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ESF Plus-Programm „ElternChanceN – Mit Elternbegleitung Familien stärken“
In den geförderten Projekten setzen qualifizierte Elternbegleiter:innen Angebote der Bildungsbegleitung für Familien um. Zusammen mit den geförderten Koordinierungsstellen entstehen Netzwerke der Elternbegleitung im Sinne kommunaler Präventionsketten.
Quellendatum: 28.10.2024 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Familie ist der erste und wichtigste Bildungsort von Kindern. Gerade die frühe Kindheit ist Wegweiser für den späteren Bildungsweg von Kindern. Eine frühzeitige und individuelle Entwicklungsförderung verbessert nachhaltig die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Gerade sozial und ökonomisch benachteiligte Familien bedürfen in der Regel eine systematische Unterstützung, um ihren Kindern in der Bildungsentwicklung eine ausreichende Förderung zu gewährleisten. Gezielte Interventionen in Form niedrigschwelliger Unterstützungsmaßnahmen sind hier ein wirksames Mittel, um Teilhabe- und Bildungschancen zu ermöglichen.
Mit dem ESF Plus-Programm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“ setzt das Bundesfamilienministerium die erfolgreiche Arbeit der Elternbegleitung über ein bundesweites Standortprogramm fort. Elternbegleiter:innen sind qualifizierte pädagogische Fachkräfte. Sie sind vor Ort in Kitas, Familienzentren oder anderen Einrichtungen der Familienbildung aktiv. Sie hören zu, bauen Brücken und helfen mit aufsuchenden Angeboten dort, wo Unterstützung bei Erziehungs- und Bildungsübergangsthemen entlang der unterschiedlichen Entwicklungsphasen des Kindes gebraucht wird. Vor allem durch offene und aufsuchende Angebote können Familien in besonderen Belastungssituationen passgenauer adressiert und vor Ort unterstützt werden. Elternbegleitung ist ein präventiver Ansatz, der durch Bildungswegbegleitung nicht nur die Kinder, sondern die Familien als Ganze dabei unterstützt, informierte Bildungsentscheidungen zu treffen und Armutsrisikolagen zu überwinden.
Ziel des ESF Plus-Programms ElternChanceN ist die bessere Vernetzung und Etablierung von Elternbegleitung vor Ort. Von 2022 bis 2028 steht dabei die stärkere kommunale Einbindung präventiv wirkender Elternbegleitung durch kooperative Arbeitsformen mit sozialen Partnerinnen und Partnern im Mittelpunkt. Neben der Vernetzung mit dem Jugendamt, weiteren Einrichtungen der Familienbildung, wie beispielsweise Familienzentren, Familienbildungsstätten, Elternschulen, Kitas, Mehrgenerationenhäusern oder Migrationsberatungen, legt das Programm den Schwerpunkt auf die Kooperation mit Grundschulen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Kommune vernetzt Elternbegleitung vor Ort
Eine Kommune beantragt Mittel, um eine Koordinierungsstelle für Elternbegleitung aufzubauen. Ziel ist die Vernetzung mit Jugendamt, Kitas und Grundschulen im Sinne kommunaler Präventionsketten. Familien selbst stellen keinen Antrag, sie nehmen die Angebote der Elternbegleiter:innen vor Ort wahr.
Freier Träger qualifiziert Elternbegleiter:innen
Ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe beantragt ein Projekt, in dem qualifizierte Elternbegleiter:innen in einem Familienzentrum aufsuchende Bildungsbegleitung anbieten. Die Fachkräfte unterstützen Familien bei Erziehungs- und Bildungsübergangsthemen entlang der Entwicklungsphasen des Kindes. Kitas und Grundschulen wirken als Kooperationspartner mit, beantragen die Förderung aber nicht selbst.
Träger kooperiert mit Grundschulen und Kitas
Ein freier Träger richtet ein Netzwerk der Elternbegleitung ein, das mit Mehrgenerationenhäusern, Migrationsberatungen und insbesondere Grundschulen zusammenarbeitet. So sollen sozial und ökonomisch benachteiligte Familien niedrigschwellig erreicht werden. Die beteiligten Einrichtungen sind Kooperationspartner, der Antrag liegt beim Träger.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberichtigt sind Kommen und freie Träger der Kinder und Jugendhilfe
Ablauf
Das Interessensbekundungsverfahren für die beiden Förderphasen im ESF-Plus-Programm ElternChanceN ist abgeschlossen:
- Registrierung im Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links)
- Einreichung der Interessensbekundung mit Vorhabenkonzept und Begleitschreiben des Jugendamts über das Förderportal Z-EU-S
- Nach formaler Prüfung der Interessensbekundungen folgt die Auswahl der Vorhaben mittels unabhängiger Gutachter:innen und Berücksichtigung von regionalen Verteilungsschlüsseln, wie beispielsweise Anteil Kinder unter 12 Jahren pro Bundesland.
- Ausgewählte Projekte werden zur Antragsstellung über das Förderportal Z-EU-S aufgefordert.
- Stellung des Antrags und Zulieferung entsprechender Unterlagen inkl. Finanzplan über das Förderportal Z-EU-S
- Erlass der Bescheide durch das BAFzA und Versand an die Träger.
Hinweis: Alle Details und Hilfestellungen zum Interessensbekundungsverfahren und Antragsverfahren sind in den entsprechenden Ausfüllhilfen im Förderportal Z-EU-S zu finden: Siehe unter weiterführende Links
Hinweise zum Verfahren
Das Interessensbekundungsverfahren der 2. Förderphase fand vom 09.09.2024 bis 13.11.2024, 15:00 Uhr statt.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Anlage zum Antrag auf Projektförderung
- Kooperationsvereinbarungen
- Kofinanzierungserklärung (Drittmittel)
- Bonitätserklärung inkl. Anlagen
- Nachweise Personal
- Arbeitsverträge
- Zahlungsfluss-/Gehaltsnachweise
- Arbeitsplatzbeschreibung/Personalbogen
- Subventionserhebliche Erklärung zum Ausschluss einer Doppelförderung
- Erklärung zur Achtung der Charta der Grundrechte der EU (GRC)
Gültigkeitsdauer
- Förderphase vom 01.06.2022 bis 31.05.2025
- Förderphase vom 01.06.2025 bis 31.05.2028
Bearbeitungsdauer
Der Gutachterprozess zur Auswahl der Interessensbekundungen, die zur Antragsstellung aufgefordert werden dauert circa 2 Monate. Für die Prüfung der Antragsunterlagen mit anschließender Bewilligung sind circa 2-3 Monate vorgesehen.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“
vom: 04.09.2024
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BAnz AT 11.09.2024 B1
Das Interessensbekundungsverfahren der 2. Förderphase fand vom 09.09.2024 bis 13.11.2024, 15:00 Uhr statt.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMFSFJ/esf-programm-elternchancen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Ebene
- Bund (BMFSFJ)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales; Infrastruktur; Städtebau und Stadterneuerung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Integration; Kinder, Jugendliche und Familien
- Infrastruktur
- Gesundheit und Soziales
- Städtebau und Stadterneuerung
- Soziale Stadt
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Servicestelle ElternChanceN
Stiftung SPI
Seestraße 67
13347 Berlin
elternchancen@stiftung-spi.de
www.stiftung-spi.de/service/projekte/detail/e...
Weiterführende Links
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