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Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen im Rahmen des Programms „Nationale Klimaanpassung“
Wenn Sie als soziale Einrichtung Maßnahmen ergreifen, die die akuten klimatischen Belastungen abmildern und auch auf zukünftige klimatische Veränderungen vorbereiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 04.11.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie als soziale Einrichtung bei Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise. Die Förderung umfasst 3 Förderschwerpunkte (FSP):
- FSP 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise, die folgende inhaltlichen Arbeitspakete beinhalten:
- Bestandsaufnahme und Betroffenheitsanalyse der jeweiligen sozialen Einrichtung,
- Entwicklung eines Klimaanpassungsplans für die soziale Einrichtung inklusive eines konkreten, auf die jeweilige soziale Einrichtung individualisierten und priorisierten wirksamen Maßnahmenpakets,
- Durchführung einer „abschließenden Nachhaltigkeitsprüfung“,
- Ausarbeitung zur Umsetzung der identifizierten und priorisierten Maßnahmen,
- aktive Beteiligung/Einbindung der betroffenen Zielgruppen,
- Ausarbeitung eines Konzeptbestandteils zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen und deren Sichtbarmachung im vorhandenen Netzwerk und in bestehenden, relevanten Verbreitungskanälen,
- Ausarbeitung nicht-investiver Klimaanpassungsmaßnahmen,
- Empfehlungen für ein Controlling und die Implementierung der Klimaanpassung als dauerhafte/langfristige Aufgabe.
- FSP 2: Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten,
- Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf Grundlage von Konzepten, die den Anforderungen des FSP 1 entsprechen und
- Umsetzung als Fortführungsmaßnahmen auf Grundlage einer Förderung im Rahmen des FSP 1 der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen in der Fassung vom 30.10.2020.
- FSP 3: übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“:
- Analyse von Planungs- und Entscheidungsprozessen hinsichtlich der inhaltlichen und prozessualen Berücksichtigung von Klimaanpassungsaspekten, Betroffenheit, Risiken und Kosten,
- Steuerung, Moderation und Koordination von Maßnahmen und Prozessen der Klimaanpassung,
- Bereitstellung von Informationen sowie Beratung der untergeordneten Organisationseinheiten,
- Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für das Thema Klimaanpassung bei den untergeordneten Organisationseinheiten,
- Veranstaltungsplanung und -durchführung,
- Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit zu Aktivitäten im Bereich der Klimaanpassung,
- konkrete Unterstützung von untergeordneten Organisationseinheiten bei der Antragstellung nach FSP 1 und 2 dieser Förderrichtlinie,
- Übernahme von konzeptionellen Arbeiten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderquoten sind abhängig von den Antragstellenden:
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie Kommunen, erhalten bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen sowie juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse, insbesondere Wohlfahrtsverbände erhalten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
- Sie erhalten in den jeweiligen FSP folgende Zuschüsse:
- FSP 1 maximal 70.000 EUR für einen Zeitraum von normalerweise 12 Monaten
- FSP 2 maximal 500.000 EUR für einen Zeitraum von normalerweise 18 Monaten und
- FSP 3 maximal 175.000 EUR für einen Zeitraum von normalerweise 24 Monaten.
Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Förderantrag richten Sie bitte an die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Rahmen des jeweiligen Förderfensters. Weitere Informationen und Termine sind im Internet erhältlich.
Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungGemeinnütziger Pflegeheimträger lässt Klimaanpassungskonzept erstellen
Antragsteller: Ein gemeinnütziger Verein des Privatrechts, der ein Pflegeheim für ältere Menschen betreibt, beantragt die Förderung.
Ausgangslage: In heißen Sommern werden die Zimmer und Aufenthaltsräume stark aufgeheizt, was die Bewohnerinnen und Bewohner gesundheitlich belastet. Der Verein möchte die Einrichtung systematisch auf künftige klimatische Veränderungen vorbereiten.
Vorhaben: Im Förderschwerpunkt 1 lässt der Verein ein Konzept zur Anpassung an die Klimakrise erstellen. Es umfasst eine Bestandsaufnahme mit Betroffenheitsanalyse, einen priorisierten Klimaanpassungsplan mit Maßnahmenpaket und die Einbindung von Bewohnern und Beschäftigten. Dazu kommen nicht-investive Maßnahmen, ein Baustein zur Öffentlichkeitsarbeit und Empfehlungen für ein Controlling.
