Programme · Bund · BMI

Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)

Wenn Sie als Bundessportfachverband, Verband des Behindertensports oder Ausrichter von Sportveranstaltungen im Spitzensport tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 15.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Bundeskanzleramt unterstützt die Bundessportfachverbände für den Spitzensport.

Gefördert werden:

  • die Jahresplanung der Bundessportfachverbände,
  • der Einsatz von Leistungssportpersonal,
  • die Durchführung von inländischen Sportgroßveranstaltungen,
  • internationale Sportbeziehungen,
  • Einrichtungen von Bundessportfachverbänden, die ein zentrales Element für die Spitzensportstruktur darstellen.

Sie können einen Zuschuss erhalten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind: Bundessportfachverbände als Mitglieder des Deutschen Olympischen Sportbundes, Verbände im Bereich des Behindertensports, Ausrichter von Sportgroßveranstaltungen. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Bundessportfachverband beantragt Zuschuss zur Jahresplanung

Ein Bundessportfachverband als Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes beantragt einen Zuschuss zur Förderung seiner Jahresplanung. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Sportart über eine bundesweite Gliederungsstruktur sowie ein Kadersystem mit A-, B- und C-Kadern verfügt. Über die Höhe des Zuschusses entscheidet die Bewilligungsstelle je nach Art der Maßnahme.

Verband des Behindertensports fördert Leistungssportpersonal

Ein Verband im Bereich des Behindertensports stellt einen Antrag, um den Einsatz von Leistungssportpersonal zu fördern. Der Verband weist ein Wettkampfsystem im Nachwuchs- und Seniorenbereich nach, in dessen Rahmen innerhalb von 4 Jahren mindestens eine Weltmeisterschaft ausgetragen wird. Die einzelnen Athletinnen und Athleten stellen selbst keinen Antrag, sondern profitieren mittelbar über den Verband.

Ausrichter plant inländische Sportgroßveranstaltung

Ein Ausrichter einer Sportgroßveranstaltung im Spitzensport beantragt einen Zuschuss zur Durchführung dieser inländischen Veranstaltung. Die zugrunde liegende Sportart ist weltweit aktiv und in ein internationales Wettkampfsystem eingebunden. Die konkrete Zuschusshöhe richtet sich nach der Art der Maßnahme und wird von der Bewilligungsstelle festgelegt.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung von Bundessportfachverbänden ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind:

  • Bundessportfachverbände als Mitglieder des Deutschen Olympischen Sportbundes,
  • Verbände im Bereich des Behindertensports,
  • Ausrichter von Sportgroßveranstaltungen.

Die betreffende Sportart muss gemäß Abschnitt 4 der Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm Teil B)

  • über eine bundesweite Gliederungsstruktur von Vereinen, Verbänden und einen Spitzenverband sowie einen Weltverband als Dachorganisation verfügen, weltweit aktiv betrieben werden und in ein internationales Wettkampfsystem eingebunden sein,
  • über ein Kadersystem verfügen, das mindestens über A-, B- und C-Kader verfügt,
  • über ein Wettkampfsystem verfügen, das sowohl im Nachwuchs- als auch im Seniorenbereich besteht und in dessen Rahmen innerhalb von 4 Jahren mindestens eine Weltmeisterschaft ausgetragen wird.

Antragsverfahren

Richtlinien des Bundeskanzleramtes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FR V); treten mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft und lösen die bisherigen Förderrichtlinien Verbände des Bundesministeriums des Innern vom 10.10.2005, zuletzt geändert durch die Richtlinien vom 19.03.2015, mit Ablauf des 31.12.2025 ab.

Ablauf

Ihren Antrag richten Sie über das Bundesverwaltungsamt (BVA) an das Bundeskanzleramt.

Hinweise zum Verfahren

Die Zuwendungen dieser Förderung sind grundsätzlich rechtzeitig vor Beginn des Bewilligungszeitraumes (Haushaltsjahr) oder der Maßnahme von jedem Zuwendungsempfänger gesondert mit den vom Bundesverwaltungsamt vorgesehenen Formblättern über das Bundesverwaltungsamt beim Bundeskanzleramt zu beantragen.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Bundeskanzleramtes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FR V)
vom: 06.07.2026
Bundeskanzleramt

Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Sportförderung Infrastrukturförderung Spitzensport Sport

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMI/bundessportfachverbaende-bund.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundeskanzleramt
Ebene
Bund (BMI)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Verband / Vereinigung
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Sport und Sportstätten

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesverwaltungsamt (BVA)
Eupener Straße 125
50933 Köln
Tel. +49 228 9935-80
Fax 49 228 9935-82823
poststelle@bva.bund.de
www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten