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Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau)

Das Bundeskanzleramt unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an anerkannten Einrichtungen des Spitzensports.

Quellendatum: 07.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Gefördert werden Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für den Spitzensport, insbesondere:

  • an Olympiastützpunkten (OSP),
  • an anerkannten Bundesstützpunkten (BSP),
  • am Olympischen und Paralympischen Trainingszentrum für Deutschland in Kienbaum (KOPT),
  • am Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES),
  • am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT).

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der geförderten Einrichtung. Die Höhe beträgt:

  • am FES bis zu 100 %,
  • am KOPT bis zu 100 %,
  • an OSP bis zu 70 %,
  • am IAT bis zu 67 %,
  • an anerkannten BSP bis zu 45 %.

Die Antragstellung erfolgt über das jeweilige Land beim BKAmt.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind: Bundesländer, wenn sie sich an der Finanzierung beteiligen, Bundessportfachverbände, Träger von Einrichtungen des Stützpunktsystems, sonstige Träger von Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Spitzensports. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Träger eines Bundesstützpunkts saniert Trainingshalle

Ein Träger einer Einrichtung des Stützpunktsystems beantragt über sein Bundesland beim BKAmt einen Zuschuss für die Sanierung einer Trainingshalle an einem anerkannten Bundesstützpunkt. Gefördert werden bis zu 45 % der Kosten, Land, Kommune und Träger beteiligen sich in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung. Die Maßnahme muss in ein bestehendes Förderkonzept und die festgelegten Strukturen des Spitzensports eingebettet sein.

Bundessportfachverband modernisiert Olympiastützpunkt

Ein Bundessportfachverband stellt über das jeweilige Land einen Antrag für eine Modernisierungsmaßnahme an einem Olympiastützpunkt. Die Förderung kann hier bis zu 70 % betragen, die vollständige Sicherung der Gesamtfinanzierung muss gewährleistet sein. Ein örtlicher oder sportartspezifischer, sportfachlicher Bedarf für die Maßnahme ist Voraussetzung.

Institut baut Forschungseinrichtung für Sportgeräte aus

Das Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten plant eine Erweiterungsmaßnahme und beantragt hierfür über das Land einen Zuschuss beim BKAmt. Am FES beträgt die Förderung bis zu 100 %. Nicht gefördert werden dagegen Baumaßnahmen für Zuschauer wie Tribünenanlagen oder Kfz-Stellplätze.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderrichtlinie Sportstättenbau ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind:

  • Bundesländer, wenn sie sich an der Finanzierung beteiligen,
  • Bundessportfachverbände,
  • Träger von Einrichtungen des Stützpunktsystems,
  • sonstige Träger von Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Spitzensports.

Land, Kommune und Träger beteiligen sich in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung.

Die vollständige Sicherung der Gesamtfinanzierung ist gewährleistet.

Die zu fördernde Maßnahme ist in ein bestehendes Förderkonzept und in festgelegte Strukturen des Spitzensports eingebettet.

Es besteht ein örtlicher oder sportartspezifischer, sportfachlicher Bedarf für die konkrete Maßnahme.

Sie erfüllen die in Abschnitt 4 der Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen.

Der Bedarf olympischer oder paralympischer Einrichtungen des Spitzensports hat Vorrang.

Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem:

  • Baumaßnamen an Einrichtungen, die ausschließlich oder überwiegend dem professionellen Sport dienen oder gewerbsmäßig, d.h. mit einer Gewinnerzielungsabsicht, betrieben werden,
  • Baumaßnahmen für Zuschauer, insbesondere Tribünenanlagen sowie Sanitär- und Versorgungseinrichtungen,
  • die Bereitstellung von Grundflächen und die öffentliche Erschließung,
  • die Baufreimachung und Herrichtung von Grundflächen,
  • Kfz-Stellplätze,
  • Kunst am Bau.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Bundeskanzleramtes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau)
Novellierung vom: 01.01.2026

Weblink zur Richtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Infrastrukturförderung Sportförderung Spitzensport Sportstättenbau Erweiterungsmaßnahmen Modrnisierungsmaßnahmen Baumaßnahmen FES KOPT BSP OSP IAT

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMI/baumassnahmen-spitzensport.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundeskanzleramt
Ebene
Bund (BMI)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Infrastruktur; Kultur, Medien und Sport
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Gesundheit und Soziales
Kultur, Medien und Sport
Sport und Sportstätten

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel. +49 3018 4000
poststelle@bk.bund.de
www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierun...

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