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Förderung von nachhaltigen Anbausystemen mit Leguminosen

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fördert Ihre Forschung an nachhaltigen Anbausystemen für Leguminosen.

Quellendatum: 17.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Programm unterstützt Projekte zur Optimierung nachhaltiger Anbausysteme. Dies umfasst den Anbau in Reinkultur oder Mischkultur. Ziele sind eine verbesserte Bodenfruchtbarkeit und eine starke regionale Proteinversorgung.

Gefördert werden Vorhaben zur Eiweißpflanzenstrategie des Bundes. Dazu zählen neue Anbauverfahren oder der Schutz vor Schadorganismen. Leguminosen sind Pflanzen wie Erbsen, Ackerbohnen oder Lupinen. Sie binden Stickstoff aus der Luft im Boden. Dieser Vorgang heißt Stickstofffixierung. Dadurch verbessern sie die Bodenstruktur und sparen Dünger ein.

Verwenden Sie ausschließlich Material ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO-frei). Die Förderung ist für den ökologischen und konventionellen Landbau offen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat möchte die ökologische Landwirtschaft besonders stärken.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Hochschule erforscht Mischkultur mit Ackerbohnen

Eine Hochschule in Norddeutschland beantragt ein Forschungsvorhaben zu Anbausystemen mit Ackerbohnen in Mischkultur. Untersucht werden Effekte auf Bodenfruchtbarkeit und Stickstofffixierung, das Projekt ist auf eine Laufzeit von 3 Jahren ausgelegt. Verwendet wird ausschließlich GVO-freies Material, die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Unternehmen prüft Schutz vor Schadorganismen

Ein mittleres Unternehmen mit Sitz in Deutschland entwickelt ein neues Anbauverfahren zum Schutz von Erbsen vor Schadorganismen. Das Vorhaben ordnet sich in die Eiweißpflanzenstrategie des Bundes ein und ist für den ökologischen wie konventionellen Landbau offen. Nicht gefördert würden dagegen Untersuchungen, die unmittelbar der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels dienen.

Forschungseinrichtung stärkt ökologischen Lupinenanbau

Eine Forschungseinrichtung beantragt ein Projekt zur Optimierung des Anbausystems für Lupinen in Reinkultur mit besonderem Bezug zur ökologischen Landwirtschaft. Die Relevanz für den Ökolandbau wird bei Bedarf nachgewiesen, das Vorhaben nutzt ausschließlich GVO-freies Material. Nicht förderfähig wären dagegen Fragestellungen zur Verwertung der Leguminosen in der Fütterung.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie betreiben Ihr Geschäft in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie nutzen ausschließlich Material ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO-frei).
  • Ihr Vorhaben ordnet sich in die Ziele der Eiweißpflanzenstrategie ein.
  • Ihr Projekt ist in der Regel auf eine Laufzeit von 3 Jahren ausgelegt.
  • Sie weisen bei Bedarf die Relevanz für die ökologische Landwirtschaft nach.

Ausschlussgründe: Vorhaben zur Züchtung oder zur Verwertung von Leguminosen in der Fütterung und Humanernährung sind nicht förderfähig. Ausgeschlossen sind zudem Fragestellungen zum Grünland sowie Projekte zur Erzeugung nachwachsender Rohstoffe. Untersuchungen, die unmittelbar der Anmeldung von Pflanzenstärkungsmitteln oder der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln dienen, können Sie nicht fördern lassen.

Ablauf

Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Prozess.

  • Skizzenphase: Zuerst reichen Sie Ihre Projektskizze elektronisch über das Antragsportal ?easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein.
  • Auswahlphase: Ihre Skizze wird nach fachlichen Kriterien bewertet.
  • Antragsphase: Nach positiver Bewertung werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Antrags aufgefordert.
  • Bewilligung: Nach der abschließenden Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung Kontakt für eine Beratung mit dem Projektträger aufzunehmen.

Hinweise zum Verfahren

Die Einreichung der Projektskizze ist bis zum 21.05.2026 möglich.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Das zweistufige Verfahren dient der Ressourceneffizienz. Der detaillierte Antrag wird erst nach einer positiven Vorab-Prüfung der Skizze fällig.

Stufe 1 (Projektskizze):

  • Einreichung der Projektskizze.
  • Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) unter Verwendung der Vorlage für die Skizzeneinreichung.

Stufe 2 (Förmlicher Antrag):

  • Förmlicher Förderantrag nach Aufforderung.
  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung.
  • Finanzierungsplan (auf Ausgabenbasis AZA oder Kostenbasis AZK).

Bearbeitungsdauer

Es existiert keine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsdauer.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung Nr. 09/26/33 über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Förderung von nachhaltigen Anbausystemen mit Leguminosen
vom: 11.02.2026
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BAnz AT 05.03.2026 B6

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Eiweißpflanzenstrategie Leguminosenförderung Mischanbau Nachhaltige Anbausysteme Proteine der Zukunft Stickstofffixierung Leguminosen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/anbausysteme-leguminosen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Ebene
Bund (BMEL)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel. +49 228 6845-0
Fax +49 228 6845-4518
info@ble.de
www.ble.de

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