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Förderung für die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für ein Wassermanagement zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung (Palu) Modul 2 (AKN)

Möchten Sie Moorböden durch ein gezieltes Wassermanagement wiedervernässen? Der Bund fördert Planung, Gutachten und technische Umsetzung Ihrer Vorhaben mit einem Zuschuss von bis zu 100 %. Dies gilt für Eigentümer, Verbände und Behörden ab einer Fläche von 5 Hektar.

Quellendatum: 25.06.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Sind Sie Eigentümer von landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Moorbodenflächen oder möchten die Voraussetzungen für eine dauerhafte Wiedervernässung schaffen? Dann können Sie eine finanzielle Förderung vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) erhalten. Die Förderung unterstützt Sie bei der Planung und bei der baulichen Umsetzung.

Die Förderung unterscheidet 2 Schwerpunkte:

  • 1. Fachliche, planerische und rechtliche Voraussetzungen: Hierunter fallen rein vorbereitende Maßnahmen. Sie können Ausgaben für Umsetzungskonzepte und hydrologische Gutachten fördern lassen. Auch Kosten für Genehmigungsverfahren und Informationsveranstaltungen werden übernommen. In begründeten Ausnahmefällen wird die Sicherung von Flächen durch Landtausch oder Flächenankauf gefördert. Dieser Teil richtet sich an Flächeneigentümer, Wasserverbände, Bodenverbände sowie Gebietskörperschaften.
  • 2. Technische und hydrologische Voraussetzungen: Hierbei geht es um die bauliche Umsetzung auf der Fläche. Sie können bauliche Maßnahmen wie Erdarbeiten und Flächennivellements fördern lassen. Auch die Errichtung oder Sanierung von wasserbaulichen Anlagen wird unterstützt. Ebenso können Sie den Rückbau von störenden Infrastrukturen fördern lassen. Dieser Teil richtet sich an Flächeneigentümer, Wasserverbände und Bodenverbände.

Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 % Ihrer förderfähigen Ausgaben. Ihre geplanten Maßnahmen müssen bestimmte Mindestwasserstände ermöglichen. Diese richten sich nach den Vernässungsstufen 1 oder 2.

  • Stufe 1 entspricht einem Jahresmittelwasserstand bis zu 10 Zentimetern unter der Geländeoberfläche.
  • Stufe 2 erfordert einen Wasserstand bis zu 20 Zentimetern unter der Geländeoberfläche.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

80–100 % Förderung

Wasserverband lässt Wiedervernässung einer Moorfläche planen

Antragsteller: Ein Wasserverband in Norddeutschland stellt den Antrag für eine landwirtschaftlich genutzte Moorbodenfläche von mindestens 5 Hektar in seinem Gebiet.

Ausgangslage: Die entwässerte Moorfläche soll dauerhaft wiedervernässt werden. Bevor gebaut werden kann, fehlen die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für ein Wassermanagement.

Vorhaben: Der Verband lässt ein Umsetzungskonzept und ein hydrologisches Gutachten erstellen. Er bereitet das Genehmigungsverfahren vor und informiert die Betroffenen in Informationsveranstaltungen. Ziel sind Wasserstände nach Vernässungsstufe 1 oder 2.

Förderung: Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen wie Umsetzungskonzepte, hydrologische Gutachten, Genehmigungsverfahren und Informationsveranstaltungen mit einem Zuschuss von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 50.000 Euro kann der Verband bis zu 50.000 Euro erhalten. Ein Höchstbetrag ist im Programmtext nicht genannt; die Bewilligungsstelle entscheidet.

Eigenanteil: Der Programmtext nennt dazu nichts.

Was ein Betrieb davon hat: Ein landwirtschaftlicher Betrieb, dessen Flächen im Gebiet liegen, erhält mit Konzept und Gutachten eine Planungsgrundlage für die spätere bauliche Umsetzung. Als Flächeneigentümer könnte er die Förderung auch selbst beantragen.

Weg zum Antrag:

  1. Bedingungen klären: Fläche ab 5 Hektar, Flächen- oder Nutzungsrechte bis zum Ende der Zweckbindungsfrist gesichert
  2. Antrag stellen und vor der Bewilligung nicht mit dem Vorhaben beginnen
  3. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
  4. Nach Bewilligung qualifizierte Dienstleister nachweislich nach wettbewerblichen Gesichtspunkten beauftragen

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Wasserverband plant Wiedervernässung einer Moorfläche

Ein Wasserverband beantragt die Förderung für ein Umsetzungskonzept und ein hydrologisches Gutachten für eine Moorbodenfläche von mindestens 5 Hektar. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben für diese vorbereitenden Maßnahmen. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Flächeneigentümer setzt bauliche Maßnahmen um

Ein Flächeneigentümer mit einer Moorbodenfläche über 5 Hektar beantragt einen Zuschuss für Erdarbeiten und die Sanierung wasserbaulicher Anlagen. Voraussetzung sind ein abgeschlossenes wasserrechtliches Verfahren sowie ein vorliegendes Umsetzungskonzept, hydrologisches Gutachten und Monitoringkonzept. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, sofern die geplanten Maßnahmen die Mindestwasserstände nach Vernässungsstufe 1 oder 2 ermöglichen.

