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Förderung im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
Landwirte und Gärtner können unter bestimmten Bedingungen eine Förderung für die Durchführung von energieeffizienten und emissionsmindernden Maßnahmen erhalten. Eine mögliche Förderung ist auf die Primärproduktion begrenzt.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Grundlage des Bundesprogramms ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau. Förderfähig sind Investitionen, die die Energieeffizienz und/oder damit die CO2-Einsparung in energieverbrauchenden Produktionsprozessen in Landwirtschaft und Gartenbau wesentlich erhöhen. Dabei werden die Förderbereiche Einzelmaßnahmen und CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung unterschieden.
Seit seiner Bekanntmachung im Jahr 2015 ist das Bundesprogramm Energieeffizienz ein Schlüsselelement, mit dem technisch bedingte CO2-Emissionen im Agrarsektor reduziert werden sollen. Hintergrund bildet die Zielsetzung des Klimaschutzplans 2030, in Landwirtschaft und Gartenbau den CO2-Ausstoß im Vergleich zum Jahr 2014 um 16.000.000 Tonnen zu reduzieren.
Das Förderprogramm unterstützt landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe bei der Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Technologien und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur einzelbetrieblichen Energiewende in dieser Branche. Es wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung finanziert. Die aktuelle Förderung erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“.
Das Programm wird vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) beständig weiterentwickelt und bietet eine Vielzahl an Förderoptionen für Investitionen und begleitende Beratungsleistungen.
Die Förderbereiche umfassen Einzelmaßnahmen und CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung.
Im Rahmen der Einzelmaßnahmen sind einzelne oder mehrere Investitionen eines antragstellenden Unternehmens zum direkten Austausch und zur Nach-, Um- oder Erstausrüstung von einzelnen, technisch hocheffizienten Maßnahmen förderfähig, sofern diese der CO2-Einsparung aus der stationären und mobilen Energienutzung dienen. Eine vorhergehende Beratung ist für die Förderung nicht notwendig. Als Einzelmaßnahmen können gefördert werden: Kleine Verbraucher im direkten Austausch, Energiespeicher und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen, Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen und Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen.
CO2-Einsparinvestitionen sind energetische Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen, die den Energieverbrauch der landwirtschaftlichen Primärproduktionsprozesse reduzieren. Gleichermaßen werden Investitionen in Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug erneuerbarer Energien sowie von Abwärme für den betrieblichen Eigenbedarf im Bestand, bei Neubauten und neuen Anlagen gefördert. Voraussetzung für die Förderung von CO2-Einsparinvestitionen ist eine maßnahmenspezifische Energieberatung und die Vorlage eines CO2- Einsparkonzepts. Gefördert werden in diesem Bereich unter anderem Kälteanlagen, Systeme zur Assimilationsbelichtung, Photovoltaikanlagen, Kleinwindanlagen, Elektrische Energiespeichersysteme, Wärmeerzeuger zur Umwandlung von Biomasse, Wärmepumpen, Wärmetauscher, Geothermische Anlagen sowie Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung.
Alle Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Informationsseite zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (siehe weiterführende Links).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind unabhängig von der gewählten Rechtsform Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion im Sinne des Anhangs I AgrarGVO (im Folgenden „KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion“). (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Landwirtschaftsbetrieb tauscht Landmaschine gegen effiziente Technik
Ein landwirtschaftlicher Betrieb möchte eine Landmaschine im Rahmen einer Einzelmaßnahme austauschen, um Energieeffizienz zu steigern und CO2 einzusparen. Eine vorhergehende Energieberatung ist hierfür nicht notwendig. Der Betrieb hat seinen Hauptsitz in Deutschland und die Investition wird ebenfalls in Deutschland getätigt.
Gartenbaubetrieb plant Photovoltaikanlage nach Energieberatung
Ein Gartenbaubetrieb in Norddeutschland will eine Photovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien für den betrieblichen Eigenbedarf errichten. Für diese CO2-Einsparinvestition legt er eine maßnahmenspezifische Energieberatung und ein CO2-Einsparkonzept vor. Ob die Förderung bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.
Kleinbetrieb rüstet Kälteanlage energetisch nach
Ein kleiner landwirtschaftlicher Betrieb der Primärproduktion beantragt Fördermittel für die energetische Optimierung einer bestehenden Kälteanlage. Voraussetzung ist auch hier eine vorherige Energieberatung samt CO2-Einsparkonzept. Der Betrieb ist unabhängig von seiner Rechtsform antragsberechtigt, solange er als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gilt und seinen Hauptsitz in Deutschland hat.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind unabhängig von der gewählten Rechtsform Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion im Sinne des Anhangs I AgrarGVO (im Folgenden „KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion“). Antragstellende Unternehmen müssen den Hauptsitz in Deutschland haben. Die geförderte Investition muss in Deutschland getätigt werden.
Ablauf
Anträge zur Förderung müssen vor Beginn des Vorhabens, getrennt nach Förderbereich, über das elektronische Online-Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links), einem barrierefreien Internet-Portal zum Ausfüllen und Ausdrucken der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes, gestellt werden.
Vor Antragstellung sollen alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente vorliegen. Entsprechende Hinweise finden sich auf der Informationsseite zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (siehe weiterführende Links).
Hinweise zum Verfahren
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Die zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Dokumente sowie entsprechende Hinweise finden sich auf der Informationsseite zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (siehe weiterführende Links).
Bearbeitungsdauer
Vollständig vorliegende Anträge sollten in 1 bis 2 Monaten beschieden sein.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
vom: 08.10.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 04.11.2025 B6
Schlagwörter: Zuschuss Investitionen Energieeffizienz Landwirtschaft Gartenbau Energiekonzept CO2 Einsparpotenzial
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/energieeffizienz-in-landwirtschaft-863725.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Ebene
- Bund (BMEL)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Umwelt- und Naturschutz
- Branche
- Dienstleistungen; Land-, Forst- und Fischwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Betriebliche und private Investitionen
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Einzelbetriebliche Förderung
- Umwelt- und Naturschutz
- Betriebliche und private Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Hofplatz 1
18276 Gülzow-Prüzen
Tel. +49 3843 6930-650
energieefizienz@fnr.de
www.fnr.de/
Weiterführende Links
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