Programme · Bund · BMU

Förderung für Maßnahmen zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Moorbodenflächen nach erfolgreicher Wiedervernässung (Palu) Modul 4 (AKN)

Sie können Zuschüsse für die Umstellung auf eine nasse Bewirtschaftung Ihrer bereits wiedervernässten Moorböden erhalten. Der Bund fördert Investitionen in Spezialtechnik, Flächenanpassungen sowie Beratung und Schulung für Paludikulturen.

Quellendatum: 01.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 70 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Sie bewirtschaften landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Moorböden, die bereits erfolgreich wiedervernässt wurden? Dann können Sie eine finanzielle Unterstützung für die Etablierung von Paludikulturen erhalten. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert Maßnahmen, die die nasse Nutzung dieser Flächen unterstützen.

Die Förderung gliedert sich in 5 Untermodule:

  • Untermodul 4.A (Technik): Sie kaufen Spezialtechnik und Ausrüstung oder passen Ihre vorhandenen Maschinen an die Anforderungen der nassen Nutzung an.
  • Untermodul 4.B (Flächenanpassung): Sie bereiten Ihre Flächen durch investive Maßnahmen für den Anbau von Paludikulturen vor, zum Beispiel für Schilf, Rohrkolben oder Torfmoose.
  • Untermodul 4.C (Aufbereitung und Lagerung): Sie bauen Einrichtungen zur Lagerung und Aufbereitung Ihrer Ernteprodukte aus Paludikulturen neu oder bauen bestehende Anlagen um.
  • Untermodul 4.D (Beratung): Sie nehmen spezifische Beratungsleistungen in Anspruch, die Sie bei der Umstellung der Bewirtschaftung und der Vermarktung Ihrer Produkte unterstützen.
  • Untermodul 4.E (Schulung): Sie nehmen an fachspezifischen Schulungen teil, um das notwendige Wissen für die Bewirtschaftung nasser Moorböden zu erwerben.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung. Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn sich zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung mehr als die Hälfte der einbezogenen Flächen in der besten Vernässungsstufe 1 (Wasserstand maximal 10 Zentimeter unter Flur) befinden, erhöht sich der Fördersatz auf 80 % der Ausgaben. Für individuelle Beratungen und Schulungen greifen zudem die Beihilfehöchstgrenzen (De-minimis) von 50.000 EUR für die landwirtschaftliche Primärproduktion beziehungsweise 300.000 EUR für andere Unternehmen innerhalb von 3 Jahren.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung.

Die Mindestfördersumme pro Vorhaben beträgt 3.000 EUR.

  • In der Regel werden 70 % Ihrer förderfähigen Ausgaben übernommen. Das gilt, wenn Ihre Flächen dauerhaft nach Vernässungsstufe 2 wiedervernässt wurden. Das bedeutet: Der Wasserstand liegt höchstens 20 Zentimeter unter der Geländeoberfläche.
  • Der Fördersatz erhöht sich auf 80 %, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als die Hälfte der einbezogenen Flächen bereits Vernässungsstufe 1 erreicht hat. Das bedeutet: Der Wasserstand liegt höchstens 10 Zentimeter unter der Geländeoberfläche.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 70 % höchstens 35.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Landwirt stellt auf Paludikultur um

Ein Landwirt in Norddeutschland bewirtschaftet eine bereits nach Vernässungsstufe 2 wiedervernässte Moorbodenfläche von mindestens 5 Hektar. Er beantragt Untermodul 4.A, um Spezialtechnik für die nasse Bewirtschaftung mit Schilf anzuschaffen. Gefördert werden in der Regel bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Entscheidung trifft die Bewilligungsstelle.

Betrieb passt Flächen für Rohrkolben an

Ein landwirtschaftlicher Betrieb weist nach, dass mehr als die Hälfte seiner Flächen bereits Vernässungsstufe 1 mit einem Wasserstand von maximal 10 Zentimetern unter Flur erreicht hat. Er beantragt im Untermodul 4.B investive Maßnahmen zur Vorbereitung des Anbaus von Rohrkolben. Wegen der höheren Vernässungsstufe kann sich der Fördersatz auf bis zu 80 % der Ausgaben erhöhen.

Betrieb nimmt Beratung zur Umstellung in Anspruch

Ein Gewerbebetrieb, der Moorbodenflächen bewirtschaftet, nimmt im Untermodul 4.D eine spezifische Beratung zur Umstellung und Vermarktung in Anspruch. Er beauftragt dafür einen nachweislich qualifizierten Dienstleister. Für die Beratungsleistung gelten zusätzlich die De-minimis-Beihilfehöchstgrenzen von 50.000 EUR für die landwirtschaftliche Primärproduktion beziehungsweise 300.000 EUR für andere Unternehmen innerhalb von 3 Jahren.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Für die Förderung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind Flächenbewirtschaftender oder ein Lohn- beziehungsweise Dienstleistungsunternehmen, ein Maschinenring oder ein Gewerbebetrieb.
  • Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt.
  • Die betroffene Moorbodenfläche ist mindestens 5 Hektar groß.
  • Sie weisen zum Zeitpunkt der Antragstellung nach, dass die Flächen bereits nach Vernässungsstufe 1 oder 2 wiedervernässt sind.
  • Wenn Sie keine eigenen Flächen besitzen, müssen Sie nachweisen, dass das verarbeitete Material von geförderten oder ausreichend nassen Flächen stammt.
  • Sie haben die Nutzungsrechte an den Flächen und Anlagen bis zum Ende der Zweckbindungsfrist vertraglich gesichert.
  • Sie beauftragen für Installationen, Bauten, Beratungen und Schulungen ausschließlich nachweislich qualifizierte Dienstleister.
  • Bei betriebsübergreifenden Beratungen haben Sie eine Kooperation mit mindestens einem weiteren Betrieb geschlossen.
  • Sie stellen sicher, dass Sie Folgekosten für den Unterhalt der Technik oder der baulichen Anlagen selbst tragen.

