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Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Wenn Sie im Bereich der erneuerbaren Ressourcen forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Grundlagenforschung) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Ressourcen.
Sie können einen Zuschuss für Vorhaben in folgenden Bereichen erhalten:
- nachhaltige Erzeugung, Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen,
- Resourcenaufbereitung und -verarbeitung,
- Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen,
- Herausforderungen des Wandels sowie
- gesellschaftlicher Dialog.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Ihre förderfähigen Kosten und Ausgaben werden zu folgenden Anteilen bezuschusst:
- Grundlagenforschung bis zu 100 %
- industrielle Forschung bis zu 50 %
- experimentelle Entwicklung bis zu 25 %
- Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 %
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig und erfordert eine Projektskizze und einen Antrag. Sie können Projektskizzen einreichen, die sich auf Förderschwerpunkte des Programms beziehen. Zu den Förderbereichen des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) ist als Projektträger vom BMLEH beauftragt. Neben den Projektskizzen können Sie auch Initiativskizzen bei der FNR einreichen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 25 % höchstens 12.500 €.
Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Grundlagenforschung); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Unternehmen erforscht Verarbeitung erneuerbarer Ressourcen
Ein mittleres Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland beantragt einen Zuschuss für ein Vorhaben zur Verarbeitung erneuerbarer Ressourcen. Je nach Einstufung als industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung werden die förderfähigen Kosten bis zu 50 % beziehungsweise bis zu 25 % bezuschusst. Als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß EU-Definition kann es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Bonus erhalten.
Hochschule reicht Projektskizze zur Grundlagenforschung ein
Eine Hochschule reicht bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe eine Projektskizze zu einem Förderschwerpunkt des Programms ein. Das Vorhaben betrifft die nachhaltige Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen und wird im Bereich der Grundlagenforschung mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Über die Bewilligung entscheidet nach Prüfung der Skizze und des folgenden Antrags die zuständige Stelle.
Forschungseinrichtung untersucht Durchführbarkeit eines Vorhabens
Eine Forschungseinrichtung in Norddeutschland plant eine Durchführbarkeitsstudie zur Aufbereitung erneuerbarer Ressourcen aus der Landwirtschaft. Für diesen Vorhabenstyp werden die förderfähigen Kosten bis zu 50 % bezuschusst. Nicht gefördert werden dabei etwa der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden sowie Ausgaben für laufende Unternehmenstätigkeiten.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Vorhaben entspricht der Zielsetzung des Förderprogramms und unterstützt die nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse aus der Land-, Forst- und Abfallwirtschaft. An der Durchführung Ihres Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
- Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und sind personell und materiell für das Vorhaben ausreichend ausgestattet.
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
- Sie führen das Projekt zumindest teilweise in Deutschland durch.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden,
- eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen,
- Anschaffungskosten für Pkw und Vertriebsfahrzeuge,
- Kosten für Büroeinrichtungen, Kreditbeschaffungskosten, Leasingkosten, Pachten, Erbbauzinsen, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Ersatzbeschaffungen sowie bereits abgeschriebene Maschinen und Einrichtungen,
- Investitionen auf der Einzelhandelsstufe,
- Investitionen von Unternehmen, an denen die Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 25 % beteiligt sind sowie
- Ausgaben für laufende Unternehmenstätigkeiten.
Antragsverfahren
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 28.7.2023.
Ablauf
Das Förderverfahren ist zweistufig und erfordert eine Projektskizze und einen Antrag. Sie können Projektskizzen einreichen, die sich auf Förderschwerpunkte des Programms beziehen. Zu den Förderbereichen des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) ist als Projektträger vom BMLEH beauftragt. Neben den Projektskizzen können Sie auch Initiativskizzen bei der FNR einreichen.
Rechtsgrundlage
Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
vom: Januar 2024
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Weblink zum Förderprogramm (PDF, barrierefrei)
Die Förderaufrufe greifen konkreten Forschungsbedarf in streng umrissenen Themenfeldern auf und sind in der Regel zeitlich befristet. Für die Bewerbung auf die jeweiligen Förderaufrufe sollten die Erläuterungen im „Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen“ (siehe weiterführende Links) und die Hinweise im Kapitel Antragsverfahren beachtet werden.
Antragstellenden steht es frei, Projektideen zu den Förderbereichen auch außerhalb dieser Förderaufrufe und ohne besondere Fristen bei der FNR einzureichen.
Förderaufruf im Rahmen des „Förderprogramms Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“: Humusaufbau und Humuserhalt
Veröffentlichungsdatum: 26.08.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Der Förderaufruf ist nicht befristet.
Schlagwörter: Nachhaltigkeitskonzepte Biomasse Recycling Steigerung des Einsatzes von Holz im konstruktiven Wohn- und Nicht-Wohngebäudebau Holzwerkstoffindustrie 4.0 Entwicklung und Anwendung biobasierter Additive
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/foerderprogramm-nachwachsende-rohstoffe2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 25 %
nur Grundlagenforschung
„Ihre förderfähigen Kosten und Ausgaben werden zu folgenden Anteilen bezuschusst: … Grundlagenforschung bis zu 100 %“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur für Grundlagenforschung; industrielle Forschung 50 %, experimentelle Entwicklung 25 %, KMU-Bonus möglich.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Ebene
- Bund (BMEL)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Branche
- Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Forschung und Innovation
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Nachwachsende Rohstoffe
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Forschung und Innovation
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Hofplatz 1
18276 Gülzow-Prüzen
Tel. +49 3843 6930-0
info@fnr.de
www.fnr.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.