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Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)“
Wenn Sie als junge Zuwanderin oder junger Zuwanderer ein Bleiberecht haben und in Deutschland studieren oder studieren wollen, können Sie einen Zuschuss für Kurse und Seminare erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Otto Benecke Stiftung e. V. unterstützt Sie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dabei, in Deutschland ein Studium aufzunehmen oder fortzusetzen.
Sie können die Förderung für folgende Ausbildungsmaßnahmen erhalten:
- studienvorbereitende Sprachkurse in Deutsch, die mit einer Prüfung auf dem Niveau C1 abschließen und die auf den Test „Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) vorbereiten, den Sie für den Zugang zu einer deutschen Hochschule brauchen,
- Sprachkurse in Englisch (B2-Niveau),
- Seminare, die auf das Studium und/oder besondere Bewerbungs- und Prüfungstermine vorbereiten,
- fachspezifische Vorbereitungskurse zum Studienkolleg und Studium,
- Kurse zur Erlangung der deutschen Fachhochschul- oder Hochschulreife,
- Kurse an Studienkollegs.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten des Kurses und Ihrer individuellen Situation. Sie erhalten ihn für die Dauer des Kurses, maximal für 30 Monate.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich bei einer Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H), die ihn prüft und mit einer Empfehlung an die Otto Benecke Stiftung weiterleitet.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind nicht vollzeitschulpflichtige Zuwanderinnen und Zuwanderer, die bei Aufnahme in das Programm das 30. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Studienvorbereitender Sprachkurs für Spätaussiedlerin
Eine junge Spätaussiedlerin möchte in Deutschland studieren und benötigt zunächst einen studienvorbereitenden Sprachkurs in Deutsch mit Abschlussprüfung auf C1-Niveau. Sie stellt den Antrag schriftlich bei einer Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule, die ihn prüft und mit einer Empfehlung an die Otto Benecke Stiftung weiterleitet. Die Förderung erhält sie als Zuschuss für die Dauer des Kurses, maximal für 30 Monate.
Anerkannter Flüchtling besucht Studienkolleg
Ein junger Mann mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft und Aufenthaltserlaubnis nimmt an Kursen an einem Studienkolleg teil, um die Zugangsvoraussetzungen für ein Hochschulstudium zu erfüllen. Da er das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und keinen Anspruch auf andere Leistungen für denselben Zweck hat, kann er einen Zuschuss aus dem Garantiefonds – Hochschulbereich beantragen. Die Höhe richtet sich nach den Kosten des Kurses und seiner individuellen Situation.
Subsidiär Schutzberechtigte bereitet sich auf TestDaF vor
Eine Frau mit subsidiärem Schutz und Aufenthaltserlaubnis besucht ein Seminar, das gezielt auf einen Prüfungstermin und das spätere Studium vorbereitet. Ergänzend nimmt sie an einem Englisch-Sprachkurs auf B2-Niveau teil. Den Antrag reicht sie bei einer Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule ein, die ihn an die Otto Benecke Stiftung weiterleitet.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung aus dem Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H) ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind nicht vollzeitschulpflichtige Zuwanderinnen und Zuwanderer, die bei Aufnahme in das Programm das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Förderung kommt für Sie infrage, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, ihre Ehepartnerinnen, -partner, Kinder und weitere Familienangehörige
- nach dem Asylgesetz anerkannte Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis
- Personen mit der sogenannten Flüchtlingseigenschaft
- Personen, die subsidiären Schutz gemäß Asylgesetz genießen und eine Aufenthaltserlaubnis haben
- Personen mit Aufenthaltstitel
- Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach dem Asylgesetz,
- Ehepartnerinnen und Ehepartner von Personen mit Aufenthaltstitel, die im Rahmen des Familiennachzugs eingereist sind und die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllen
Kurse und Seminare müssen dem Kurskonzept Garantiefonds-Hochschule (GF-H) entsprechen.
Die Zuwendungen aus dem Garantiefonds erhalten Sie nur, wenn Sie keinen Anspruch auf andere Leistungen für denselben Zweck haben.
Antragsverfahren
Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 25.4.2019, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 16.5.2019, B4; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.10.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 21.10.2024 B1
Rechtsgrundlage
Richtlinien zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)“
vom: 25.04.2019
zuletzt geändert durch die fünfte Änderung der Richtlinie (BAnz AT 21.10.2024 B1)
vom: 02.10.2024
Schlagwörter: Universität Studienaufnahme Deutschprüfung Zuwanderer Geflüchtete Hochschule
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMFSFJ/garantiefonds-hochschulbereich.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Ebene
- Bund (BMFSFJ)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildung besonderer Zielgruppen; Studienförderung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V.
Tel. +49 211 944 852 9
bildungsberatung@bagkjs.de
Weiterführende Links
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