Sie reichen Ihre Projektskizze elektronisch beim Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH über das Antragsportal „easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein.
  • Stufe 2: Nach positiver Bewertung werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das elektronische Antragsportal “easy-Online" (siehe weiterführende Links) zu stellen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid.

Hinweise zum Verfahren

Die Einreichung Ihrer Projektskizze für das wissenschaftliche Begleitvorhaben ist bis zum 22.05.2026 möglich.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die 1. Stufe (Projektskizze):

  • Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten.
  • Die Skizze gliedert sich in 6 vorgegebene Punkte: Zielstellung und konzeptioneller Ansatz, wissenschaftliche Arbeitsziele, Qualifikation, Arbeitsplanung und Balkenplan, Verwertungspotenzial sowie Finanzierungsplan.

Für die 2. Stufe (Förmlicher Antrag):

  • Förmlicher Förderantrag.
  • Bei kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU): Erklärung zu Ihrer Einstufung als kleineres oder mittleres Unternehmen.
  • Bei grundfinanzierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Dokumentation zur Abgrenzung der projektbedingten Ausgaben von der Grundfinanzierung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Erkennung, Abwehr und Bewältigung hybrider Bedrohungen“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ der Bundesregierung
vom: 17.03.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 17.04.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Wissenschaftliche Begleitung; Zivile Sicherheit; Hybride Bedrohungen; Krisenkommunikation; Wissensmanagement; Vernetzung, Desinformation,

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/wissenschaftl-begleitvorhaben-hybride-bedrohung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss)
nur Hochschulen, Forschungseinr., Behörden

„Als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Behörde wird Ihr nichtwirtschaftliches Vorhaben auf Ausgabenbasis (AZA) gefördert. Das Bundesministerium kann hierbei bis zu 100 % Ihrer Ausgaben übernehmen.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen/Behörden; Unternehmen anteiliger Zuschuss ohne Prozentangabe.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Sicherheitsforschung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Tel. +49 211 6214-401
Fax +49 211 6214-182
sifo@vdi.de
www.vditz.de

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