Gebietskörperschaft sichert Flächen durch Landtausch

Eine Gebietskörperschaft beantragt in einem begründeten Ausnahmefall die Förderung für die Sicherung von Flächen durch Landtausch, um die rechtlichen Voraussetzungen für ein Wassermanagement zu schaffen. Auch Kosten für Genehmigungsverfahren und Informationsveranstaltungen können dabei gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Damit Sie eine Förderung erhalten können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie sind Flächeneigentümerin beziehungsweise Flächeneigentümer, ein Wasserverband, ein Bodenverband oder eine Gebietskörperschaft.
  • Ihre Moorbodenfläche ist mindestens 5 Hektar groß.
  • Sie haben mit dem Vorhaben vor der Bewilligung noch nicht begonnen.
  • Sie beauftragen nachweislich qualifizierte Dienstleister nach wettbewerblichen Gesichtspunkten.
  • Ihre Flächenrechte oder Nutzungsrechte für das Wassermanagement sind rechtlich bis zum Ende der Zweckbindungsfrist gesichert.
  • Für bauliche Umsetzungen: Sie haben ein abgeschlossenes wasserrechtliches Verfahren oder die nachweisliche Zustimmung der betroffenen Eigentümer.
  • Für bauliche Umsetzungen: Sie können ein Umsetzungskonzept, ein hydrologisches Gutachten und ein Monitoringkonzept vorweisen.

Ausschlussgründe:

  • Sie können keine Förderung erhalten, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit Ihrer Betriebsführung verstoßen haben.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ablauf

Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen.

1. Stufe: Interessenbekundung

  • Sie reichen eine Interessenbekundung elektronisch über das Online-Portal der Rentenbank (siehe weiterführende Links) ein.
  • Hierfür durchlaufen Sie ein vorgegebenes Identifizierungsverfahren und Legitimierungsverfahren.

2. Stufe: Förmlicher Zuschussantrag

  • Wenn Ihre Interessenbekundung ausgewählt wird, erhalten Sie eine Einladung zur Antragstellung.
  • Sie stellen den förmlichen Zuschussantrag innerhalb eines festgelegten Zeitraums über das Online-Portal der Rentenbank (siehe weiterführende Links).
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid.

Nach der Bewilligung:

  • Sie rufen die bewilligten Mittel im Rahmen eines Anforderungsverfahrens ab.
  • Nach Abschluss der Maßnahmen reichen Sie über das Online-Portal der Rentenbank (siehe weiterführende Links) einen Verwendungsnachweis ein.

Hinweise zum Verfahren

Für die Einreichung der Interessenbekundung gelten je nach Schwerpunkt unterschiedliche Zeiträume. Wenn Sie Fördermittel für die fachliche und planerische Absicherung beantragen möchten, läuft die Frist für das geschlossene Auswahlverfahren vom 29.06.2026 bis zum 29.09.2026. Wenn Sie bauliche und technische Maßnahmen umsetzen möchten, können Sie Ihre offene Interessenbekundung vom 28.09.2026 bis zum 31.12.2026 einreichen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die 1. Stufe:

  • Interessenbekundung

Für die 2. Stufe:

  • Zuschussantrag
  • Nachweis des Eigentums oder der Nutzungsrechte (zum Beispiel Grundbuchauszug oder Einverständniserklärung)
  • Bei Beantragung baulicher Maßnahmen zusätzlich: Umsetzungskonzept, hydrologisches Gutachten, Monitoringkonzept und Nachweis über das wasserrechtliche Verfahren

Für den Abruf der Mittel und nach Abschluss:

  • Mindestens 3 Angebote von Dienstleistern und Dokumentation des Auswahlverfahrens
  • Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis und tabellarischer Belegübersicht (Belegliste)

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie „Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen“ (Förderrichtlinie Palu)
vom: 16.04.2026
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BAnz AT 03.06.2026 B8

Weblink zur Förderrichtlinie

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/palu-modul2-schaffung-wiedervernaessung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

80–100 % Förderung
bis zu 100 % (Zuschuss)

„Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 % Ihrer förderfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % Regelfall für alle Antragsteller.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Ebene
Bund (BMU)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Umwelt- und Naturschutz
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 2107-700
Fax +49 69 2107-6459
office@rentenbank.de
www.rentenbank.de/kontakt/

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