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Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“

Wenn Sie als Verein oder Verband ein Projekt für mehr bürgerschaftliches Engagement in Ihrer Region planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 29.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 5 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Unterstützt werden Bildungseinrichtungen, Vereine oder Verbände bei der Finanzierung von Projekten, die bürgerschaftliches Engagement fördern und zu einem lebendigen und demokratischen Miteinander beitragen. Die Förderung ist besonders für ländliche und strukturschwache Gegenden in Deutschland gedacht.

Gefördert werden Maßnahmen in 3 Programmbereichen:

  • Demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden stärken,
  • Gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort gestalten,
  • Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement.

Sie können Ihre Maßnahmen durch Coaching und Supervision ergänzen. Ebenso werden Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen sowie wissenschaftliche Vorhaben, die der Evaluation und Forschung dienen, gefördert. Diese sollten die Qualitätssicherung, die Weiterentwicklung von Programmangeboten und Projektinhalten zum Ziel haben. Auch der Transfer und die nachhaltige Sicherung von bewährten Handlungsansätzen fallen unter diese Ziele.

Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Sie können den Zuschuss für Personalausgaben und Sachausgaben verwenden. Dazu zählen Honorare, Reisekosten, Miete, Büroausstattung, Ausgaben für Veranstaltungen und Leistungen Dritter, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätssicherung. Für Ihre Verwaltungsausgaben erhalten Sie eine pauschale Förderung in Höhe von bis zu 5 % der Projektausgaben.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind je nach Programmbereich: landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände in Deutschland, landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände mit Bildungs- und Beratungsstrukturen im Bereich der Demokratiestärkung und Prävention von Extremismus sowie gemeinnützige, nicht staatliche Institutionen. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine eindeutige Förderquote.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Programmbereich:

  • landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände in Deutschland,
  • landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände mit Bildungs- und Beratungsstrukturen im Bereich der Demokratiestärkung und Prävention von Extremismus sowie
  • gemeinnützige, nicht staatliche Institutionen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss zeitlich begrenzt sein und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region durchgeführt werden. Die Ergebnisse Ihres Projekts müssen auf andere Träger oder Förderbereiche übertragbar sein.
  • Mit Ihrem Projekt müssen Sie zum Erkenntnisgewinn beitragen: durch Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzepten zur Stärkung demokratischer Praxis in Vereinen, Verbänden oder Kommunen oder zur Stärkung demokratischer Teilhabe und zivilgesellschaftlichen Engagements.
  • Maßnahmen, die überwiegend schulischen Zwecken dienen oder bereits im Rahmen anderer Bundesprogramme gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch aufhetzende Maßnahmen werden nicht gefördert.

Ablauf

Stellen Sie bitte Ihren Antrag bei der Regiestelle der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie des Bundesprogramms Zusammenhalt durch Teilhabe 2025 – 2030
Stand: Januar 2025
Bundesministerium des Innern und für Heimat

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, barrierefrei)

Förderanträge sind grundsätzlich zu festgelegten Terminen – die auf der Website des Bundesprogramms bekanntgegeben werden sollen – zu stellen.

Säule 1: „Zusammenhalt und Teilhabe in ländlichen oder strukturschwachen Räumen – demokratische Vereins- und Verbandsarbeit stärken"
Die Antragsfrist endete am 31.08.2024.

Säule 2: “Lernen aus Transformationsgeschichte(n) in Ost und West?
Die Antragsfrist endete am 30.09.2024.

Säule 3: "Miteinander reden – Gemeinsam gestalten" 
Die Antragsfrist endete am 02.10.2026.

Schlagwörter: Zuschuss Demokratie Teilhabe Bildung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMI/demokratische-teilhabe-und-gegen-extremismus.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 5 % (Zuschuss)

„Für Ihre Verwaltungsausgaben erhalten Sie eine pauschale Förderung in Höhe von bis zu 5 % der Projektausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium des Innern (BMI)
Ebene
Bund (BMI)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Politische Bildung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundeszentrale für politische Bildung
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Friedrichstraße 50
10117 Berlin
Tel. 030 254504441
regiestelle@bpb.de
www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de/

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