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Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt
Wenn Sie ein modellhaftes Vorhaben verfolgen, das die Erhaltung und innovative, nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zum Ziel hat, können Sie einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent erhalten.
Quellendatum: 11.12.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Sie bei der Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben, die der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft dienen.
Die Zuwendung erhalten Sie als Zuschuss für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- effiziente Erhaltung von Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen oder deren Verfügbarkeit für die zukünftige Nutzung,
- verstärkte nachhaltige Nutzung der Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft sowie
- Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung mit der Zielsetzung der genannten Fördergegenstände.
Die Höhe der Förderung hängt von Ihnen und der Art Ihres Vorhabens ab und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder Kosten betragen.
Ihren Antrag stellen Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landeseinrichtungen. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Hochschule erforscht Erhaltung genetischer Ressourcen
Eine Hochschule mit Sitz in Deutschland beantragt ein Modellvorhaben zur effizienten Erhaltung von Agrobiodiversität und genetischen Ressourcen. Sie bringt eigene Erfahrungen in diesem Bereich mit und stellt den Wissenstransfer der Ergebnisse in die Praxis sicher. Gefördert werden kann ein Zuschuss von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Verband führt Bildungsmaßnahme zur Vielfalt durch
Ein Verband mit Niederlassung in Deutschland beantragt ein Vorhaben zur Bildung, Information und Aufklärung über die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt und die Ergebnisse sind hier verwertbar. Die Förderhöhe hängt von der Art des Vorhabens ab und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Kleines Unternehmen nutzt Agrobiodiversität innovativ
Ein kleines Unternehmen aus der Land- und Ernährungswirtschaft beantragt ein Demonstrationsvorhaben zur verstärkten nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen. Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen, und es soll einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung dieser Ressourcen liefern. Nicht gefördert würden dagegen Vorhaben, bei denen einheimische Waren gegenüber eingeführten Waren bevorzugt werden.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landeseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen
- Erfahrungen in der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt mitbringen,
- mit Ihrem Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen liefern,
- den Wissenstransfer Ihrer Ergebnisse in die Praxis gewährleisten,
- Ihr Vorhaben in der Bundesrepublik Deutschland durchführen,
- ein Vorhaben verfolgen, dessen Ergebnisse in der Bundesrepublik Deutschland verwertbar sind.
Mit dem Vorhaben dürfen Sie noch nicht begonnen haben.
Nicht gefördert werden
- Kosten zur Erhöhung der Fangkapazität,
- Aufwendungen für den Kauf oder Bau von Fischereifahrzeugen,
- Kosten, die allein auf der Grundlage des Preises, der Menge, der Produktionseinheit oder der Betriebsmitteleinheit gewährt werden,
- Vorhaben, bei denen einheimische Waren Vorrang vor eingeführten Waren erhalten sollen oder Sie einheimische Waren verwenden oder einheimische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sowie
- Vorhaben, deren Förderung gegen die EU-Verordnung Nr. 1308/20138 verstoßen würde.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 2.11.2020, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 8.12.2020, B1.
Hinweise zum Verfahren
Projektskizzen können – vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel – im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März sowie vom 1. August bis 30. September eingereicht werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt
vom: 31.07.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 18.09.2025 B3
Projektskizzen können – vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel – im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März sowie vom 1. August bis 30. September eingereicht werden.
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Agrarförderung Ökosystem Artenvielfalt Artenreichtum Lebensraum
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/modell-demonstrationsvorhaben-biologische-vielfalt.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss)
„Die Höhe der Förderung hängt von Ihnen und der Art Ihres Vorhabens ab und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder Kosten betragen.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis zu 100 % ohne Aufschlüsselung nach Antragstellern; Unternehmen dürften weniger erhalten, Text nennt keine Staffel.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Bei der Prüfung blieb ein Zweifel offen (siehe Notiz); deshalb ohne Abzeichen.
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Ebene
- Bund (BMEL)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Umwelt- und Naturschutz
- Branche
- Dienstleistungen; Land-, Forst- und Fischwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Forschung und Innovation
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Forschung und Innovation
- Umwelt- und Naturschutz
- Forschung und Innovation
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
ibv@ble.de
www.ble.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.