Förderung: Gefördert wird die Erstellung des Klimaanpassungskonzepts als Zuschuss. Juristische Personen des privaten Rechts wie dieser Verein können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 50.000 Euro wären das bis zu 45.000 Euro. Im Förderschwerpunkt 1 beträgt der Zuschuss höchstens 70.000 Euro. Die Bewilligungsstelle entscheidet über den Antrag.
Eigenanteil: Der Verein trägt in diesem Beispiel 5.000 Euro selbst. Was nicht förderfähig ist, nennt der Programmtext nicht.
Was ein Betrieb davon hat: Ein Planungs- oder Beratungsbüro kann vom Verein mit Arbeiten am Konzept beauftragt werden. Setzt der Verein später Maßnahmen um, können auch Handwerks- und Baubetriebe als Auftragnehmer profitieren.
Weg zum Antrag:
- Voraussetzungen prüfen, etwa Bezug zu vulnerablen Personengruppen und ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazität
- Nicht mit dem Projekt beginnen, bevor über den Antrag entschieden ist
- Antrag im elektronischen Antragssystem easy-Online erstellen und im jeweiligen Förderfenster an die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH richten
- Bescheid abwarten – das Verfahren ist einstufig
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Wohlfahrtsverband erstellt Klimaanpassungskonzept
Ein Wohlfahrtsverband beantragt Mittel im Förderschwerpunkt FSP 1, um für eine soziale Einrichtung eine Bestandsaufnahme und einen individualisierten Klimaanpassungsplan zu erstellen. Als juristische Person des privaten Rechts kann er bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten, maximal 70.000 EUR für einen Zeitraum von normalerweise 12 Monaten. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Kommune setzt Maßnahmen aus Konzept um
Eine Kommune hat bereits ein Klimaanpassungskonzept nach FSP 1 erstellt und beantragt nun Mittel im FSP 2, um darauf aufbauend vorbildhafte Maßnahmen umzusetzen. Als juristische Person des öffentlichen Rechts kann sie bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben erhalten, maximal 500.000 EUR für einen Zeitraum von normalerweise 18 Monaten. Voraussetzung ist unter anderem, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.
Verband finanziert Beauftragte für Klimaanpassung
Ein Verband mit mehreren untergeordneten Organisationseinheiten beantragt im FSP 3 eine Förderung für eine Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft. Diese Person soll Planungsprozesse analysieren, untergeordnete Einheiten beraten und bei der Antragstellung nach FSP 1 und 2 unterstützen. Der Zuschuss beträgt maximal 175.000 EUR für einen Zeitraum von normalerweise 24 Monaten.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie
- Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende sind rechtsfähig und rechtlich selbstständig.
- Sie dürfen mit Ihrem Projekt noch nicht begonnen haben.
- Antragstellende müssen einen Bezug zu vulnerablen Personengruppen besitzen und über eine ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
- Sie stellen die Nutzung der investiven Maßnahmen über die gesamte Zweckbindungsfrist sicher und weisen die Wirtschaftlichkeit nach.
- Ihre Maßnahmen entsprechen den baulichen und technischen Anforderungen.
Wenn für Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder bereits eröffnet ist, erhalten Sie keine Förderung. Ebenso von der Förderung ausgeschlossen sind als Antragstellende Bundesländer und deren Einrichtungen.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom 15.12.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 16.1.2024, B3.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen im Rahmen des Programms „Nationale Klimaanpassung“
vom: 29.04.2024
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
BAnz AT 28.06.2024 B7
Anträge konnten vom 01.10.2024 bis zum 15.12.2024 eingereicht werden.
Schlagwörter: Klima Hitze Klimaveränderung Sommer sozial Altersheim Senioren Schule Jugend Kinder
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 90 % (Zuschuss), Spanne ab 80 %
„Die Förderquoten sind abhängig von den Antragstellenden: … Finanzschwache Kommunen sowie juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse, insbesondere Wohlfahrtsverbände erhalten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Kommunen bis 80 %, finanzschwache Kommunen und private Träger/Wohlfahrtsverbände bis 90 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Ebene
- Bund (BMU)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Umwelt- und Naturschutz
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Umwelt- und Naturschutz
- Beratung und Schulung; Betriebliche und private Investitionen; Öffentliche Infrastruktur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69 – 71
10963 Berlin
Tel. +49 30 3900-1201 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 10:00 – 15:00 Uhr)
anpaso@z-u-g.org
www.z-u-g.org/
Weiterführende Links
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