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Förderung im Rahmen des Bauprogramms des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Wenn Sie bei der Finanzierung von Baumaßnahmen für Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie für Jugendherbergen Unterstützung brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 10.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Der Bund unterstützt Baumaßnahmen von anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Sie können die Förderung für den Bau, den Erwerb, die Ersteinrichtung und die Bauerhaltung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen bekommen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung muss bei Maßnahmen, die der Bauerhaltung dienen, mindestens 50.000 EUR betragen. Die Förderung erfolgt dabei grundsätzlich nur anteilig und wechselseitig mit Landesmitteln und Eigenmitteln des Trägers.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind die oberste Landesjugendbehörde bei Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten und der Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes bei Jugendherbergen. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Landesjugendbehörde beantragt Zuschuss für Jugendbildungsstätte
Eine oberste Landesjugendbehörde beantragt einen Zuschuss für Bauerhaltungsmaßnahmen an einer Jugendbildungsstätte von bundesweiter Bedeutung. Sie legt ein Betreiberkonzept vor, das die bundesweite Ausrichtung der Einrichtung darstellt. Die Förderung erfolgt anteilig neben Landesmitteln und Eigenmitteln des Trägers, wobei bei Bauerhaltung mindestens 50.000 EUR erreicht werden müssen.
Jugendherbergswerk finanziert Erwerb einer Immobilie
Der Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes beantragt einen Zuschuss für den Erwerb eines Gebäudes für eine Jugendherberge mit internationaler Bedeutung. Der Träger weist nach, dass er Eigentümer des Grundstücks ist oder über ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht von mindestens 25 Jahren verfügt. Ob und in welcher Höhe der Zuschuss bewilligt wird, entscheidet die zuständige Bewilligungsstelle.
Bauerhaltung einer Jugendbegegnungsstätte
Eine oberste Landesjugendbehörde stellt einen Antrag für die Bauerhaltung einer Jugendbegegnungsstätte, die international genutzt wird. Sie zeigt auf, dass zumutbare Finanzierungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden und die investiven Mittel zweckgebunden eingesetzt werden. Die Zuwendung wird nur anteilig gewährt, wechselseitig mit Landes- und Eigenmitteln des Trägers.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite, einzeln gegengelesen. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung aus dem Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind die oberste Landesjugendbehörde bei Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten und der Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes bei Jugendherbergen.
- Die Jugendbildungsstätte, Jugendbegegnungsstätte oder Jugendherberge muss von bundesweiter und/oder internationaler Bedeutung sein.
- Der Träger muss in einem Betreiberkonzept seine Zielstellung, eine bundesweite und/oder internationale Einrichtung zu betreiben, und die zugehörige Umsetzungsstrategie erkennbar darstellen.
- Der Träger der Einrichtung muss Eigentümer des Grundstückes sein oder ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht für mindestens 25 Jahre haben.
- Die investiven Mittel der geförderten Einrichtung dürfen nur zweckgebunden eingesetzt werden.
- Der Träger muss alle zumutbaren Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben. Die Gesamtfinanzierung kann allein durch die Zuwendungen des Bundes gesichert werden.
Ablauf
Der vollständige Antrag soll dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) spätestens 8 Wochen vor dem beabsichtigten Baubeginn vorliegen.
Weitere Prüfung und Bearbeitung sowie das spätere Zuweisungsverfahren führt das Bundesverwaltungsamt (BVA) durch.
Rechtsgrundlage
Merkblatt zum Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe „Bau, Erwerb, Einrichtung und Bauerhaltung von Stätten der Kinder- und Jugendhilfe“
vom: Juni 2026
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Schlagwörter: Baumaßnahmen Jugendbildungsstätte Jugendbegegnungsstätte Jugendherberge
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMFSFJ/bauprogramm-bundes-kinder-jugendhilfe.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Ebene
- Bund (BMFSFJ)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales; Infrastruktur
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Tel. +49 3018 555-0
Fax +49 3018 555-1145
poststelle@bmbfsfj.bund.de
/www.bmfsfj.de
Weiterführende Links
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