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Klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern (ANK Maßnahme 2.3)

Quellendatum: 26.05.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie für klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK Maßnahme 2.3)
vom: 01.05.2026
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Projektanträge können nach erfolgreicher Skizze bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Ökosystem Klimaschutzleistung Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz Auenflächen Klimafolgenanpassung Lebensräume Wiedervernässung Renaturierung Biodiversität

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/auenrenaturierung-ank-massnahme.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Ebene
Bund (BMU)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Umwelt- und Naturschutz
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Umwelt- und Naturschutz
Naturschutz und Landschaftspflege

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69 – 71
10963 Berlin
Tel. +49 30 72618-0000
Fax +49 30 72618-0099
kontakt@z-u-g.org
www.z-u-g.org/

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