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Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)

Beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für Ihr Unternehmen eine steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.

Quellendatum: 02.02.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren.

Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.

Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage können Sie vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens beantragen. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie anschließend bei Ihrem zuständigen Finanzamt den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Start-up beantragt Bescheinigung für Forschungsprojekt

Ein Start-up in Deutschland entwickelt ein neuartiges Verfahren und stellt bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage einen Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens. Die BSFZ prüft das Vorhaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit sowie Planmäßigkeit. Liegt die Bescheinigung vor, kann das Unternehmen anschließend beim zuständigen Finanzamt den Antrag auf Forschungszulage stellen.

Mittelständisches Unternehmen reicht Antrag während laufendem Vorhaben ein

Ein mittelständisches Unternehmen betreibt experimentelle Entwicklung und beantragt die Bescheinigung, während das Vorhaben noch läuft. Förderfähig sind dabei entstandene Aufwendungen, etwa Arbeitslöhne für Arbeitnehmer. Das Unternehmen muss in Deutschland steuerpflichtig sein und Einkünfte erzielen, um die Forschungszulage später beim Finanzamt zu beantragen.

Großunternehmen beantragt Bescheinigung nach Projektabschluss

Ein Großunternehmen hat ein Forschungsvorhaben im Bereich industrielle Forschung bereits abgeschlossen und stellt danach den Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ. Die Bescheinigungsstelle untersucht das Vorhaben rückblickend auf die genannten Kriterien. Erst nach positiver Bescheinigung kann der Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen unterliegt der Steuerpflicht in Deutschland.
  • Ihr Unternehmen erzielt Einkünfte.
  • Sie haben sich auf dem Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) registriert und einen Antrag gestellt.
  • Ihr Forschungsvorhaben fällt in eine der drei folgenden Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
  • Ihnen sind förderfähige Aufwendungen entstanden (beispielsweise Arbeitslöhne für Arbeitnehmer)

Ablauf

Um die Bescheinigung für die Forschungszulage zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:

  • Registrierung und Anmeldung:
    • Besuchen Sie das Web-Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) (siehe weiterführende Links) und registrieren Sie sich dort. Nach der Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
  • Antragsformular ausfüllen:
    • Füllen Sie das Online-Antragsformular aus. Hier müssen Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) angeben. Dazu gehören:
      • Beschreibung des Projekts
      • Zielsetzung und erwartete Ergebnisse
      • Zeitplan und Meilensteine
      • Budget und geplante Ausgaben
  • Einreichung des Antrags:
    • Reichen Sie den ausgefüllten Antrag online ein.
  • Prüfung durch die BSFZ:
    • Die BSFZ prüft Ihren Antrag auf Begünstigungsfähigkeit.
  • Bescheinigung erhalten:
    • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit Ihres FuE-Vorhabens. Diese Bescheinigung wird auch direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt.
  • Forschungszulage beim Finanzamt beantragen:
    • Mit der Bescheinigung können Sie nun die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt über das ELSTER-Portal (siehe weiterführende Links) beantragen.
    • Das Finanzamt prüft Ihren Antrag und setzt die Forschungszulage fest.

Hinweise zum Verfahren

Achten Sie darauf, dass Sie die Anträge rechtzeitig einreichen.

Sie können den Antrag grundsätzlich nur bis zum Ablauf von vier Jahren stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem förderfähige Aufwendungen bei Ihnen entstanden sind. Für förderfähige Aufwendungen im Jahr 2025 würde die Frist beispielsweise Ende 2025 beginnen und am 31.12.2029 enden.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Stammdaten des Unternehmens
  • Statistische Daten des Unternehmens

Bearbeitungsdauer

0 - 3 Monate

Rechtsgrundlage

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)
vom: 14.12.2019, zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 14.7.2025 I Nr. 161
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Weblink zum Gesetz

Schlagwörter: Förderung beantragen, Zuschuss beantragen, Forschungszulagengesetz, Steuerliche Förderung beantragen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/zulage-forschung-entwicklung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Keine Förderquote im Text.

Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – Steuerliche Forschungszulage, im Text keine Quote genannt.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenoffen)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenoffen)
Forschung und Entwicklung
Kennung
99102158080000

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR
VDI-Platz 1
40002 Düsseldorf
Tel. +49 211 6214-969
Fax +49 211 6214-484
bsfz@vdi.de
www.bescheinigung-forschungszulage.de/

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