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Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor
Quellendatum: 22.12.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson und Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor im Rahmen der Mittelverwendung aus § 58 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes
vom: 13.11.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 28.11.2025 B7
Zuwendungsanträge sind schriftlich unter Verwendung der von der BLE vorgegebenen Muster bis zu einer der drei Antragfristen 31.03.2026, 31.12.2026 und 31.12.2027 an die BLE als Bewilligungsbehörde zu stellen.
Schlagwörter: Abwrackung in der Krabbenfischerei Abwrackung in der Plattfischfischerei
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/einstellung-fangtaetigkeit-fischereisektor.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Ebene
- Bund (BMEL)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Unternehmensfinanzierung
- Konsolidierung und Stabilisierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel. +49 228 6845-0
Fax +49 228 6845-4518
info@ble.de
www.ble.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.