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Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung
Wenn Sie in einem internationalen Konsortium zum Thema Welternährung forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 14.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Sie bei internationalen Forschungsvorhaben, die der weltweiten Ernährungssicherung dienen. Sie erhalten die Förderung für
- internationale Forschungskooperationen zur Welternährung,
- den bilateralen Wissenschaftleraustausch zum Aufbau und zur Pflege von Wissenschaftspartnerschaften sowie
- internationale Forschungskooperationen auf Grundlage bilateraler Abkommen mit ausgewählten Partnerländern.
Gefördert werden Forschungskonsortien zu folgenden Themen:
- Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Agrar- und Ernährungswirtschaft vor Ort,
- Minimierung von quantitativen und qualitativen Verlusten in der Kette von der Produktion bis zum Verbraucher,
- Lebensmittelsicherheit und -qualität (Produkt- und Prozessqualität) in der Wertschöpfungskette,
- Aufbau und Optimierung von Wertschöpfungsketten vor Ort, auch durch Erzeugergenossenschaften,
- Ernährungsqualität und Reduzierung von verstecktem Hunger,
- Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf die Erfordernisse einer ausgewogenen und mangelfreien Ernährung,
- Bildungs- und Beratungssysteme sowie neue Informations- und Kommunikationstechnologien in der Land- und Ernährungswirtschaft,
- Verbesserung der Ernährungssicherung vor Ort durch Nutzung übergreifender Systemansätze.
Die Höhe der Förderung hängt von Ihnen und der Art Ihres Vorhabens ab. Sie können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bekommen.
Ihren Antrag stellen Sie nach besonderer Bekanntmachung fristgerecht bei der vom BMLEH beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMLEH, deutsche Universitäten oder außeruniversitäre, gemeinnützige Forschungsinstitute, Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Stiftungen mit gemeinnützigem Charakter, Genossenschaften sowie Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Universität koordiniert Forschungskonsortium zur Welternährung
Eine deutsche Universität übernimmt die Koordination eines internationalen Forschungskonsortiums zur Entwicklung einer nachhaltigen Agrar- und Ernährungswirtschaft vor Ort. Am Konsortium ist mindestens eine Forschungseinrichtung aus einem Partnerland beteiligt. Gefördert werden können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die Höhe hängt von der Art des Vorhabens ab.
Außeruniversitäres Forschungsinstitut prüft Wertschöpfungsketten
Ein gemeinnütziges außeruniversitäres Forschungsinstitut beteiligt sich an einer internationalen Forschungskooperation zum Aufbau und zur Optimierung von Wertschöpfungsketten vor Ort, auch unter Einbindung von Erzeugergenossenschaften. Partner in einem Partnerland arbeiten dabei entsprechend dem Forschungsansatz mit. Den Antrag stellt das Institut fristgerecht bei der BLE nach besonderer Bekanntmachung.
KMU beteiligt sich an Wissenschaftleraustausch
Ein kleines Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU beteiligt sich an einem bilateralen Wissenschaftleraustausch zum Aufbau von Wissenschaftspartnerschaften im Bereich Lebensmittelsicherheit und -qualität. Voraussetzung ist, dass eine deutsche Einrichtung als Koordinatorin die Projektmittel ordnungsgemäß weiterleiten kann. Über die tatsächliche Förderhöhe und Bewilligung entscheidet die BLE im Einzelfall.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMLEH,
- deutsche Universitäten oder außeruniversitäre, gemeinnützige Forschungsinstitute,
- Nichtregierungsorganisationen,
- Vereine,
- Stiftungen mit gemeinnützigem Charakter,
- Genossenschaften sowie
- Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- An Ihrem Forschungskonsortium muss mindestens eine deutsche Einrichtung als Koordinatorin und mindestens eine Einrichtung aus mindestens einem Partnerland beteiligt sein.
- Die deutsche Einrichtung muss zur Weiterleitung von Projektmitteln berechtigt und geeignet sein sowie über das notwendige Wissen und die Infrastruktur verfügen, um eine Weiterleitung ordnungsgemäß durchführen zu können.
- Die ausländischen Partnerinnen und Partner müssen Forschungseinrichtungen in der Zielregion beziehungsweise im Partnerland sein, in dem die Forschung umgesetzt werden soll.
- Die Arbeiten im Projekt sind dem jeweiligen Forschungsansatz angemessen und sachgerecht auf die deutschen Partnerinnen und Partner und diejenigen in den Partnerländern zu verteilen.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 6.12.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 19.1.2024, B2.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung
vom: 06.12.2023
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BAnz AT 19.01.2024 B2
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung der Änderung der Richtlinie zur Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung
vom: 05.06.2024
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BAnz AT 02.07.2024 B2
Weblink zur Änderungsbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Grundlagenforschung Welthunger Entwicklungsländer Agrarforschung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/forschungkooperation-welternaehrung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss)
„Sie können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bekommen.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis zu 100 % ohne Aufschlüsselung nach Antragstellern; Text sagt nur, die Höhe hänge von Antragsteller und Vorhaben ab.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Bei der Prüfung blieb ein Zweifel offen (siehe Notiz); deshalb ohne Abzeichen.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Ebene
- Bund (BMEL)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel. +49 228 6845-0
info@ble.de
www.ble.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.