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Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten

Hinweis vom 03.10.2026: Antragsfrist endete am 31.12.2025. Anträge auf Anerkennung eines Betriebs als förderfähig waren bis zum 31.12.2025 möglich; neue Betriebe können nicht mehr aufgenommen werden. Bereits anerkannte Betriebe können bis zum 31.03.2028 letztmalig die Auszahlung (Haltungsjahr 2027) beantragen.

Quelle: Förderung Mehrkosten – Bundesprogramm Umbau Tierhaltung (BLE) · geprüft von Ulrich Reuther am 03.10.2026. Der Programmtext unten stammt aus der Förderdatenbank des Bundes und kann davon abweichen.

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre Tiere in tierwohlgerechten Ställen halten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 04.03.2024 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Betriebe in der Schweinehaltung, die die Lebensqualität von Schweinen verbessern und dabei sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen.

Gefördert werden die Mehrkosten, die durch die Premiumanforderungen an die Haltung der Tiere entstehen. Berücksichtigt werden vor allem Mehrkosten, die durch Vorgaben an das Platzangebot und die Versorgung der Tiere mit Futtermitteln, Einstreu oder Beschäftigungsmaterial entstehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss,

  • bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier für Tierzahlen bis zur Obergrenze der Stufe 1 und
  • bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier bis zur Obergrenze der Stufe 2 für die Anzahl der Tiere, die über die Obergrenze der Stufe 1 hinausgehen.

Die Mehrkosten werden in Form von Pauschalen im Internet veröffentlicht. Die Höhe der jeweils gültigen Pauschale für laufende Mehrkosten wird durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

80–100 % Förderung

Schweinehaltender Familienbetrieb hält Mastschweine in Frischluftställen

Antragsteller: Ein kleiner landwirtschaftlicher Familienbetrieb mit Schweinehaltung in Norddeutschland beantragt die Förderung.

Ausgangslage: Der Betrieb hat einen Stallbereich auf die Haltungsform Frischluft umgestellt. Mehr Platz pro Tier, zusätzliche Einstreu und Beschäftigungsmaterial verursachen laufende Mehrkosten.

Vorhaben: Der Betrieb hält in diesem Haltungsbereich die Premiumanforderungen für Frischluft vollständig ein. Er versorgt die Tiere mit mehr Platz, Einstreu und Beschäftigungsmaterial. Die Tierzahl bleibt innerhalb der Obergrenze der Stufe 1.

Förderung: Gefördert werden die laufenden Mehrkosten durch die Premiumanforderungen, vor allem für Platzangebot, Futtermittel, Einstreu und Beschäftigungsmaterial. Für Tierzahlen bis zur Obergrenze der Stufe 1 sind bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben pro Tier möglich, darüber bis zur Stufe 2 bis zu 70 %. Die Mehrkosten werden als Pauschalen berechnet, die Thünen-Institut und KTBL ermitteln. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 50.000 Euro kann der Betrieb bis zu 40.000 Euro Zuschuss erhalten.

Eigenanteil: In dieser Beispielrechnung trägt der Betrieb 10.000 Euro selbst. Tiere über der Obergrenze der Stufe 1 werden nur mit bis zu 70 % gefördert.

Weg zum Antrag:

  1. Voraussetzungen klären: Anerkennung durch die BLE, Mitgliedschaft in einer anerkannten Organisation oder Teilnahme an einem anerkannten Kontrollsystem
  2. Premiumanforderungen in mindestens einem Haltungsbereich vollständig einhalten
  3. Förderantrag im einstufigen Verfahren bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen
  4. Bescheid abwarten – die BLE entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Schweinehalter stellt auf Frischluftstall um

Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Niederlassung in Deutschland hält seine Schweine in einem Stall mit Frischluft und erfüllt dort die Premiumanforderungen vollständig. Für die dadurch entstehenden laufenden Mehrkosten, etwa bei Platzangebot und Einstreu, beantragt der Betrieb einen Zuschuss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier bis zur Obergrenze der Stufe 1.

Betrieb mit Auslauf und großem Tierbestand

Ein Betrieb bietet seinen Schweinen Auslauf und Weide entsprechend den Premiumanforderungen und ist als förderfähig anerkannt. Da die Tierzahl über die Obergrenze der Stufe 1 hinausgeht, wird für die zusätzlichen Tiere bis zur Obergrenze der Stufe 2 ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier beantragt. Die Höhe der Pauschalen für die Mehrkosten wird durch das Thünen-Institut und das KTBL ermittelt.

Bio-Schweinehalter beantragt Zuschuss zu Mehrkosten

Ein Bio-Betrieb hält seine Schweine nach den Premiumanforderungen der Haltungsform Bio und nimmt an einem anerkannten Kontrollsystem teil. Der Betrieb reicht bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung einen einstufigen Förderantrag für die laufenden Mehrkosten der tierwohlgerechten Haltung ein. Voraussetzung ist, dass alle tierschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • Sie halten die Premiumanforderungen vollständig in mindestens einem der Haltungsbereiche des Betriebs ein.
  • Sie sind als landwirtschaftlicher Betrieb von der BLE als förderfähig anerkannt, Mitglied in einer ebenfalls anerkannten Organisation oder Sie nehmen an einem anerkannten Kontrollsystem teil.
  • Ihr Betrieb hält alle tierschutzrechtlichen Vorschriften ein.

Hinweise zum Verfahren

Sie können Ihren Antrag bis spätestens 31.12.2025 stellen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
vom: 05.02.2024
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BAnz AT 29.02.2024 B5

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Änderung der Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
vom: 27.08.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 12.09.2025 B4

Sie können Ihren Antrag bis spätestens 31.12.2025 stellen.

Weblink zur 1. Änderung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Stallumbau Lebensqualität Schweine Tierwohl Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/umbau-tierhaltung-laufende-mehrkosten.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

80–100 % Förderung
bis zu 80 % (Zuschuss), Spanne ab 70 %

„Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, … bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier für Tierzahlen bis zur Obergrenze der Stufe 1 und“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 80 % für Tiere bis Obergrenze Stufe 1, darüber 70 %; 80 % ist Regelfall für den Grundbestand.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Ebene
Bund (BMEL)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Branche
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Einzelbetriebliche Förderung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel. +49 228 6845-2298 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr, Freitag 09:00 – 14:00 Uhr)
umbau.tierhaltung@ble.de
www.ble.de

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