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Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung

Wenn Sie Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Wildtierrettung kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Eingetragene Vereine können einen Zuschuss für den Kauf einer Drohne mit Wärmebildkamera erhalten. Informieren Sie sich hier über die staatliche Unterstützung der Wildtierrettung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Quellendatum: 22.03.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Ihre Anschaffung von Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Wildtierrettung, insbesondere zur Rehkitzsuche.

Die Förderung erfolgt als fester Zuschuss. Sie erhalten 3.000,00 EUR für eine Drohne. Kostet die Drohne weniger, erstattet Ihnen der Bund nur den tatsächlichen Preis. Bitte beachten Sie: Pro Verein wird nur eine einzige Drohne gefördert. Sie müssen ein fabrikneues Gerät kaufen. Gebrauchte Drohnen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Kaufen Sie die Drohne erst, wenn Sie den offiziellen Bescheid erhalten haben. Ein vorzeitiger Kauf führt dazu, dass Sie keine Förderung erhalten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Jagdverein schafft Drohne zur Rehkitzrettung an

Ein eingetragener Verein mit Satzungsschwerpunkt Jagdwesen beantragt den Zuschuss für eine fabrikneue Drohne mit Echtbild- und Wärmebildkamera. Er nutzt das Gerät vorrangig zur Rehkitzrettung bei der Wiesenmahd. Der Zuschuss beträgt höchstens 3.000,00 EUR; kostet die Drohne weniger, wird nur der tatsächliche Preis erstattet.

Verein wartet Bescheid vor dem Kauf ab

Ein gemeinnütziger Verein zur Wildtierrettung stellt den Antrag und wartet den offiziellen Bescheid ab, bevor er die Drohne bestellt. Er bestätigt schriftlich per Eigenerklärung, dass das Gerät eine Flugzeit von mindestens 20 Minuten, eine Home-Return-Funktion und eine CE-Kennzeichnung besitzt. Ein vorzeitiger Kauf hätte zur Folge, dass keine Förderung gewährt wird.

Gebrauchte Drohne bleibt von Förderung ausgeschlossen

Ein im Vereinsregister eingetragener Verein möchte zunächst eine gebrauchte Drohne kaufen, erfährt aber, dass gebrauchte Geräte von der Förderung ausgeschlossen sind. Er entscheidet sich stattdessen für ein fabrikneues Modell mit Echtbild- und Wärmebildkamerasystem. Pro Verein wird nur eine einzige Drohne gefördert.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen alle folgenden Bedingungen gleichzeitig (kumulativ) erfüllen:

  • Ihr Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
  • Ihr Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig.
  • Der Schwerpunkt Ihrer Satzung liegt auf dem Jagdwesen oder der Wildtierrettung.
  • Sie nutzen die Drohne vorrangig zur Rehkitzrettung bei der Wiesenmahd.

Die Drohne muss folende technischen Anforderungen erfüllen.

  • Sie bestätigen die Eignung der Drohne schriftlich durch eine Eigenerklärung.
  • Kombination aus Echtbild- und Wärmebildkamera.
  • Die Flugzeit beträgt mindestens 20 Minuten.
  • Das Gerät besitzt eine Home-Return-Funktion.
  • Das Gerät hat eine CE-Kennzeichnung nach den Verordnungen der Europäischen Union (EU).

Sie bestätigen die Eignung der Drohne schriftlich durch eine Eigenerklärung.

Ausschlussgründe: In folgenden Fällen können wir Ihren Antrag nicht fördern:

  • Sie sind eine Einrichtung der öffentlichen Hand.
  • Der Sitz Ihres Vereins liegt im Ausland.
  • Sie nutzen die Drohne für wirtschaftliche Tätigkeiten (gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU)).
  • Sie möchten eine gebrauchte Drohne kaufen.
  • Sie haben für dieselbe Drohne bereits eine andere öffentliche Förderung (z. B. Landesmittel) im Jahr 2026 erhalten.

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 20.3.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 28.3.2024, B3.

Ablauf

Das Verfahren zur Erlangung der Förderung gliedert sich in folgende Schritte:

  • Sie stellen Ihren Antrag online über das Förderportal des Bundes (siehe weiterführende Links) und laden dort alle erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) prüft Ihren Antrag.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
  • Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie die Drohne kaufen.
  • Den Verwendungsnachweis reichen Sie digital über das Förderportal des Bundes (siehe weiterführende Links) ein. Die Einreichung muss spätestens bis zum 30.09.2026 erfolgen.
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss auf das Konto Ihres Vereins überwiesen.

Hinweise zum Verfahren

Stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens 30.06.2026 (Ausschlussfrist).

Frist zum Einreichen des Verwendungsnachweises mit Auszahlungsantrag ist 30.09.2026.

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt bis spätestens 31.12.2026.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie folgende Dokumente im PDF-Format über das easy-online (siehe weiterführende Links) ein:

  • Aktuell gültige Vereinssatzung (als Nachweis Ihrer Aufgabenschwerpunkte).
  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister.
  • Bei Vertretung durch Dritte: entsprechende Vollmachten.
  • Eigenerklärung zur Eignung der Drohne gemäß den technischen Mindestanforderungen.

Rechtsgrundlage

Richtliniezur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamerazur Rehkitzrettung
vom: 23.01.2026
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 25.02.2026 B3

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Drohne Wärmebildkamera Rehkitzrettung Wildtierrettung Wärmebildtechnik Echtbildübertragung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/rehkitzrettung2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Ebene
Bund (BMEL)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Verband / Vereinigung
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel. +49 228 6845 316-7
rehkitzrettung@ble.de
www.ble.de

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