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Föerderung im Rahmen des ESF Plus-Programms „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“

Quellendatum: 29.06.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ – ESF Plus-Förderperiode 2021 bis 2027
vom: 14.08.2025
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BAnz AT 01.09.2025 B1

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Rente Alleine kontaktlos Alter

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMFSFJ/staerkung-teilhabe-aelterer-wege-einsamkeit-sozial.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Ebene
Bund (BMFSFJ)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Senioren und Pflege

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
An den Gelenkbogenhallen 2 – 6
50679 Köln
Tel. +49 221 3673-0
Fax +49 221 3673-4661
service@bafza.bund.de
www.bafza.de/

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