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Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre vorhandenen Ställe zu tierwohlgerechten Ställen umbauen oder neue tierwohlgerechte Ställe errichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 04.03.2024 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 60 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Der Bund fördert Investitionen von Betrieben in der Schweinehaltung zum Stallumbau, die die Haltungsbedingungen der Tiere verbessern und dabei sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen.

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die der Umsetzung von Betriebskonzepten oder dem Bau, Umbau oder Ersatzbau von Ställen oder einzelner Haltungsbereiche dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe Ihrer förderfähigen Ausgaben:

  • Bis zu einem Betrag von 500.000 EUR erhalten Sie bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Für weitere 1,5 Millionen EUR (1.500.000 EUR) erhalten Sie bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Für weitere 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) erhalten Sie bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Das förderfähige Investitionsvolumen ist auf maximal 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR) pro Betrieb begrenzt.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 60 % höchstens 30.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Schweinehaltungsbetrieb baut Stall tierwohlgerecht um

Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Niederlassung in Deutschland plant den Umbau seiner Ställe zur Haltungsform Auslauf/Weide und erfüllt die Premiumanforderungen in einem Haltungsbereich vollständig. Für die zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Betrag von bis zu 500.000 Euro kann er einen Zuschuss von bis zu 60 % beantragen. Zuvor lässt er ein Investitionskonzept durch eine sachverständige Person erstellen und beginnt erst nach Bewilligung mit dem Projekt.

Größerer Betrieb errichtet neuen Bio-Stall

Ein Schweinehaltungsbetrieb in Norddeutschland errichtet einen neuen Stall nach den Premiumanforderungen für die Haltungsform Bio. Da das Investitionsvolumen die erste Stufe übersteigt, kann für den weiteren Betrag von bis zu 1,5 Millionen Euro ein Zuschuss von bis zu 50 % gewährt werden, wobei das förderfähige Investitionsvolumen insgesamt auf maximal 5 Millionen Euro pro Betrieb begrenzt ist. Der Betrieb verpflichtet sich, die geförderte Anlage mindestens 12 Jahre zweckentsprechend zu betreiben.

Ersatzbau eines Stalls mit Frischluftkonzept

Ein bestehender Betrieb ersetzt einen veralteten Stall durch einen Neubau, der die Premiumanforderungen der Haltungsform Frischluft erfüllt. Die Bewilligungsstelle prüft das eingereichte Investitionskonzept sowie die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften, bevor über den Zuschuss entschieden wird. Eine Förderzusage besteht erst nach dieser Prüfung.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie halten die investiven Premiumanforderungen ein und gewährleisten dies in mindestens einem der Haltungsbereiche des Betriebes vollständig.
  • Sie betreiben die geförderten Anlagen zweckentsprechend mindestens 12 Jahre.
  • Sie dürfen mit dem Projekt nicht vor der Bewilligung der Förderung beginnen.
  • Ihre Maßnahmen führen Sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch.
  • Sie erstellen ein Investitionskonzept durch eine sachverständige Person.
  • Ihr Betrieb wirtschaftet erfolgreich und hält alle tierschutzrechtlichen Vorschriften ein.

Ablauf

Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Hinweise zum Verfahren

Anträge konnten bis zum 31.08.2026 gestellt werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
vom: 05.02.2024
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BAnz AT 29.02.2024 B4

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
vom: 27.08.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 12.09.2025 B3

Weblink zur 1. Änderung

Änderung der Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
vom: 06.11.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 21.11.2025 B5

Weblink zur 2. Änderung

Schlagwörter: Sauen Stallumbau Lebensqualität Schweine Tierwohl Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/umbau-tierhaltung-investive-vorhaben.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 60 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe Ihrer förderfähigen Ausgaben: … Bis zu einem Betrag von 500.000 EUR erhalten Sie bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Ebene
Bund (BMEL)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Branche
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Einzelbetriebliche Förderung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel. +49 228 6845-2755 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr, Freitag 09:00 – 14:00 Uhr)
stallumbau@ble.de
www.ble.de

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