Ausschlussgründe:

  • Sie haben mit dem Vorhaben bereits begonnen oder Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen.
  • Sie kombinieren die Maßnahme mit anderen öffentlichen Zuschüssen (Doppelförderung).
  • Sie bringen eigene Arbeitsleistungen (Eigenleistungen) ein.
  • Sie planen die industrielle Verarbeitung des Ernteguts aus der nassen Bewirtschaftung.
  • Sie planen Beratungen im Vorfeld einer Wiedervernässung (diese fallen unter Fördermodul 1).
  • Über Ihr Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet.
  • Ihr Unternehmen ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • Bei Ihnen wurde ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften in der Betriebsführung festgestellt.
  • Sie sind einer Rückforderungsanordnung nach einer früheren Kommissionsentscheidung nicht nachgekommen.

Ablauf

Sie beantragen die Förderung in einem zweistufigen Verfahren.

Stufe 1: Interessenbekundung

  • Sie registrieren sich im Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank (siehe weiterführende Links) und durchlaufen ein Identifizierungsverfahren.
  • Sie reichen Ihre Interessenbekundung mit den erforderlichen Vorhabeninformationen elektronisch ein.

Stufe 2: Förmlicher Zuschussantrag

  • Wenn Ihre Interessenbekundung ausgewählt wird, erhalten Sie eine Einladung zur Antragstellung.
  • Sie reichen den detaillierten Zuschussantrag über das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank (siehe weiterführende Links) ein.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid und können mit dem Vorhaben beginnen.

Nach der Bewilligung:

  • Sie fordern die bewilligten Mittel im Rahmen eines Anforderungsverfahrens ab.
  • Sie weisen die zweckmäßige Verwendung nach Abschluss der Vorhabenlaufzeit durch einen Verwendungsnachweis (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) nach.

Hinweise zum Verfahren

Für das Fördermodul 4 ist ein offenes Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Sie können Ihre Interessenbekundung in der ersten Stufe im festgelegten Zeitraum vom 02.11.2026 bis zum 29.01.2027 elektronisch einreichen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die 1. Stufe (Interessenbekundungsverfahren):

  • Interessenbekundung mit eindeutigen Angaben zum Vorhaben und den zuwendungsfähigen Ausgaben

Für die 2. Stufe (förmlicher Zuschussantrag):

  • Zuschussantrag
  • Nachweis des Wasserstandes zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Verbindlichkeitserklärung, dass für das Vorhaben keine anderweitige konkurrierende öffentliche Förderung beantragt oder bewilligt wurde (inklusive geeigneter Nachweise zu Flächenangaben und Fördergegenstand)
  • Wenn Sie Investitionen in Technik, die Fläche oder bauliche Anlagen planen (Fördermodule 4.A bis 4.C): Nachweis des rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums oder der vertraglich gesicherten Nutzungsrechte bis zum Ende der Zweckbindungsfrist
  • Bei Flächen mit mehreren im Grundbuch eingetragenen Eigentümern oder bei Erbpacht (Fördermodule 4.A bis 4.C): Einverständniserklärung der Miteigentümer beziehungsweise des Erbpachtgebers
  • Wenn Sie keine eigenen Flächen besitzen und Investitionen in Aufbereitung, Beratungen oder Schulungen beantragen (Fördermodule 4.C bis 4.E): Nachweis, dass das verarbeitete Paludimaterial von geförderten Flächen oder Flächen der Vernässungsstufe 2 stammt
  • Bei der Inanspruchnahme von betriebsübergreifenden Beratungen (Fördermodul 4.D.1): Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Betrieben
  • Bei der Inanspruchnahme von individuellen Beratungen oder Schulungen (Fördermodule 4.D.2 und 4.E): De-minimis-Erklärung über erhaltene Beihilfen der letzten 3 Jahre
  • Wenn Sie ein großes Unternehmen vertreten: Nachweise zur Darlegung der Situation, die ohne Beihilfe bestehen würde (kontrafaktische Fallkonstellation), zum Beispiel in Form von betriebswirtschaftlichen Kalkulationen, Investitionsplänen oder Gutachten

Für den Projektabschluss (Verwendungsnachweisprüfung):

  • Verwendungsnachweis bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis
  • Tabellarische Belegübersicht (Belegliste), in der Sie die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt auflisten

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie „Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen“ (Förderrichtlinie Palu)
vom: 16.04.2026
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BAnz AT 03.06.2026 B8

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Moorwiedervernässung; Paludikultur; Erntegut; Spezialtechnik; Moorbodenschutz; Natürlicher Klimaschutz

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/palu-modul4-massnahmen-wiedervernaessung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 70 % (Zuschuss)

„Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Ebene
Bund (BMU)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Umwelt- und Naturschutz
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 2107-700
Fax +49 69 2107-6459
office@rentenbank.de
www.rentenbank.de/kontakt/

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten