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Förderung für Beratungsleistungen zu Wiedervernässung, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten (Palu) Modul 1 (AKN)

Möchten Sie Ihre Moorböden wiedervernässen oder nass bewirtschaften? Sie können einen Zuschuss für Beratungen durch Experten erhalten. Das Programm übernimmt Ihre Beratungskosten mit bis zu 30.000 EUR.

Quellendatum: 27.05.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Sind Sie Eigentümer oder Bewirtschafter von landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Moorbodenflächen oder möchten sich zu den Möglichkeiten einer Wiedervernässung beraten lassen? Dann können Sie eine finanzielle Förderung vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) erhalten.

Für die fachliche Vorbereitung und Planung können Sie eine finanzielle Förderung erhalten.

Die Förderung unterstützt Sie in 2 unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • 1. Beratung zur Wiedervernässung: Dieser Schwerpunkt richtet sich an Sie als Flächeneigentümerin oder Flächeneigentümer. Fachleute prüfen für Sie gutachterlich, ob Ihre Moorbodenflächen für eine dauerhafte Wiedervernässung geeignet sind. Sie erhalten detaillierte Untersuchungen zu den Rahmenbedingungen. Die Beratung zeigt Ihnen auf, welche konkreten Schritte für eine Umsetzung nötig sind. Sie können sich einzeln oder gemeinsam mit anderen Flächeneigentümern beraten lassen.
  • 2. Beratung zu nassen Nutzungsoptionen: Dieser Teil ist für Sie als Bewirtschafterin oder Bewirtschafter konzipiert. Sie erfahren, welche Möglichkeiten der nassen Bewirtschaftung für Ihren Betrieb bestehen. Berater ermitteln für Sie mögliche Gewinne und Erlöse. Zudem kalkulieren die Experten die anfallenden Kosten für Ihre Betriebsumstellung. Ziel dieser Beratung ist ein konkretes betriebliches Umsetzungskonzept. Dies hilft Ihnen, Ihren Betrieb wirtschaftlich stabil umzustellen. Auch hier können Sie sich alleine oder im Verbund mit anderen Betrieben beraten lassen.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung. Die maximale Fördersumme hängt von der Größe Ihrer Moorbodenfläche ab:

  • 15.000 EUR bei einer Fläche zwischen 5 und 50 Hektar
  • 25.000 EUR bei einer Fläche zwischen 50 und 200 Hektar
  • 30.000 EUR bei einer Fläche von mehr als 200 Hektar

Sie können jedoch keine Förderung erhalten, wenn Sie sich zur Bewirtschaftung nach einer bereits erfolgten Wiedervernässung beraten lassen möchten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Flächeneigentümer lässt Wiedervernässung prüfen

Ein Eigentümer einer Moorbodenfläche zwischen 50 und 200 Hektar beauftragt Fachleute, die gutachterlich prüfen, ob die Fläche für eine dauerhafte Wiedervernässung geeignet ist. Er erhält Untersuchungen zu den Rahmenbedingungen und eine Übersicht der nötigen Umsetzungsschritte. Die Beratung wird als Vollfinanzierung gefördert, höchstens 25.000 EUR.

Landwirtschaftlicher Betrieb prüft nasse Bewirtschaftung

Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit einer Moorbodenfläche zwischen 5 und 50 Hektar lässt sich zu Möglichkeiten der nassen Bewirtschaftung beraten. Berater ermitteln mögliche Erlöse und kalkulieren die Kosten der Betriebsumstellung, sodass ein konkretes Umsetzungskonzept entsteht. Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung, höchstens 15.000 EUR.

Mehrere Eigentümer beraten sich gemeinsam

Mehrere Eigentümer angrenzender Moorbodenflächen von mehr als 200 Hektar schließen eine Kooperationsvereinbarung und lassen sich gemeinsam zur Wiedervernässung beraten. Die Beratung zeigt die gemeinsam nötigen Schritte zur Umsetzung auf. Gefördert wird als Vollfinanzierung, höchstens 30.000 EUR; eine Beratung zur Bewirtschaftung nach bereits erfolgter Wiedervernässung ist davon ausgeschlossen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie sind Flächeneigentümerin beziehungsweise Flächeneigentümer oder Sie bewirtschaften die Fläche.
  • Ihre Moorbodenfläche ist mindestens 5 Hektar groß.
  • Sie haben mit dem Vorhaben vor der Bewilligung noch nicht begonnen.
  • Sie beauftragen nachweislich qualifizierte Dienstleister nach wettbewerblichen Gesichtspunkten.
  • Bei eigentumsübergreifenden oder betriebsübergreifenden Beratungen: Sie haben eine Kooperationsvereinbarung mit Ihren Partnern geschlossen.

Ausschlussgründe:

  • Sie können keine Förderung erhalten, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ablauf

Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen.

1. Stufe:

  • Sie reichen eine Interessenbekundung elektronisch über das Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein (siehe weiterführende Links). Hierfür müssen Sie ein Identifizierungsverfahren und Legitimierungsverfahren durchlaufen.

2. Stufe:

  • Wenn Ihre Interessenbekundung ausgewählt wird, erhalten Sie eine Einladung zur Antragstellung.
  • Sie stellen den förmlichen Zuschussantrag dann innerhalb eines festgelegten Zeitraums über das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank (siehe weiterführende Links).
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid. Sie rufen die bewilligten Mittel anschließend im Rahmen eines Anforderungsverfahrens ab.

Hinweise zum Verfahren

Aktueller Hinweis: ANK Palu verlängert die Frist für Interessensbekundungen in Fördermodul 1 und 2A bis 29.09.2026.

Für die Einreichung der Interessenbekundung für diese Beratungsleistungen gilt ein festgelegter Zeitraum für ein geschlossenes Auswahlverfahren vom 29.06.2026 bis zum 15.09.2026. Wenn Sie nach erfolgreicher fachlicher Bewertung zur zweiten Stufe zugelassen werden, teilt Ihnen die Bewilligungsstelle in der Einladung eine individuelle und zwingend einzuhaltende Frist für Ihren förmlichen Zuschussantrag mit.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die 1. Stufe:

  • Interessenbekundung

Für die 2. Stufe:

  • Zuschussantrag
  • Bei Beantragung einer individuellen Beratung: Eine schriftliche Erklärung über alle erhaltenen De-minimis-Beihilfen der vergangenen 3 Jahre
  • Bei gemeinsamer Beratung: Kooperationsvereinbarung

Für den Abruf der Mittel und nach Abschluss:

  • Mindestens drei Angebote von Dienstleistern und eine Dokumentation des Auswahlverfahrens
  • Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis und tabellarischer Belegübersicht (Belegliste)

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie „Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen“ (Förderrichtlinie Palu)
vom: 16.04.2026
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BAnz AT 03.06.2026 B8

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Moorwiedervernässung; Moorbodenschutz; Paludikultur Beratung; Natürlicher Klimaschutz; Nasse Bewirtschaftung Moor; Torferhalt

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/palu-modul1-beratungsleistung-wiedervernaessung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Ebene
Bund (BMU)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Umwelt- und Naturschutz
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 2107-700
Fax +49 69 2107-6459
office@rentenbank.de
www.rentenbank.de/kontakt/

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