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Förderung von Modellprojekten zur Entwicklung und Etablierung von Unterstützungsstrukturen zur Fachkräftesicherung (JOBvision)

Sie können eine finanzielle Förderung für Modellprojekte beantragen, die Klein- und Kleinstunternehmen (KKU) bei der Sicherung von Ausbildungsplätzen und Fachkräften unterstützen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung fördert innovative Einzel- und Verbundprojekte.

Quellendatum: 12.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Gefördert werden Modellprojekte, die innovative, zielgruppenadäquate und bedarfsorientierte Angebote, Methoden und Instrumente erproben, um Klein- und Kleinstunternehmen (KKU) bei der Befähigung, Initiierung, Aufrechterhaltung und dem Ausbau der betrieblichen dualen Berufsausbildung zu unterstützen. Die Ansätze sollen nach erfolgreicher Erprobung in regionale Unterstützungsstrukturen verankert und auf weitere Unternehmen oder Branchen übertragen werden.

Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch 765.000 EUR pro Projekt.

Förderfähig ist der projektspezifische Mehrbedarf für Personal (bis zur Entgeltgruppe E 13 TVöD), innovative Veranstaltungsformate (bis zu 20.000 EUR pro Projekt) sowie Reisemittel für verpflichtende Vernetzungsveranstaltungen (bis zu 750 EUR pro Person für maximal zwei Personen und zwei Termine jährlich). Ausgaben für Mieten, IT-Ausstattung, Software, Büromaterial, allgemeine Printerzeugnisse und Messebeteiligungen sind nicht förderfähig und müssen als angemessene Eigenbeteiligung eingebracht werden.

Die Umsetzung kann flexibel entweder als Einzelvorhaben einer Organisation oder als Verbundvorhaben mehrerer Partnerorganisationen erfolgen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende rechtliche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Antragsberechtigung: Sie sind eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder eine im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaft des privaten Rechts mit Tätigkeit im Bereich der beruflichen Bildung.
  • Standort: Sie verfügen zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: Sie stellen die Gesamtfinanzierung im Bewilligungszeitraum sicher und können die nicht förderfähigen Ausgaben selbst oder durch Dritte aufbringen.
  • Regionale Vernetzung & Strategie: Sie binden relevante Akteure (zum Beispiel Agenturen für Arbeit, zuständige Stellen, kommunale Netzwerke) nachweislich ein und passen Ihr Projekt in die Fachkräftestrategie des jeweiligen Bundeslandes ein.
  • Besondere Voraussetzungen bei Verbundvorhaben: Sie regeln die Zusammenarbeit aller Verbundpartner zwingend in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Sie stellen sicher, dass keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen (Einhaltung von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens) und weisen vor der Förderentscheidung eine Übereinkunft nach BMFTR-Vordruck 0110 nach.
  • Ausschlussgründe: Eine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte ist unzulässig. Bereits begonnene Vorhaben werden nicht gefördert.

Ablauf

Sie beantragen die Förderung im einstufigen Verfahren.

  • Sie erarbeiten Ihr Antragskonzept auf Basis der vorgegebenen Formularvorlagen. Bei Verbundprojekten stimmen Sie die gemeinsame Vorhaben- und Kurzbeschreibung, die Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit sowie den Zeit- und Arbeitsplan ab.
  • Sie befüllen den förmlichen Förderantrag im elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) und laden das Antragskonzept hoch. Bei Einzelvorhaben nutzen Sie Vorlage 1, bei Verbundvorhaben reicht jeder Verbundpartner einen eigenen easy-Online-Antrag mit Vorlage 1a (Gesamtverbund) und Vorlage 1b (Partnerangaben) ein.
  • Sie übermitteln Ihren Antrag elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) mit TAN-Verfahren beziehungsweise qualifizierter elektronischer Signatur oder reichen den ausgedruckten Antrag postalisch beim Bundesinstitut für Berufsbildung ein.
  • Das Bundesinstitut für Berufsbildung prüft die formalen Voraussetzungen und bewertet die Anträge wettbewerblich anhand der Kriterien fachliche Eignung, Innovationsgehalt, Kooperationsstrukturen, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.
  • Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Einvernehmen mit dem Bundesministerium über die Förderung und stellt bei Erfolg den schriftlichen Zuwendungsbescheid aus.

Hinweise zum Verfahren

Sie können Ihren förmlichen Förderantrag bis spätestens zum 15.12.2026 über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) einreichen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Förmlicher Förderantrag, eingereicht über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links)
  • Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens (Vorlage 2)
  • Vorhabenbeschreibung (Vorlage 3)
  • Konzept für Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (Vorlage 4)
  • Übersicht der Projektgesamtausgaben zur gesonderten Darstellung der nicht förderfähigen Ausgaben
  • Zeit-, Arbeits- und Meilensteinplan
  • Schriftliche Unterstützungserklärungen beteiligter Unternehmen und Netzwerkpartner (Letters of Intent)
  • Nachweis der Einpassung in die Ausbildungs- und Fachkräftestrategie des jeweiligen Bundeslandes
  • Zusätzlich bei Einzelvorhaben: Allgemeine Angaben zum Einzelvorhaben (Vorlage 1)
  • Zusätzlich bei Verbundvorhaben: Eigenständiger Antrag von jedem einzelnen Verbundpartner, Allgemeine Angaben zum Verbundvorhaben (Vorlage 1a), Angaben zur Verbundpartnerin / zum Verbundpartner (Vorlage 1b) für jeden Partner, gemeinsamer Zeit- und Meilensteinplan sowie die schriftliche Kooperationsvereinbarung

Rechtsgrundlage

Richtlinie im Rahmen der Initiative „JOBvision“ zur Förderung von Modellprojekten zum Thema „Entwicklung und Etablierung von Unterstützungsstrukturen für Klein- und Kleinstunternehmen zur Fachkräftesicherung“
vom: 25.08.2026
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BAnz AT 18.09.2026 B2

Weblink zur Förderichtlinie

Schlagwörter: JOBvision; Förderprogramm JOBvision; Klein und Kleinstunternehmen; KKU Fachkräftesicherung; Modellprojekte Berufsausbildung; Ausbildungsförderung KKU; Ausbildungsplätze schaffen; Fachkräftegewinnung Kleinbetriebe; Verbundprojekt Ausbildungsförderung; Einzelprojekt Fachkräfte

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMFSFJ/jobvision-unterstuetzung-fachkraeftesicherung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss)

„Die Förderquote beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch 765.000 EUR pro Projekt.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Ebene
Bund (BMFSFJ)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116
53113 Bonn
Tel. +49 228 107-2909
jobvision@bibb.de
www.bibb.de

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