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Förderung für Fischereiunternehmen angesichts der Krise im Nahen Osten (Kleinbeihilfe Fischerei 2026)

Quellendatum: 17.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland für Fischereiunternehmen angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Krise im Nahen Osten („Richtlinie Kleinbeihilfe Fischerei 2026“)
vom: 03.09.2026
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 11.09.2026 B3

Eine Antragstellung ist bis spätestens 31.10.2026 möglich.

Der Antrag ist per Post bei der BLE (siehe Ansprechpunkt) oder als elektronisches Dokument gemäß § 2 EGovG über info@ble.de einzureichen.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs bei der BLE.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Fischereiunternehmen Fischereisektor Treibstoffkosten Kleinbeihilfen Naher Osten

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/kleinbeihilfe-fischerei-2026.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Ebene
Bund (BMEL)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Unternehmensfinanzierung
Branche
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Haubachstraße 86
22765 Hamburg
Tel. +49 228 6845-3133
kleinbeihilfe-fischerei-2026@ble.de
www.ble.de

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