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Förderungen im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) dient dem Ziel der Bundesregierung, den allgemeinen Zustand der natürlichen Ökosysteme in Deutschland zu verbessern und das Klima zu schützen. Das Programm umfasst verschiedene Maßnahmen, die in Handlungsfeldern gebündelt werden.
Wenn Sie Maßnahmen planen, die dem Natürlichen Klimaschutz dienen, können Sie bei Erfüllung der für die jeweilige Maßnahme geltenden Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Die Voraussetzungen werden neben dem jeweiligen Förderzweck und -gegenstand sowie Verfahren in der Regel in der jeweiligen Förderrichtlinie erläutert.
Das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK) koordiniert die Beratung für den Natürlichen Klimaschutz für Akteure und Interessierte in den Regionen. Eine Übersicht der Förderungen im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz finden Sie hier: KNK - Förderung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Auf der Förderdatenbank können Sie folgende Beiträge zu den Maßnahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz einsehen:
- Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (1.000 Moore)
- „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden“ (InAWi)
- Förderung von kleineren Flächen mit eigendynamischer Entwicklung und von KlimaWildnisBotschafter*innen als Beitrag zum natürlichen Klimaschutz (FRL KlimaWildnis)
- Förderung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen (KfW-Umweltprogramm)
- Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)
- Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten
- Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Quellendatum: 14.11.2024 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Kommune plant natürlichen Klimaschutz im Stadtgebiet
Eine Kommune beantragt im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) Förderung für Vorhaben in kommunalen Gebieten. Die genauen Voraussetzungen und der Förderumfang richten sich nach der jeweiligen Förderrichtlinie. Die Kommune nutzt dafür auch die Beratung des Kompetenzzentrums Natürlicher Klimaschutz.
Unternehmen setzt Klimaschutzmaßnahme über KfW um
Ein Unternehmen plant eine Maßnahme des Natürlichen Klimaschutzes und beantragt Förderung über das KfW-Umweltprogramm. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, entscheidet die zuständige Bewilligungsstelle anhand der jeweiligen Förderrichtlinie.
Verband unterstützt Wiedervernässung von Mooren
Ein Verband beantragt im Rahmen von InAWi Mittel für Information, Aktivierung und Steuerung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden. Ziel ist die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore im Rahmen des Programms 1.000 Moore. Die konkreten Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Förderrichtlinie.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Hinweise zum Verfahren
Es gelten die jeweiligen Fristen der einzelnen Förderrichtlinien.
Die Antragsverfahren richten sich nach den einzelnen Förderprogrammen und unterscheiden sich daher. Das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK) bietet eine übergreifende Erstberatung zu den Fördermöglichkeiten an.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Kabinettsbeschluss vom 29. März 2023
31.10.2023 | Brochure | No. 16022
Es gelten die jeweiligen Fristen der einzelnen Förderrichtlinien.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/ank.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Ebene
- Bund (BMU)
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Umwelt- und Naturschutz
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK)
Stresemannstraße 69-71
10963 Berlin
Tel. +49 30 72618-0200 (Mo. bis Fr. von 10:00 bis 14:00 Uhr)
knk@z-u-g.org
www.kompetenzzentrum-nk.de/
Weiterführende Links
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