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Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Wenn Sie als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, Bund der Vertriebenen oder vergleichbare Organisationen Migrationsberatungen für erwachsene Zugewanderte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 29.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Unterstützt wird die Durchführung einer ergänzenden Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte über 27 Jahre.
Sie erhalten die Förderung für
- bedarfsorientierte Erst- und Einzelfallberatungen sowie die Begleitung von Zugewanderten nach sozialpädagogischen Standards und
- Ergänzung des individuellen Beratungsangebotes durch soziale Gruppenarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Förderquote (Anteil der Bundeszuwendung) beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie bringen möglichst einen Eigenmittelanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in die Finanzierung ein.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Zentralstelle des Trägers Ihrer Einrichtung bis spätestens zum 15.11. für das Folgejahr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Wenn Sie das erste Mal mit der Durchführung beauftragt werden sollen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag bis zum 31.05. des der Förderung vorausgehenden Jahres.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind: die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Bund der Vertriebenen sowie im Bedarfsfall vergleichbare, bundesweit vertretene Organisationen. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 90 % höchstens 45.000 €.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,
- der Bund der Vertriebenen sowie
- im Bedarfsfall vergleichbare, bundesweit vertretene Organisationen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie stellen ein bundesweites Angebot sicher.
- Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke und gewährleisten die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel.
- Sie verfügen über langjährige praktische Erfahrungen im Bereich der Beratung von Zugewanderten und bringen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen im Bereich der Integrationsförderung tätigen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Organisationen mit.
- Sie setzen fachlich und persönlich besonders qualifizierte hauptamtliche Migrationsberaterinnen und Migrationsberater ein.
- Sie besitzen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und weiteren Trägern der MBE.
- Sie ermöglichen eine projektbezogene Erfolgskontrolle durch die Erhebung und Auswertung von Daten aus den Beratungen.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie zur Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
vom: 01.03.2010
zuletzt geändert am: 26.05.2023
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Schlagwörter: Integrationsförderung Zuwandererförderung Beratung Gruppenarbeit
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMI/migrationsberatung-fuer-erwachsene-zuwanderer-bme.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 90 % (Zuschuss)
„Die Förderquote (Anteil der Bundeszuwendung) beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 90 % Regelfall bei Eigenmittelanteil von mindestens 10 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium des Innern (BMI)
- Ebene
- Bund (BMI)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Integration
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Tel. +49 911 943-0
Fax +49 911 943-10000
service@bamf.bund.de
www.bamf.de
Weiterführende Links
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