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ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ (Baustein 1: Förderung für Kommunen)

Quellendatum: 10.10.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ ESF Plus-Förderperiode 2021 bis 2027
vom: 24.08.2026
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BAnz AT 07.09.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Das Auswahlverfahren zur Ermittlung der Projekte erfolgt zweistufig. Es besteht aus einer Interessenbekundung und einer Antragstellung.
In der ersten Stufe sind dem BAFzA Interessenbekundungen in elektronischer Form über Z-EU-S (siehe weiterführende Links) einzureichen.

Interessenbekundungen können jederzeit eingereicht werden, spätestens jedoch bis zum 28.02.2027.

Die für eine Förderung geeigneten Interessenbekundungen werden vom BMBFSFJ ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Teilnehmenden der Interessenbekundung elektronisch mitgeteilt.
Die aus den Interessenbekundungen ausgewählten Bewerber werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in elektronischer Form über das Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) einzureichen.

Schlagwörter: Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation bei Menschen zwischen 28 und 59 Jahren

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMFSFJ/zusammenhalt-staerken-menschen-verbinden.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Keine Förderquote im Text.

Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – Kein Teaser/Zusammenfassung/Richtliniensatz vorhanden; keine Quote prüfbar.
Geprüft am
27.09.2026

Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Ebene
Bund (BMFSFJ)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune
Förderbereich
Gesundheit und Soziales
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Bürgerschaftliches Engagement; Gesundheit; Integration

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
An den Gelenkbogenhallen 2 – 6
50679 Köln
Tel. +49 221 3673-0
Fax +49 221 3673-4661
service@bafza.bund.de
www.bafza.de/

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