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Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)

Wenn Sie als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, Bund der Vertriebenen oder vergleichbare Organisationen Migrationsberatungen für erwachsene Zugewanderte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 29.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Unterstützt wird die Durchführung einer ergänzenden Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte über 27 Jahre.

Sie erhalten die Förderung für

  • bedarfsorientierte Erst- und Einzelfallberatungen sowie die Begleitung von Zugewanderten nach sozialpädagogischen Standards und
  • Ergänzung des individuellen Beratungsangebotes durch soziale Gruppenarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderquote (Anteil der Bundeszuwendung) beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie bringen möglichst einen Eigenmittelanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in die Finanzierung ein.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Zentralstelle des Trägers Ihrer Einrichtung bis spätestens zum 15.11. für das Folgejahr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Wenn Sie das erste Mal mit der Durchführung beauftragt werden sollen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag bis zum 31.05. des der Förderung vorausgehenden Jahres.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind: die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Bund der Vertriebenen sowie im Bedarfsfall vergleichbare, bundesweit vertretene Organisationen. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 90 % höchstens 45.000 €.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,
  • der Bund der Vertriebenen sowie
  • im Bedarfsfall vergleichbare, bundesweit vertretene Organisationen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie stellen ein bundesweites Angebot sicher.
  • Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke und gewährleisten die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel.
  • Sie verfügen über langjährige praktische Erfahrungen im Bereich der Beratung von Zugewanderten und bringen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen im Bereich der Integrationsförderung tätigen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Organisationen mit.
  • Sie setzen fachlich und persönlich besonders qualifizierte hauptamtliche Migrationsberaterinnen und Migrationsberater ein.
  • Sie besitzen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und weiteren Trägern der MBE.
  • Sie ermöglichen eine projektbezogene Erfolgskontrolle durch die Erhebung und Auswertung von Daten aus den Beratungen.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie zur Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
vom: 01.03.2010
zuletzt geändert am: 26.05.2023
Bundesministerium des Innern und für Heimat

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, barrierefrei)

Schlagwörter: Integrationsförderung Zuwandererförderung Beratung Gruppenarbeit

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMI/migrationsberatung-fuer-erwachsene-zuwanderer-bme.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 90 % (Zuschuss)

„Die Förderquote (Anteil der Bundeszuwendung) beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 90 % Regelfall bei Eigenmittelanteil von mindestens 10 %.
Geprüft am
27.09.2026

Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium des Innern (BMI)
Ebene
Bund (BMI)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Integration

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Tel. +49 911 943-0
Fax +49 911 943-10000
service@bamf.bund.de
www.bamf.de

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