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Zuschüsse und Leistungen im Rahmen der Familienförderrichtlinie des Bundes

Quellendatum: 14.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen für laufende Zwecke (Projektförderung) an bundeszentrale Träger und für Aufgaben der Familienpolitik des Bundes – Familienförderrichtlinie des Bundes ?
vom: 03.06.2024
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Zuwendungen mit einem Laufzeitbeginn am 1. Januar eines Haushaltsjahres sind spätestens in der ersten Dezemberwoche des Vorjahres schriftlich auf den entsprechenden Formblättern bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Familienförderung Entwicklungsförderung Bildungsförderung Beratung Bildung Familienbildung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMFSFJ/familienfoerderrichtlinien-865270.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Ebene
Bund (BMFSFJ)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Kinder, Jugendliche und Familien

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Tel. +49 30 18555-0
Fax +49 30 18555-1145
poststelle@bmfsfj.bund.de
/www.bmfsfj.de

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